Monatsforum Dezember Mamis 2013

Vaterschaft weg nehmen???

Vaterschaft weg nehmen???

Kuesschen1990

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Kann man als Mutter die Vaterschaft weg nehmen???


Dezemberbaby2013

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Egal was zwischen euch ist, er ist und bleibt nunmal der Vater. Du könntest das alleinige Sorgerecht beantragen, aber auch das ist heutzutage sehr schwierig. Da müssen schon kindeswohl gefährdende Aspekte vorliegen.


Patchwork

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Wenn ihr verheiratet seit, geht das nicht. Ohne Heirat müsste er eh eine Vaterschaftsanerkennung machen..so weit ich weiß. Das heißt entweder vor der Geburt oder du gibst ihn als Vater dann an, wenn du die Geburtsurkunde beantragst. Kenne ja nicht deine Beweggründe..aber das sollte gut überlegt sein. Zum einen wegen Unterhaltszahlung und vielleicht möchte dein Kleines später gern wissen , wer der genetische Papa ist.


Kuesschen1990

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Ist nicht wegen mir von meinem Freund die Ex die droht ihm. Und er ist bisschen fertig und hat angst.. Aber trotzdem danke


Patchwork

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Sie droht ihm, dass er keine Vaterschaftsanerkennung machen darf bzw. soll? Was ist denn das für eine ??? Es geht hier ums Kind..um euer Kind, da kann sie sich auf den Kopf stellen..es ändert nix. Frauen können manchmal zu solchen Bestien werden..aber oftmals nix dahinter. Die Ex meines Mannes drohte mal damit, dass er seinen Sohn nicht mehr sehen darf, wenn er dies und jenes nicht tut. Wichtig als Mann ist es dann hart zu bleiben, keine Angst zu zeigen. Hinterher kriegte sie sich wieder ein und entschuldigte sich. Mal hü..mal hot..einfach abartig. Wenn dein Partner dich liebt und sein Kindlein, dann sollte er versuchen vor ihr Stärke zu zeigen..zumal sie es doch nix angeht, was ihr in eurer Beziehung macht. Sollte er auch ein Kind mit der haben und sie droht es ihm weg zu nehmen..käme sie vor keinem Gericht durch damit. Sie sieht wahrscheinlich keinen anderen.Weg um euch eins rein zu würgen..das ist mehr als armselig. Wenn's arg eskaliert sucht euch Hilfe bei Pro Familia oder dem JugendAmt. Alles liebe und ganz viel Kraft!!


jenny2204

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Also gesetzlich sieht das ganze so aus : Du als Vater erkennst die Vaterschaft an, dass bedeutet das du damit beurkundest, dass du der biologische Erzeuger dieses Kindes bist ! Die Mutter KANN diese Vaterschaft anfechten, indem sie sagt, sie habe im besagten Zeugungszeitraum noch mit anderen Männern Verkehr gehabt und es kämen somit noch potenzielle andere Erzeuger in Betracht. Dies wird aber nicht "einfach so" hingenommen sondern vor einem Familiengericht ausgefochten. Die Männer (auch der Mann, der die Vaterschaft bis dato anerkannt hat) werden zum Vaterschaftstest gebeten. Somit wird die Vaterschaft einwandfrei erwiesen & kann absolut nicht mehr rückgängig gemacht werden. Du als Vater hast NACHdem du die Vaterschaft anerkannt hast 2 Jahre Zeit diese Anerkennung zu wiederrufen, indem du eindeutige Beweise/Zweifel darlegst weshalb du die Vaterschaft anzweifelst. Auch hier wird dann via Familiengericht geklärt ob du der Vater bist oder nicht. Bist du der Vater ist auch in diesem Fall diese Tatsache unumstößlich. Eine Mutter kann aber nicht einfach zum Jugendamt marschieren und sagen der Vater meines Kindes ist doof jetzt ist er nicht mehr der Vater ^^


Nafaria

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Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Solange er der biologische Vater ist hat er außer einem Test nix zu befürchten und der wird ihm dann nur Gewissheit geben. Anders sieht es beim Umgang aus. Das Kind hat ein Recht darauf Umgang mit dem Vater zupflegen, solange das Kindeswohl dadurch nicht gefährdet ist. Mal gesponnen, wenn er das Kind schlägt oder ständig säuft bspw... Sollte die Mutter dem Vater das Umgangsrecht ohne "Erlaubnis"/triftigen Grund verweigern, dann hat die Mutter die A-Karte, weil er dann gemütlich zum Jugendamt gehen kann um das Recht einzufordern. Hier sollte man aber immer zuerst ans Kind denken. Je nach Alter bekommen die Kinder durchaus das Gezerre mit. Solange das Kind also gern bei Papa ist, wird es wohl auch in einem Gespräch nichts anderes sagen. Das Gesetz hat sich da glücklicherweise schon etwas gerechter gestaltet. Dein Freund soll einfach mal tief durchatmen und sich beraten lassen, bspw. wie schon vorgeschlagen bei ProFamilia oder direkt beim Jugendamt. Da bekommt er vielleicht auch noch einen Tipp wie er mit seiner Ex umgehen kann in so einem Fall. Dann fühlt er sich hinterher u.U. auch gestärkter, wenn er wieder mit diesem "Schnulli" konfrontiert wird. Denn was anderes ist es nicht. Eine leere Drohung (solange er der Erzeuger ist). Ich drück euch die Daumen, dass sie sich wieder einkriegt und ihr eine gute Lösung für alle findet.