Kuesschen1990
Hallo Mädels, hoffe euch geht es allen soweit gut?? Gestern in der Arbeit hatte mich meine Kollegin angesprochen gehabt ob ich mich schon Arbeitslos gemeldet habe weil mein Vertrag läuft am 31.10.2013 aus und ab 5.11 wäre ich in Mutterschutz. Hieß damals ich werde ganz normal übernommen aber jetzt heißt es nein. Wollen mich schon früher los werden meinten ich arbeite im Oktober nur noch 6 Stunden und dann tschüss.. Aber meint auch zu mir ich soll mich krankschreiben lassen bis dahin. Was ist das eigentlich?? Muss ich mich jetzt Arbeitssuchend melden?
Wenn dein Vertrag am 31.10.ausläuft solltest du dich dringends arbeitsuchend ab dem 1.11.melden und gleich den Mutterschutz mit anmelden da dir hier das Amt diesen zahlt da du ALG 1 erhälst. Also ab mit dir aufs Amt und bitte vom Arbeitgeber schrifltlich bestätigen lassen, dass dein Vertrag nicht verlängert wird, wenns wirklich so ist. Ich würde hier aber erst nochmal mit deinem Vorgesetzten reden, was nun ist zwecks Übernahme/Verlängerung.
In der Zeit bis zum mutterschutz bekommst du dan Geld vom Amt.
Du kannst dich auch online oder telefonisch melden. Arbeitsuchendmeldung muss 3Monate vor Beendigung des Vertrages erfolgen, ansonsten gibt es ne Sperrzeit und so lange du keinen unterschriebenen Folgevertrag in der Hand hälst musst du davon ausgehen arbeitslos zu werden. Also hopp hopp.
Du musst dich auf jeden Fall dringend arbeitssuchend melden, schon alleine wegen dem finanziellen, versicherung usw. Man kann auf mündliche Zusicherung leider nix geben, wenn ich an deiner Stelle wäre würde ich mich für die restliche Zeit krank schreiben lassen, am besten so das du nicht mehr ins Krankengeld rutscht. LG
ich bin in einer ziemlich ähnlichen lage. ich wurde aber in der schwangerschaft von meinem AG gekündigt. ein glück dass die bezirksregierung es bis zum mutterschutz geschoben hat. ich war beim arbeitsamt um mich zu erkundigen wie es ist wegen ALG1 und zwecks krankenversicherung. tolle nummer, ich kann natürlich nichts beziehen da ich dann direkt im mutterschutz bin. und damit man ansprüche hat und leistungen beziehen kann muss man logischerweise dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen. das heißt ich darf mich die kompeltte elternzeit freiwillig versichern und bekomm nur elterngeld und kindergeld. ich würde dir dringend raten dich beim arbeitsamt schlau zu machen. weiß nicht wie das genau ist wenn man nur "4-5" tage arbeitslos ist. ob die dann überhaupt was zahlen oder nur die 4-5 tage. wenn du magst kannst du mir gerne eine private nachricht schreiben, da wir uns in einer ähnlichen lage befinden. steh für infos gern zur vergügung :) liebe grüße
Das Amt zahlt jeden Tag der Arbeitslosigkeit, man darf aber nicht krank sein, da man dann dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Ich würde weiter arbeiten bis zur endgültigen Entscheidung, sollte gesundheitlich nichts dagegen sprechen wäre es auch nur gut für dein ansehen. Was ist wenn du nach der Elternzeit dich vielleicht erneut dort bewerben möchtest?
Die letzten 10 Beiträge
- zwillings mamas Hcg Wert
- Ich hätte gerne noch eine Fahrkarte bitte :)
- 1 Jahr
- Suche Winterjacke/ -mantel größe 44-46 bzw L
- Grüße aus dem Maibus 2014
- wieder dabei
- Tog Schlafsack
- Welcher Brei ab 6 Monat oder nach dem 4 (aus dem Januarforum)
- frage zur entwicklung
- Mal wieder ein Hallo in die runde werfen