KleinEngelchen87
Ich bin jetzt in der 29 Woche schwanger und erwarte im Dezember mein erstes Kind . Bei so vielen Anträgen ect verliere ich leider im Moment den Überblick, vielleicht könnt Ihr mir ja helfen. Mein Verlobter kam gestern von der Arbeit und meinte das sein Chef ihn gefragt hat ob er den Vaterschftsurlaub für 2 Monate in Anspruch nehmen möchte ---- das wäre ja toll, wenn er mich 2 Monate unterstützen kann , aber wie läuft das denn genau ab??? Ich wollte 1 Jahr zu Hause bleiben um mich um die Kleine kümmern - werden mir dann die 2 Monate von der Elternzeit abgezogen ??? Wie ist das wegen der Bezahlung in den 2 Monaten ?? Fragen über Fragen , ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen -- im Internet findet man nur Beiträge zur Elternzeit aber kaum was zum Vaterschaftsurlaub .. Lieben Gruss
Na wenn er 2 Monate VU macht, bekommt er die 2 Monate zusätzlich bezahlt, dann bekommst du 14 Monate Erziehungsgeld. Soweit wie ich weiß
Vaterschaftsurlaub gibts nicht. Es gibt Vätermonate, für die Elterngeld beantragt werden kann. Mindestens 2, höchstens 12 Monate. Manche, auch AG verwechseln das. Wenn er also seine zwei Monate nehmen will, müsst ihr das im Elterngeldantrag angeben, dann bekommt er in dieser Zeit die 65 % von seinem letzten Nettolohn vor der Geburt. Du kannst zwar gleichzeitig in Elternzeit sein, aber bekommst dann eben kein Geld, wenn du nicht wieder arbeitest. Außer ihr verteilt die Monate teilweise gleichzeitig, das geht auch, aber dann verändert sich die Gesamtbezugsdauer.. z.B. Du nimmst Monat 1-12, er Monate 13+14: Da bekommt ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld, jeder nach seinem verdienst. oder Du nimmst Monate 1-12, er Monate 1+2: Dann bezieht ihr insgesamt auch 14 Monate Elterngeld nur halt anders verteilt. Das wollen die AG natürlich vorher wissen. Auch im Antrag muss man schon ziemlich viel angeben, Änderungen sind möglich, aber umständlich. LG Rebekka
soweit ich weiß gibt es auch folgenden "Trick": SIE bleibt die ersten 8 Wochen zu hause (in Mutterschutz), ER nimmt zur gleichen Zeit Elternzeit. Dann haben beide zusammen noch 12 weitere Monate Elternzeit zur Verfügung. Nimmt SIE jedoch von Geburt an ihre 12 Monate Elternzeit, so wird der Mutterschutz damit verrechnet...
@Yrsa: Das ist falsch. Das Mutterschaftsgeld ist eine vorrangige Leistung, die in jedem Fall der Mutter zugerechnet wird. Auch wenn der Vater gleichzeitig beantragt, werden ihm eben nur 11 Monate bewilligt, je nachdem wann das Baby geboren wird. (Da das Elterngeld ja nach Lebensmonaten bewilligt wird und nicht nach Kalendermonaten. Kann sich daher mit dem Mutterschutz so ungünstig queren, dass einem tatsächlich bei geteilter Elterngeldbezugszeit ein Monat flöten geht) So blöd sind die Elterngeldstellen nicht, dass sie diesen Fall noch nicht kapiert hätten.
@Bekki ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt. Wir hatten uns da grad in der Elterngeldstelle informieren lassen. Wenn ich alleine elternzeit machen würde, hätte ich anspruch auf 12 Monate. Ich kann aber mit der Elternzeit nicht erst nach dem Mutterschutz beginnen, es würde direkt nach Geburt starten. D.h. die zwei Monate Mutterschutz wären dann in den 12 Monaten enthalten, also bleiben nur 10 Monate reines Elterngeld. Ich wäre also insgesammt 12 Monate zu hause. Will mein Freund auch Elternzeit machen, so könnten wir zusammen 14 Monate beantragen (geplant: er 2 ich 12). Und nimmt er die ersten zwei Monate nach Geburt (während ich im Mutterschutz bin), bleiben mir dann tatsächlich noch volle 12 Monate übrig. die elterzeit würde für mich erst nach dem mutterschutz beginnen (im Anschluss an die Elternzeit meines Freundes) und nicht damit verrechnet werden. Ich wäre also 14 Monate zu hause. So hat man es uns bei der Beratung zumindest erklärt. Achja, es geht bei meinem Beispiel nicht um die Höhe oder die Quelle des Geldes sondern um die reine Zeit zu hause.
Danke für die Antworten , das ist ein ganz schwieriges Thema ( wie ich finde )
Das heisst also wenn ich nach der Geburt ganz normal 12 Monate in Elternzeit gehe und mein Partner in Monat 3 und 4 , bekommen wir im Monat 3 und 4 nur von seinem Gehalt das Elterngeld oder von beiden Gehältern das daraus berechnete Elterngeld ???
Hallo engelchen, wenn ihr in Monat 3+4 gleichzeitig daheim seid, bekommt jeder sein elterngeld von seinem GEhalt aus berechnet. Denn in diesen Monaten hat ja er den Einkommensverlust und die Berechnung ist ok, wenn du 12 monate hast und er 2, ist alles ok. Jeder Elternteil muss, damit es beide in Anspruch nehmen können, mindestens 2 und darf höchstens 12 Monate beantragen , sodasss beide insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen. Ist echt kompliziert.. und immer wieder ÄNderungen.. gerade jetzt für ab 1.1. geborene BAbys. Wenn ihr euch unsicher seid beim Bescheid, legt vorsichtshalber mal WIderspruch ein, dann habt ihr länger Zeit es zu klären. lg Rebekka
Hallo Yrsa, wir hatten gerade im Bekanntenkreis einen Fall, wo auch der widerspruch nichts genützt hat. Vielleicht ist es auch nicht in jeder Stelle gleich, hier in Ba-Wü war es eben so. Wie Du schreibst: Dem kann ich alles zustimmen, außer: die ersten zwei Monate bekommst du dann mutterschaftsgeld, sodass du faktisch kein Elterngeld bekommst, da es ja angerechnet wird (außer du hast nicht gearbeitet und bekommmst vom Bundesversicherungsamt, das ist was anderes). D.h. mehr als 12 monate kann ein elternteil nicht bekommen, geht nicht. Also du Monate 1-12 (faktisch nur 10) und dein Freund z.b. monate1+2, wo ihr dann beide zuhause seid und er Elterngeld bekommt, du auch, aber wegen Mutterschutz eben nur theoretisch.angerechnet als Elterngeldmonate wird es bei dir trotzdem. So ist es hier und da hat man auch gar keine Chance dagegen. Sollte es bei euch anders laufen, freut euch, aber ich würde mich nicht in der Finanzplanung darauf verlassen. Nicht jeder Mitarbeiter dort hat den vollen Überblick, leider. LG