Monatsforum Dezember Mamis 2012

Zum Thema Mutterschutz, Elternzeit und Kündigung

Zum Thema Mutterschutz, Elternzeit und Kündigung

Zaine

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Hey, vielleicht könnt ihr mir ja helfen! Bin am überlegen wie und wann ich am besten kündigen sollte... Bin seit 1.11.11 im beschäftigungsverhältnis. ich habe einen unbefristeten vertrag. Kurz vor ablauf der probezeit habe ich erfahren dass ich schwanger bin. Es war schon vorher abzusehen, dass ich da nciht lange bleiben werde (es passte einfach nicht), doch kündigen konnten sie mir nicht, und ich wollte die schwangerschaft noch "durchmachen". Dann bekam ich ein Beschäftigungsverbot für sie gesamte ss wegen mangelndem Immunschutz und bin seit der 9.ssw zuhause. Nun ist mein Arbeitgeber wirklich nett und ich möchte das Arbeitsverhältnis im einvernehmen und ohne böses Blut beenden. Möchte aber auch keinen finanziellen Nachteil daraus ziehen. Deswegen frage ich mich, wann der beste zeitpunkt wäre das arbeitsverhältnis zu beenden und in welcher form? Wie ist das mit dem Mutterschaftsgeld wenn ich bis dato keinen Arbeitgeber mehr habe? Und bin ich dennoch Elterngeldberechtigt?


Melli2901

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Antwort auf Beitrag von Zaine

Ich kenne mich zwar nicht so gut damit aus, aber ich hab etwas von meiner Freundin mitbekommen. Sie sagte mir letztens, das sie den größten Fehler ihres Lebens gemacht hat: undzwar hat sie ihren Sohn bekommen, sie war danach zu Hause, hat gekündigt, als der Kleine ca. 1 Jahr alt war. Dann wurde sie wieder Schwanger und hat sich geärgert, das sie so früh gekündigt hat, da sie dadurch starke finanzielle Einbußen hat. Sie sagte etwas von 300 Euro, die sie dadurch weniger hat. Das habe ich von ihr mitbekommen. Ich würde erstmal nicht kündigen! Wie lange hast du denn vor, nach der Geburt zu Hause zu bleiben? 3 Jahre danach muss dir dein Arbeitsplatz ja freigehalten werden.


Zaine

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Antwort auf Beitrag von Zaine

also geplant ist ein jahr zuhause zu bleiben und dann (bei einem anderen ag) wieder arbeiten zu gehen. fest steht, dass ich bei meinem jetzigen ag nciht mehr arbeiten werde. Meine Chefs und ich verstehen uns auch gut, wir haben nur gemerkt, dass wir nicht miteinander arbeiten können.


MissLissy

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Gaaanz wichtig: DU DARFST NICHT KÜNDIGEN!!! Auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dass ist, als ob du kündigst! In diesem Fall würdest du kein Arbeitslosengeld oder Harzt 4 bekommen. Wenn du dir aber wirklich ganz sicher bist, dass du das trotzdem machen willst, dann lass dich kündigen! Ganz normal zum Ablauf der Kündigungsfrist! Aber ganz ehrlich, ich an deiner Stelle würde jetzt noch nicht kündigen. Denn im Moment musst du ja gar nicht hin. Und wenn du ein Jahr zu Hause bleibst, dann kannst du dich danach aus einem festen Arbeitsverhältnis bewerben...das kommt immer besser. Solltest du dann nix bekommen, kannst du dich immer noch kündigen lassen. Das Elterngeld wird nach deinem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet. Ich glaube aber, dass du nur 300€ bekommst, wenn du nicht in einer Anstellung bist. Solltest du sogar ergänzend Hartz 4 beantragen müssen, weil dein Partner nicht genug verdient, wird dein Elterngeld komplet angerechnet! Also lieber noch nicht kündigen! Arbeitgeber müssen nach meinen Internetrecherchen eine Versicherung für so einen Fall haben, dass denen kein Finanzieller Schaden durch dich entsteht..... Hoffe, ich konnte dir helfen....bin gerade selber dabei mich überall schlau zu machen....


