KleinEngelchen87
Hallo ..... Mir jucken schon wieder so viele Fragen unter den Fingern , vlt könnt Ihr mir weiterhelfen . Ich bin seit dem 06.09 krankgeschrieben, am 22.10 beginnt mein Mutterschutz .... eigentlich hätte ich von 12.10 bis 21.10 meinen Resturlaub aus diesem Jahr genommen, aber der Doc meinte evtl werde ich bis zum Mutterschutz krank geschrieben. Wird dann mein Resturlaub auf das Elterngeld angerechnet und bekomme ich dann für 3 Tage ( vom 19 - 21,10) Krankengeld, da ich ja ab da in die 7. Woche Krankmeldung gehe ???? Lieben Gruß
ich habe meinen resturlaub ausgezahlt bekommen von meinem arbeitgeber...
Für die Zeit vom 19.21.10. bekommst du Krankengeld. Der Resturlaub verfällt nicht, wird aber auch nicht angerechnet. In der Regel bleibt er einfach stehen, bis Du aus der Elternzeit zurück kommst. Der Arbeitgeber kann ihn auch auszahlen, aber nur mit Deiner Einverständnis. Der Mutterschutz zählt Arbeitsrechtlich übrigens noch als volle Arbeitszeit, dass heißt, eigentlich alle von uns haben Anspruch auf Ihren gesamten Jahresurlaub, der Arbeitgeber darf nichts kürzen auch das Weihnachtsgeld wird voll ausgezahlt.