Monatsforum Dezember Mamis 2013

Namen s gebung

Namen s gebung

Stoffel82

Hallo ihr Lieben , wer von Euch kann Mir bzw Uns helfen mein Patner und Ich sind noch nicht Verheiratet wollen aber das Unser Bauchzwerg seinen Nachnamen bekommt geht das so Einfach ?!?! Liebe grüße Steffi


DanniDanni

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Bei meinem Arbeitskollegen ist das so. Seine Freundin war schonmal verheiratet und den Namen ihres Exmanns behalten und das Kind hat jetzt den Nachnamen von meinem Arbeitskollegen. Denk nur dran rechtzeitig die Vaterschaft anerkennen zu lassen beim Jugend- oder Standesamt,Notar oder Gericht, wenn ihr nicht verheiratet seid.


gelini17

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Ja das ist kein Problem. Er muss auf den Standesamt die Vaterschaft anerkennen und mit bissl Papierkram bekommt euer Spatz dann seinen Namen. Einfach mal auf eurer zuständiges Standesamt gehen. Die erklären euch genau wie es funktioniert


Franzi4you

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Hallo. Wir haben letzte Woche auch beim Standesamt den Nachnamen meines Freundes fürs Kind anerkennen lassen. Erst muss er die Vaterschaft anerkennen und dann einfach einen Antrag auf Namensgebung stellen. Kostet 21€. Ihr braucht lediglich eure Geburtsurkunden. Falls ihr auch das gemeinsame Sorgerecht haben wollt müsst ihr mit der Vaterschaftsanerkennung, dem Antrag auf Namensgebung und einem Auszug aus dem Geburtenregister von dir und deinem Freund (gibt's beim Standesamt) dann zum Jugendamt.


Stoffel82

Antwort auf Beitrag von Franzi4you

Danke hatten schon Angst da meine Scheidung noch nicht über der Bühne ist das Er nicht als Vater drin stehen und seinen Nachnamen haben kann . Muss mein noch Mann auch irgend was tun ???


AnMa234?

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Das ist allerdings eine ganz andere Sache dann. Kommt das Kind vor der rechtskräftigen Scheidung auf die Welt, ist es das Kind deines Mannes. Ihr solltet also sehen, dass die Scheidung vorher durch ist. Falls nicht, gilt das oben geschriebene nicht. Da müsst ihr euch am besten beim Standesamt informieren.


xdarkangel80

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Also wenn du bei der Geburt noch verheiratet bist, ist das glaube ich nicht so einfach. Erstmal ist dann dein Mann der offizielle Vater. Da muss man schon noch mehr machen.


Stoffel82

Antwort auf Beitrag von xdarkangel80

Nein das Kind ist von meinem Partner es wäre auch alles kein Problem gewesen und die Scheidung schon durch wenn die Rentenversicherung alle Unterlagen vor gelegt hätten aber da Unterlagen fehlten zieht Sich das und das Kind und der werdende Vater müssen darunter Leiden Aber danke Euch allen für die Tips


gelini17

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Es idt wirklich so, dass wenn du zur Geburt des Kindes noch nicht geschieden bist, dein Ex der Vater des Kindes von Rechtswegen her ist. Da ist das alles etwas schwieriger. Aber auch da kann dir das Standesamt aufzeigen was ihr für Möglichkeiten habt. Wenn man es hart nimmt, müsste dein Ex sogar Unterhalt zahlen fürs Kind auch wenn es das Kind deines Freundes ist, wenn ihr dann nicht geschieden seit. Ja die lieben deutschen Gesetze. Bin selbsg frisch geschieden und war überglücklich das es rechtzeitig geklappt hat.


Patchwork

Antwort auf Beitrag von Stoffel82

Hallihallo möchte auch kurz meinen Senf dazu geben. Die Mädels haben leider recht, wenn du nicht geschieden bist, wird das Kind automatisch deinem Exmann zugesprochen in der Vaterschaft. Mit allen Rechten und Pflichten. Erst nach der Scheidung müsste er vor Gericht die Vaterschaft und das Sorgerecht aberkennen lassen und dein neuer Mann kann es beantragen. In der Geburtsukunde steht so definitiv dein Exmann drin. Ich rate dir beim Anwalt und Gericht deswegen Druck zu machen, auch schriftlich mit Begründung bei der Rentenkasse um schnelle Abwicklung bitten.....Meine Scheidung dauerte 3 Jahre weil die sich nicht ausmerzen, dass war echt ne Katastrophe! Hoffe ihr schafft das noch rechtzeitig!!!! Lg