comogirl
Muss man das machen und wie sieht der aus? Gebe ich den zusammen mit dem Wisch vom Frauenarzt wann der ET ist 7 Wochen davor ab? Was ist wenn ich sag ich komme nach einem Jahr, bekomme aber z. B. keinen Krippenplatz oder überlege es mir doch anders? Bin irgendwie überfordert mit den ganzen Anträgen.....
Nee, Elternzeit kann ich erst 7 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist (also 1 Woche nach Geburt) beantragen. Das ist, glaub ich, sowieso die normale Frist. Wenn du dir unsicher bist, schau doch mal im Gesetz (BEEG) nach. Bei Männern sieht es ein bisschen anders aus, obwohl ich auch so ne 7 Wochen Frist wegen Kündigungsschutz im Kopf hab.
Der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber ist formlos. Du musst nur aufschreiben, bis wann du pausieren möchtest. Wenn Du sagst, du nimmst 1 Jahr, bist du nach Ablauf diese Frist wieder normal angestellt. Kannst Du nicht antreten, zB weil du keine Kinderbetreuung hast, hast Du aus Arbeitgebersicht strenggenommen Pech gehabt, heißt, du bist verpflichtet, deinen Dienst anzutreten. Aber solche Probleme zeichnen sich ja schon lange vorher ab, da lässt sich sicher immer mit dem Chef sprechen, ob man an die Elternzeit noch was dran hängen kann, bis man einen Kita Platz hat (ich sag mal, wenns sich nur um ein paar Wochen oder wenige Monate handelt und kein ganzes Jahr ist.) Und sicherlich hängt es auch vom Betrieb ab...ob man noch weiter auf dich verzichten kann oder nicht...ich würd mir nicht so nen Kopf machen. Du hast ja nen Job, von daher hast du auch vorrangig das Recht auf nen Krippenplatz und wenn das nicht klappt, gibts auch noch Tagesmütter für den Übergang.LG
Genau, 7 Wochen vor Ende des MuSchu. Also eine Woche nach der Geburt muss der Antrag zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde bei deinem AG sein. Mein Ag hat da ein eigenes Formular, aber grds. reicht ein formloser Antrag aus. Frag am besten deine Personalabteilung.
HALLO du kannst, wenn du z.B ein Jahr Elternzeit nimmst und dich umentscheiden solltest, kannst du 8 Wochen vor Ablauf des Jahres die Zeit verlängern lassen. Genaue Info bekommst du auch bei Pro Familia GLG Saskia
Hallo, Elternzeitantrag gibst du in der ersten Woche nach der Geburt des Kindes (7 Woche vor Beginn der Elternzeit) ab. Einen Elternzeitantrag stellst du, wenn du nach der Mutterschutzfrist bei deinem Kind bleiben möchtest (also nach den 8 Wochen Mutterschutzfrist). Du solltest dir genau überlegen, wie du deine Zeit einteilen möchtest: ich bin nicht mit sassa einverstanden: Arbeitgeber haben andere Belange als sich darüber einen Kopf zu machen, ob Müttern es gebacken bekommen einen Krippenplatz zu bekommen. Deshalb lieber absichern als danach Ärger zu bekommen. Wenn du mit deinem AG reden kannst, dann tu das. Sprich mit dem und fühle mal nach, wie er das gerne hätte und du sollst dir überlegen, wie du dir die Zeit mit Baby in der Krippe vorstellst. Wenn du jetzt einen Antrag auf NUR ein Jahr stellst und du bekommst keinen Platz in der Krippe muss der AG NICHT eine Verlängerung der Elternzeit zustimmen. Nur wenn er möchte. Aber müssen tut er nichts. Ich hoffe ich konnte dir helfen. Grüße Calipette5
So ganz korrekt sind die Antworten hier ja irgendwie nicht. als erstes mal ein tipp: bestellt oder downloadet euch die Broschüre vom elternzeit und -Geld-Gesetz. dann kann man immer alles nachschlagen. die gibt's hier gratis: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194764.html da steht dann auch drin das man sich die die ersten beiden Jahre festlegen muss! Man muss dann unbedingt reinschreiben, das man sich das dritte Jahr aufsparen will. dieses darf man auch später mal nehmen zb wenn das Kind in die Schule kommt. vergisst man diese floskel, hat man keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf dieses Jahr. auch wenn man jetzt glaubt das man das nie brauchen wird, so ist es aber dennoch wichtig es zu erwähnen, denn wer weiß was in den nächsten Jahren passiert - zb pflegebedürftigkeit eines elternteils, Weltreise, weiß der Geier.... beantragt man nur ein Jahr elternzeit, so ist man auf die Zustimmung des arbeitgebers angewiesen. selbst vor Gericht hat man dann schlechte Karten. darum ist es ratsam zwei Jahre zu beantragen. will man vorher wieder arbeiten gehen, so kündigt man das mit der sieben Wochen Frist an, denn (zumindest in Firmen mit mind. 15 Angestellten) hat man ein recht auf teilzeitarbeit bis zu 30 std/Woche. das entspricht zwar nicht ganz einer vollzeitstelle, aber in Zeiten mit krippenplatzarmut der sicherere weg. möchte man wieder vollzeit arbeiten, müsste man seine elternzeit vorzeitig beenden. das dürfte der Chef ablehnen wenn er keinen Bedarf hat. beantragt man zwei Jahre elternzeit und möchte danach noch das dritte Jahr zu Haus bleiben, so muss man das auch mit der 7-wo-Frist beantragen. das darf der Chef nicht ablehnen!!!! so und zu guter letzt: Du kannst den Antrag jetzt schon fertig machen, dann bist du auf der sicheren Seite! Eine Woche nach Geburt würde auch reichen aber stell dir vor du kriegst einen ks, wunde heilt nicht, muss täglich gespült werden, liegst ewig im kh und verpasst es dann..... dann hast du Pech gehabt. darum besser vorher beantragen: "... an den Mutterschutz anschließend beantrage ich elternzeit bis zum vollendeten 12./24. Lebensmonat meines Kindes..... übrig bleibende Monate hebe ich mir für einen evt. späteren Zeitpunkt auf. umgehend nach der Geburt wird die Geburtsurkunde zugesandt. " selbst wenn die Urkunde einen Tag zu spät eingeht, so hast du dennoch deine elternzeit beantragt und dir kann nichts passieren. viele grüße
Ok danke euch vielmals für die Infos .... LG
Hihi wenn wir schon so genau sind hier: Elternzeit teilt man mit, man beantragt das nicht :) aber das is Ja wurscht wie du es formulierst. Aber super erklärt!
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