KleinEngelchen87
Hallo zusammen ,
mal wieder ein kompliziertes Thema -
Meine kleine kommt vorraussichtilich am 03.12.2012 auf die Welt , muss ich also ab dem Tag bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit angeben ( d.h. ich gehe am 02.12 2013 wieder arbeiten ) oder erst nach Ende des Mutterschutzes???
Richtig ist doch aber das ich vom 1- 12 Lebensmonat Elterngeld ( in den ersten 2 Monaten Mutterschaftsgeld ) bekomme und wenn ich die Elternezit erst nach dem Mutterschutz beaantrage ( also würde ich erst wieder am 27.01.2014 arbeite gehen ) , 2 Monate kein Elterngeld bekomme oder???
Alles so verwirrend
Du bekommst Monate Elterngeld. Allerdings wird das Mutterschutzgeld (nenn ch jetzt einfach mal so) darauf angerechnet. Also bekommst du eigentlich nur 10 Monate Elterngeld. Blöd ist auch, dass man das Elterngeld im Voraus bekommt, wobei man das Gehalt je erst am Ende des Monats erhält. Das heißt du müsstes Anfang November das letzte Mal Elterngeld bekommen, wenn mich nicht alles täuscht.
Geld gibt es genau ein Jahr lang. Aber das hast du ja selbst geschrieben. Wie lange du nicht arbeiten gehst ist dir überlassen. Spätestens 2 Wochen nach der Geburt musst du deinem Arbeitgeber angeben wie lange du zu Hause sein möchtest. Da gehen also 12 oder 14 oder 24 oder....Monate. Ob du an einem 27. einsteigen kannst, weiß ich nicht. Grüßle
Ich wollte 1 Jahr gehen , mein Arbeitgeber rief mich gerstern an , dass die den Antrag brauchen, da sie meine Vetretung befristet einstellen ... Meine Frage war ob ich ab dem 04.12.2012 Elternzeit habe ( wenn die kleine am 03.12.2012 kommt ) oder erst nach den 8 Wochen???
deine Elternzeit beginnt mit der Geburt des Kindes!!!! und nicht nach dem Mutterschutz!!!! Bleibst du 1 Jahr zu Hause und dein Kind kommt planmäßig am 04.12. zur welt mußt du am 03.12.13 wieder der Arbeit nachkommen!!! und nur solange bekommst du auch Elterngeld wobei hier der mutterschutz mit angerechnet wird also bekommst du nur 10 Elterngeld und 2 Monate Mutterschaftsgeld, die Auszahlung des Elterngeldes erfolgt immer auf den Geburtstermin der Kinder, d.h. kommt dein Kind am 04.12.12 zu welt bekommst du die Auszahlung immer zum 04. eines Monats die erste Elterngeldzahlung müsstest du demnach am 04.02.13 zum ersten Mal erhalten!!! Vorausgesetzt du gibts die Anträge rechtzeitig ab!!! warum will dein AG denn jetzt schon der Antrag du weißt doch noch garnicht 100% wann dein Kind auf die Welt kommt, du kannst nur den ET angeben aber was ist wenn dein Kind früher oder später als geplant kommt somit verschiebt sich ja auch die ganze Elternzeit + Elterngeld + Mutterschutz + Mutterschaftsgeld!!! Brauch dein AG den keine Geburtsurkunde, pass nur auf das der dich nicht übers Knie zieht!!!
Das heisst wir Müter bekommen 10 Monate Elterngeld , da das Mutterschaftsgeld ja mit angerechnet wird und die Elternzeit beginnt ( wie ich es jetzt weiss ) ab dem Tag der Geburt. Komisch das alle dann von einem Jahr Elterngeld reden ... Wie ist denn die Situation wenn mein Partner Monat 3 und 4 mit mir verbringt ( Partnermonate ) , auch dann muss ich ganz normal an dem 1.Geburtstag meiner Tochter arbeiten gehen oder???
mmmh das kann ich dir leider nicht so genau sagen wie das dann gerechnet wird da es bei uns nicht in Frage kommt also ich bleib alleine zu Hause, soweit ich weiß bekommt ihr dann 2 monate mehr aber sicher bin ich mir da nicht da würde ich vorher nochmal auf der Elterngeldkasse anrufen weil das musst du von anfang an mit beantragen das kannst du nicht einfach da zwischen machen!!!! Konnt dir jetzt leider nur die einzel Variante erklären aber so ist es richtig, ja ich find das auch doof find das schon richtig ne verarsche, da man 12 monate beantragt die auch "eigentlich" bekommt und dann doch nur 10 Monate geld bekommt!!! Aber das ist deutsch Bürokratie da soll mal einer durchblicken!!! aber wenn dein Partner auch zu Hause bleiben möchte würde ich anrufen damit du gleich von anfang an den antrag richtig ausfüllst!!!