Zaine

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Antwort auf Beitrag von MissLissy

also ich frage das jetzt schon, weil ich in den nächsten wochen ien gespräch mit meinen chefs habe, wo wir über diese sache reden wollten um eine lösung zu finden und da will ich vorbereitet sein. Wie kann ich mich denn kündigen lassen? ich habe nen unbefristeten vertrag und betriebsbedingt wäre das ja auch nciht. was gibt es noch für möglichkeiten? ich arbeite in einem sehr kleinen betrieb (vier leute). Das ist ne kleine kita. ich weiß nciht ob jeder arbeitgeber soeine versicherung hat..? bekomme doch elterngeld berechnet nach den letzten 12 monaten. wenn ich als z.b. zwei monate nach et kündige, hat das doch keine auswirkungen auf die höhe des elterngeldes, oder?^^


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zaine

du wärst "schön blöd", wenn du früher kündigen würdest, als du musst! egal, wie unangenehm dir das ist, andere schmarotzen mit absicht rum. mir war es auch sehr unangenehm, als ich bei meiner neuen arbeit angefangen habe, 6 tage dort war und dann von meiner ss erfahren habe. bin dann auch sofort ins BV. kündige ja nicht! lg!


Zaine

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ja, eben, ich möchte auf der sicheren seite sein, aber meinem ag nciht mehr als nötig "zur last fallen" ich habe gelesen, dass man auch sehr früh schon kündigen kann. vielleicht wäre das nemöglichkeit? quasi "heute" für nach der eltenzeit kündigen...? dann habe ich keine finanziellen ienbußen und mein ag mehr als mein wort, dass das arbeitsverhältnis beendet wird...


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zaine

ja, ich glaube auch schon sowas gehört zu haben. frag mal beim arbeitsamt oder so nach, irgendwer muss das ja wissen. aber wer sagt dir, dass du dann gleich arbeit bekommst? warte doch erst mal ab. ich denke, wenn dein ag so ein guter ist, dann wird er dir deine situation nicht krumm nehmen.


MissLissy

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Antwort auf Beitrag von Zaine

Ich arbeite selber nur in einer sehr kleinen Firma....Mal davon abgesehen, dass dort andere Regeln gelten....also eigentlich gar keine, solltest du wirklich nicht von dir aus kündigen. Sag deinem AG, dass du dich beim JobCenter informiert hast & du kein Geld bekommen würdest, wenn du von dir aus gehst....So wär das auch! Da du in einer Firma uner 10 Personen arbeitest, gibt es eigentlich so was wie Kündigungsschutz gar nicht. Betriebsbedingt können die dich eh jeder Zeit (mit einhalten der Fristen) kündigen. Du wärst wirklich dumm (sorry) wenn du dich jetzt freiwillig rausschmeißen läßt!


Mari

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Antwort auf Beitrag von Zaine

Hey klar ist sie jetzt nett du kostest sie ja geld und sie hat nichts davon weil du zuhause bist! Also wenn du schlau und selbst einen vorteil haben möchtest Kündigst du nicht und ziehst es durch erst Beschäftigungsverbot dann Mutterschutz und dann Elternzeit und dann kannst du immer noch kündigen :-)! Viel Erfolg beim Grübeln :-)! Ps bin auch schon seit der 6 ssw zu hause mit einem Beschäftigungsverbot :-(!


Zaine

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Antwort auf Beitrag von Zaine

Vielen dank für eure ratschläge! Werde mich nochmal beim jobcenter schlau machen, tendiere aber zu eurem rat, nicht vorschnell zu kündigen..


NicciKEC

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Antwort auf Beitrag von Zaine

Also erst mal kostest du deinem ag gar kein Geld. Jeder kleine Betrieb muss eine Umlage an die Krankenkasse zahlen und erhält dann 100% dein Gehalt Plus ag Anteil zurück. Größere betriebe sind dazu nicht verpflichtet. Meine Ausbildung bei der Krankenkasse ist schon eine Weile her, aber das dürfte sich nicht geändert haben. Denn mein ag hat jetzt wo ich ein BV kriege auch kein Problem damit. Es wird jemand befristet für mich eingestellt. Da ich selbst auch die Personal Sachen in der Firma mache, weiß ich dass es während des BV und des MutterSchutzes mein ganzes Geld zurück bekommt. Deshalb jetzt niemals kündigen.