NicMic
Hallo Zusammen, mein Partner möchte gern die ersten 2 Monate nach der Geburt Elternzeit nehmen, da ich da ja noch im Mutterschutz bin. Ich würde dann ganz normal nach dem Mutterschutz 1 Jahr Elternzeit nehmen. Nun meine Frage: Mein Partner muss ja 7 vor beginn den Antrag abgeben, welchen Geburtstermin geben wir da an, weil das Kind ja da noch gar nicht auf der Welt ist? Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Er sollte mit dem Arbeitgeber sprechen. Am besten gibt man sicher den errechneten Termin an und sagt aber dazu, dass man direkt nach der Geburt in EZ gehen will. Wenn das Kind früher kommt, kann er ja nichts daran ändern. Da stößt er sicherlich auf Verständnis, wenn er das in einem persönlichen Gespräch klärt.
Huhu, Wir werden es genauso machen! 7 Wochen vorher stellen wir den Antrag mit dem errechneten ET und brauchen dann nur noch anrufen, wenn's dann losgeht! Bis dahin kann er normal weiterarbeiten, auch wenn es länger dauert als zum errechneten Termin! Nach der Geburt müssen wir dann nur eine Kopie der Geburtsurkunde einreichen. Lieben Gruß, Janine
Vielen Danke für die Antworten. War mir nicht sicher ob es da irgendwelche bestimmten Regeln gibt. Aber dann machen wir das auch so. Geht ja eigentlich auch nicht anders. VG Nicole
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