Monatsforum Dezember Mamis 2011

Wer kennt sich aus mit Elternzeit und Elterngeld mal wieder

Wer kennt sich aus mit Elternzeit und Elterngeld mal wieder

sternchen1410

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Hallo ich habe da mal eine Frage. wir waren vor eniger Zeit bei der familienkasse und haben uns bezgl. Elternzeit beraten lassen. Doch nun überlege ich folgendes. Was ist besser? A) Wenn ich ein Jahr elternzeit und auch ein Jahr Elterngeld nehme, mein Partner nimmt die Partnermonate, also kriegen wir 14 Monate Ged. und ich mitr nach dem einen Jahr überlege ob ich die Elternzeiit verlänger? B) Wenn ich von anfang an 14 Monate lang geld bekomme ( mit Partnermonaten) aber gleic von anfang an 2 jahre elternzeit beantrage und im 2. Jahr wieder stundenweise arbeiten gehe? Der HIntergrund ist ja auch der, daß wir ca. mitte nächstes Jahr zu meinen Eltern ziehen. C) was ist eigentlich wenn wir beispielsweise die Partnermonat nehmen, und auch ein Frühchen bekommen würden? Dann würden wir doch trotzdem " Nur " 14 Monate lang geld bekommen, oder?


NellyPirelli

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hallo, ich schleich mich mal aus dem Novemberforum ein... Ich werde es so machen, wie in deiner Variante B) beschrieben. Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber einer verlängerung der Elternzeit nicht zustimmen muss. Bin aber auch gespannt, was hier noch andere Mädels antworten... Schöne Grüße Jana


sternenfee75

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Kann dir nur sagen, wenn du 1 Jahr beantragst, kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers die EZ verlängern. Dann beantrag doch lieber gleich die 2 JAhre und schreib dazu, dass du nach 1 Jahr wieder TZ arbeiten möchtest.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Variante B...und wenn du im 2ten Jahr wieder in Teilzeit arbeiten möchtest, dann musst das nicht gleich sagen, sondern 7 Wochen bevor du wieder beginnen möchtest...kannst das dann also immernoch entscheiden, wenns näher rückt.


Kristen

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Antwort auf Beitrag von sternchen1410

Hallo, zu A: Du bekommst nur 12 Monate Elterngeld. Dabei wird ab Geburt gerechnet. Dein Partner kann 2 Monate Elternzeit nehmen. Elterngeld bekommt er aber nur, wenn diese 2 Monate im ersten Lebensjahr des Kindes genommen werden. Also insgesamt keine Dauer von 14 Monaten! Man muss sich am Anfang schon für zwei Jahre festlegen, wie man Elternzeit nimmt. Ansonsten kann der Arbeitgeber das ablehnen. Spätere Anträge kannst Du mit einer Frist von 7 Wochen vor Arbeitsbeginn stellen. zu B: Im 2. Jahr stundenweise arbeiten ist kein Problem. Elterngeld bekommst Du dann aber ohnehin nicht mehr. Zu C: Bei Frühchen ändert sich die Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Die Zeit, die das Baby zu früh kommt plus 4 Wochen für Frühgeborene werden hinter die reguläre Mutterschutzfrist angehängt. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Elterngeld gibt es aber insgesamt auch nur bis zum ersten Geburtstag des Kindes, egal ob mit oder ohne Partnermonate. Grüße