wunderling
Heute gab es für mich das erste Gehalt seit des Beschäftigungsverbotes...
Ich bin ja Krankenschwester und hatte regelmäßig meine Zuschläge!
Laut Gesetz darf der Mutter durch das BV kein finanzieller Nachteil entstehen, allerdings habe ich jetzt rund 200€ weniger als zuvor und bei den 200€ gehe ich schon von einem Monat aus in dem ich insgesamt etwas weniger Gehalt hatte...also ich gehe nicht von den höchsten Gehältern aus die ich irgendwann mal hatte!
Aber was ist denn mit der Aussage über das Druchschnittagehalt der letzten 3 Monate? Das kommt bei mir nicht hin...
Ich meine immerhin wirkt sich das ganze ja letztendlich auch in gewissem Maße auf das Elterngeld aus!
Was sagt ihr dazu?
Ich werde natürlich morgen auch mal die Personalabteilung besuchen, aber es interessiert mich schon was ihr so denkt
Das BV-Geld geht doch von deinem Grundgehalt aus. Ich glaube nicht das da Zuschläge für Schichten mit reinfallen.
Laut Gesetz schon...so lange es sich um regelmäßige Zulagen handelt...lediglich Einmalzahlungen fallen nicht mit in die Berechnung.
Das BV-Geld wird bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt! Wird dann einfach ausgelassen und die entsprechenden früheren Monate werden genommen zur Berechnung, hatte ich letztes Jahr auch. Also hier kein Nachteil außer du hast vor den 12 Monaten nix oder für weniger gearbeitet. Dann kannst du aber beantragen, dass sies doch berücksichtigen. Und wegen der Zuschläge kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese mit in dem BV-Geld (was sich ja dein AG von deiner Krankenkasse wiederholen kann) berücksichtigt werden. Schließlich sind das Sonderbezüge für deinen Einsatz zu "ungewöhnlichen" Zeiten. Und diesen Einsatz musst du ja nun nicht bringen. Und wenn du stattdessen Krankengeld beziehen würdest, wäre das ja noch weniger...
Hier eine EuGH-Entscheidung dazu: Der EuGH differenziert in seinen Entscheidungen zwischen zwei Arten von Zulagen. Positionsbezogene Zulagen Zulagen, die an die berufliche Position der Arbeitnehmerin anknüpfen müssen auch während des Beschäftigungsverbots fortbezahlt werden. Hier sind zum Beispiel - Zulagen für eine längere Betriebszugehörigkeit, - eine besondere berufliche Qualifikation - oder eine Leitungsfunktion gemeint. Die Zulagen sind auch dann fortzuzahlen, wenn die Arbeitnehmerin schwangerschaftsbedingt nicht mehr auf der ursprünglichen Position (zum Beispiel Kabinenchefin im Flugzeug) eingesetzt werden kann. Leistungsbezogene Zulagen Zulagen, die an die tatsächliche Leistungserbringung anknüpfen, müssen dagegen NICHT fortbezahlt werden. Damit sind zum Beispiel - besondere Erschwerniszulagen, -Nachtzulagen, -Schmutzzulagen oder die Journaldienstzulage im Fall der österreichischen Ärztin gemeint.
Ich bin Intensivschwester und bekomme wirklich das Durchschnittsgehalt der letzten 12Wochen vor dem BV, dh. ich bekomm eine Ersatzzahlung, aber die ist tatsächlich genau so hoch wie mein Gehalt sonst mit Intensiv-,Nacht- und Wochenendzulagen!
Ich bekomm auch VL weiterhin nur meine private Rente,die direkt vom Arbeitgeber an die Versicherung gezahlt wurde,fällt weg.
Ruf einfach mal bei deinem Ag an und frag nach. Vielleicht wird es ja doch was. Viel Glück!
Ich will unbedingt anrufen!
Allerdings warte ich bis ich die Lohnabrechnung hier habe um alles genau nachvollziehen zu können.
Hab mich nochmal belesen und rein theoretisch müsste es wirklich so laufen, dass regelmäßig gezahlte Zuschläge, die ich ja jeden Monat habe mit einberechnet werden müssen.
Ich werde euch mal auf dem laufenden halten
Drückt mir die Däumchen
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