jessmeff
Der Vater von meinem Freund meinte heute, dass wenn mein Freund für unser Kind,wenn es auf der Welt ist, Unterhalt bezahlen muss. Auch wenn wir dann zusammen wohnen. Kann mir das nicht vorstellen, dass es so ist Weiß jemand ob das stimmt?? LG
Hi ! Dass dein Freund keinen Unterhalt auf dein Konto zahlen muss, wenn ihr ZUSAMMEN WOHNT, weiß ich ganz sicher. Ich bin auch nicht verheiratet und wohne demnächst mit meinem Freund zusammen. Auch bei meiner besten Freundin ist das so. Solltet ihr aber nach der Geburt getrennt wohnen und auch getrennt sein, muss er für das Kind und dich Unterhält zahlen. Egal ob verheiratet, vorlobt oder nicht. Wohnt ihr aber zusammen, muss er sich an den Kosten fürs Kind beteiligen, egal ob du ein Einkommen hast oder nicht . Hast du gar kein Einkommen, muss er dich mit finanzieren . Es gibt aber die Möglichkeit noch zusätzlich Gelder von bestimmten Ämtern zu bekommen unter gewissen Voraussetzungen. Wenn du dazu näher was wissen möchtest, schreib mir einfach ne persönliche Nachricht. LG Micha
wenn ihr zusammen wohnt dann nicht, das weiß ich ganz genau denn wir haben erst nach 3 kindern geheiratet, und mein mann musste vor der hochzeit nie Unterhalt zahlen ihr lebt ja in einer Eheähnlichen Gemeinschaft vergesst aber trotzdem nicht Vaterschaftsannerkennung und Sorgerecht zu klären
Danke für deine Antwort. Die Vaterschaftsanerkennung machen wir aufjedenfall über das Sorgerecht haben wir beide noch gar nicht drüber gesprochen.
wir sind auch nicht verheiratet und wohnen zusammen, man lebt ja praktisch von beiden geldern, mal kauft der eine ein, mal der andere. ich kenne aber welche die zusammen wohnen und wo die mutter des kindes darauf besteht, unterhalt überwiesen zu bekommen. aber die leben auch mehr oder weniger so zusammen, wie leute die sich eine wg teilen, also jeder macht seins, ob das so gut fürs kind ist, weiß ich nicht.. aber normalerweise brauch der vater es nicht machen. zum jugendamt würde ich an eure stelle gehen, damit er die vaterschaft anerkennt (gibt ne schöne urkunde!!) und damit ihr das sorgerecht klären könnt. lg
Hallo Da ich mich mit diesem Thema beruflich zu tun habe sag ich auch mal was dazu: Der Vater kommt beim Zusammenleben seiner Unterhaltspflicht in Form von sogenannten Sachunterhalt nach. Er "lässt" das Kind bei sich wohnen, kümmert sich um dessen Pflege, Ernährung, Kleidung etc. Somit erfüllt er seine Unterhtspflicht. Das Extrazahleb von finanziellen Mitteln ist dabei erstmals nicht vorgesehen, da davon ausgegangen wird wenn zwei in eheähnlicher Geneinschaft wohnen sie bereit sind auch ihre finanziellen Mittel zu teilen. Demnach wird es dann erst interessant falls eine Trennung ansteht. Die Mutter erfüllt ihre Unterhaltspflicht dem Kind gegenüber ebenso wie der Vater in Form von Sachleistungen! So hoffe ich konnte weiterhelfen. Liebe Grüsse, heute 15+0 :)
Ja war sehr aufschlussreich danke