-Stef-
morgen ihr lieben...
ich bekomme das mit dem Mutterschutz und der elternzeit einfach nich auf die reihe... genauso wann ich dem Arbeitgeber meinen Antrag auf elternzeit abzugeben habe
vielleicht könnt ihr mir das mal genau klar machen
ich weiß das der mutterschutz 6 wochen vor und 8 wochen nach dem ET ist...
aber ab wann läuft dann die elternzeit... am ersten tag der geburt oder nun nach den 8 wochen vom mutterschutz??
ich möchte nämlich die zeiten nicht verplanen um alle anträge rechtzeitig abzugeben genauso wie pünklich meinen Arbeitgeber bescheid zu sagen.
sitze fast jeden tag dran und bekomme das einfach nicht auf die reihe
http://schwangerschaftskalender.gyn.de/ wenn du dein datum eingibst, stehen da einige termine, so wie der mutterschutz, drin.
Hi also der Mutterschutz wie du schon weißt beginnt 6 Wochen vor der Geburt und Ende 8 Wochen nach der Geburt, die Elternzeit fängt eigentlich erst nach den 8 Wochen an wobei der Mutterschutz bei der Elternzeit mit angerechnet wird das bedeutet im großen und ganzen wenn du 1 Jahr zu Hause bleiben willst hast du nur 10 Monate anstatt 12 Monate Elternzeit da die ersten 8 Wochen mit gerechnet werden, was gut ist du bekommst ja auch Mutterschaftsgeld 8 Wochen danach von der Krankenkasse bis 13€ / Tag den Rest bis zum Nettogehalt übernimmt der Arbeitgeber also hast du 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt keine Einbußen und das Elterngeld bekommst du erst 8 Wochen nach der Geburt vorausgesetzt die kommen mit dem Antrag rechtzeitig nach ( der Antrag ist innerhalb der ersten 3 Monaten abzugeben, sonst verfällt der Anspruch), eigentlich alle Anträge kannst du erst nach der Geburt abgegeben da man bei fast allen Anträgen die Geburtsurkunde braucht!!! Ich hoffe ich hab das jetzt richtig erklärt und dir nix falsches erzählt so hab ich das alles verstanden! Ich bitte um Berichtigung wenn nötig!!! Danke!!! Hoffe du konntest es jetzt einigermaßen verstehen habe auch ne Zeit dafür gebraucht bis ich es verstanden hatte!!!
Jo... Das ist sone Sache... Mutterschutz beginnt wie du schon geschrieben hast 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach... SOFERN ICH DAS ALLES RICHTIG VERSTANDEN HABE kriegt man während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Das beantragt man bei der Krankenkasse... Das Mutterschaftsgeld beträgt für die genannte Frist 13€ täglich... Der Arbeitgeber stockt den Restbetrag bis zum Betrag des Nettonormaleinkommens auf, d.h. du kriegst dein normales Einkommen, nur von 2 verschiedenen Leuten... Warum das so ist: keine Ahnung... Am besten mal bei der Krankenkasse den Antrag anfordern und noch offene Fragen klären. Elterngeld beantragt man für die Zeit, die man in Elternzeit geht. Also entweder 1 oder 2 Jahre... Den Antrag sollte man sobald nach der Geburt stellen wie es geht, damit alles schnell über die Bühne geht... Für Trödler gilt: Es wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt, d.h., wenn man im 5. Monat den Antrag stellt und auch die 5 Monate schon zuhause (und ohne Einkommen war), wird nur Elterngeld ab dem 2. Lebensmonat des Kindes bezahlt... Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, das heißt, weil du ja für die ersten 8 Wochen das Mutterschaftsgeld + Aufstockung des Arbeitgebers zum Nettoeinkommen bekommst, kriegst du da kein Elterngeld... Ich werde deswegen morgen früh nochmal anrufen bei unserer Elterngeldstelle der Stadt, weil ich nicht ganz verstehe, warum ich das Elterngeld für 2 Monate beantragen muss, in denen ich es gar nicht bekomme und in denen ich wg des Mutterschutzes sowieso zuhause bin... Das ist schon irgendwie bescheuert gemacht...
Das ist nicht nur bescheurt gemacht das ist eigentlich schon Betrug, finde ich mal!!! Es ist absolut nicht richtig weil Mutterschutz von 8 wochen Pflicht ist nach der Geburt und der Erziehungsurlaub eben nicht somit bekommen wir eigentlich 2 Monate geklaut!!!
achso... habe ich gerade vergessen informative Seiten zu den Themen sind diese hier: http://www.mutterschaftsgeld.de http://www.elterngeld.net
Wurde ja soweit schon alles prima erklärt. Dir geht es aber glaube ich auch noch um das Schreiben für Deinen Arbeitgeber, wenn ich das richtig verstehe. Die Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber kannst Du entweder direkt nach der Geburt, oder auch schon vorher beantragen. Ich habe es damals z. B. auch schon vorher mit meinem Chef abgesprochen. Habe einfach geschrieben, dass ich ab Geburtstermin 1 Jahr Elternzeit beantrage. Später habe ich dann nur die Geburtsurkunde nachgereicht. Wer nicht ganz sicher ist, wie lange er zu Hause bleiben möchte, lieber eine kürzere Elternzeit beantragen und später verlängern. Elternzeit verkürzen ist nämlich oft schwierig, wegen der Personalplanung. Eine Verkürzung kann im Gegensatz zur einer Verlängerung auch abgelehnt werden. Die Anträge für Kinder- und Erziehungsgeld habe ich mir immer bereits schon im 7. Monat angefordert. Da hat man noch schön Ruhe zum ausfüllen (gerade der Antrag fürs Elterngeld ist ziemlich aufwendig), habe dann immer nur noch das Geburtsdatum und den Namen nachgetragen und dann konnte es gleich ab zur Post.