Monatsforum Dezember Mamis 2012

Ich glaub, ich steh grad auf der Leitung...Hebammenfrage

Ich glaub, ich steh grad auf der Leitung...Hebammenfrage

Melli2901

Beitrag melden

Hallo Mädels! Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Habe heute Post von meiner Beleghebamme bekommen. Dabei handelt es sich um den Behandlungs-/ Honorarvertrag. Das kostet mich insgesamt 350 Euro. Jetzt steht in dem Vertrag ein Absatz, den ich irgendwie nicht verstehe: "Die Rufbereitschaft beginnt frühestens zwei Wochen vor der ausgerechneten Geburt und endet mit der Geburt. Im Notfall, wie z.B. Frühgeburt, Blutungen, vorzeitiger Blasensprung usw. ist die Hebamme in jedem Fall zu informieren! Es steht im Ermessen der Hebamme, ob sie dann die Betreuung übernehmen kann. Ansonsten kann die Hebamme ein Ausfallhonorar berechnen" Also, bedeutet das, wenn ich eine Frühgeburt habe und die Hebamme nicht kommen kann, das meine 350 Euro dann futsch sind? Und den Satz "Ansonsten kann die Hebamme ein Ausfallhonorar berechnen",versteh ich auch nicht...sie bekommt doch 350 Euro und dann noch Ausfallhonorar?! Ich glaub, ich steh grad total auf der Leitung... Wie versteht ihr das, was ist damit gemeint? Ich hoffe so sehr auf Antworten; ich soll das Geld nämlich schon bis zum 15.07. überweisen (obwohl ich grade mal den Brief in der Post hatte). Liebe Grüße


miriline

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Melli2901

ich verstehe es so, dass du 350 euro an honorar zahlst. sollte es nun zu einer frühgeburt, einem blasensprung etc. kommt und du informierst sie nicht, dann musst du ein ausfallhonorar zahlen, weil sie in rufbereitschaft war. also du musst zusätzlich zahlen, wenn du sie nicht informierst und sie nicht entscheiden kann, ob sie "da" ist oder nicht... hmmm...so versteh ich das...


Melli2901

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Melli2901

Danke. Klingt logisch. Und wenn ich z.B. eine Frühgeburt habe, sie auch informiere, aber die Hebamme keine Zeit hat zu kommen? Dann waren 350 Euro ja quasi umsonst...bekommt man die wieder? Wahrscheinlich nicht, oder?


miriline

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Melli2901

da würde ich nachfragen. ich zahle die rufbereitschaft und sollte sie nicht können, bekomme ich das geld zurück! frag mal nach...


lila05

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Melli2901

so würde ich es jetzt auch verstehen, dass wenn du sie rufst sie nicht kann, dass du dann das geld zurück bekommst, sie macht ja dann in dem fall nichts für dich.. ist ganz schön happig, weil keiner von uns weiß, wie und wann unser kind kommt. also nicht vergessen, auch bei schmerzhaften starken wehen, unbedingt deine hebamme anrufen!!


Irino

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Melli2901

Hmm.. Ich dachte die Hebamme wird von der Krankenkasse bezahlt!?


Melli2901

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Irino

An sich schon- nur wenn die Hebamme bei der Entbindung dabei ist, dann kostet es privat


lila05

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Irino

ja normalerweise schon, nur wenn du sie auf rufbereitschaft buchst, könnte es was kosten. ich finde jedes krankenhaus hat hebammen, da brauch mal eig. keine private auf abruf.