fussel82
Hallo ihr Lieben,
habe da mal eine wichtige Frage.
Habe heute auf dem Jugendamt von meinem Partner und mir die Geburtsurkunde und die Personalausweise zum beantragen der Vaterschaft vorgelegt.
Die Dame war erst etwas komisch....
das geht ja hueue wie am Fließband...erst Telefon dann Kundschaft..dann wieder Telefon....
da war ich ja erst mal bedient..
naja aber sie kopierte gleich alles und fragte mich dann ob wir uns die Elterliche Sorge teilen wollen!!!
Mhm geht in einem Trennungsfall schwer rückgängig zumachen bzw. nur mit dem Gericht.
ist man Verheiratet ist man automatisch zusammen gelegt mit der Elterlichen Sorge.
Tja und was mache ich???
Ich entschied mich dafür das es erst mal nur bei mir ist...diese Sorge...
mhm unterwegs kamen mir dann die Gedanken und was ist mit dem Nachnamen?? hat er(der Zwerg) dann auch automatisch meinen??
denn eigentlich wollten wir seinen(vom Freund) den Nachnamen nehmen und in 1-2 Jahren heiraten..
Ich dann endlich daheim rief mich doch die nette Dame vom Jugendamt an und meinte Sie hätte es nicht gleich gesehen aber der Termin den wir ausgemacht haben klappt nicht ...denn jetzt haltet euch fest das nicht in dieser Stadt mein zuständiges Jugendamt liegt....
klasse alles ist dort nur das zuständige Jugendamt ist 15 km entfernt..
ey..spinnen die???
gut also vereinbare ich nen neuen Termin mit dem anderen Jugendamt...wenn da mal jemand ans Telefon gehen würde...
Kann mir einer von Euch helfen und sagen wie wichtig das mit der elterlichen Sorge ist und welchen Namen das Kind somit bekommen wird..oder hat das eine nicht mit dem anderen zutun???
Danke für Eure Hilfe
Lg Jana
hallo, ja das ist ja auch alles so eine wissenschaft für sich. kann dir ja mal aufschreiben was ich weiß, bzw was wir machen: also anfang november haben wir einen einstündigen termin beim jugendamt. nehmen unsere geburtsurkunden und personalausweise mit. zunächst erkennt mein freund die vaterschaft an. im zweiten schritt beantragen wir das gemeinsame sorgerecht. wir bekommen dann verschiedene schriftstücke von der amtlady. diese schriftstücke werden dann nach der geburt mit der "geburtsmeldung" (heißt das so) beim amt eingereicht. ich muss dann nicht mit, da die vaterschaft anerlkannt und das sorgerecht geteilt ist. und in unserem fall darf und wird das kind den nachnamen des vaters erhalten. und zur die geburt müssen wir übrigens auch in einem anderen amt melden, da dieses näher am krankenhaus liegt... alles eine wissenschaft für sich. tipp: einfach öfter auf dem amt anrufen und nachfragen!!
Huhu Jana, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir haben das bei unserem ersten gemeinsamen Kind auch durchgemacht. Ca. 6 Wochen vor der Geburt hat mein jetziger Mann das ungeborene Kind anerkannt und somit blieb uns frei zu wählen, welchen Namen das Kind bekommt. Da wir 6 Wochen nach der geburt geheiratet haben, bekam es natürlich schon den Namen des Papas. Allerdings haben wir auch von Anfang an die elterliche Sorge geteilt. Ich sehe keinen Grund, dies nicht zu tun. Immerhin ist er Vater des Kindes und soll somit auch die gleichen Rechte/Pflichten haben, wie ich. Überleg es dir nochmal in Ruhe... warum sollte er nicht das gemeinsame Sorgerecht haben? Ihr strebt doch eine gemeinsame Zukunft an? Ich würde wirklich nur im äußersten Notfall dem Vater die gemeinsame Sorge verwehren. Liebe Grüße Jen
ich weiß es nicht, aber irgendwie fände ich es "komisch" wenn du alleiniges Sorgerecht hast, aber der Zwerg seinen Nachnamen hat!?! Was hindert dich denn, das Sorgerecht zu teilen?wenn ihr verheiratet seid, habt ihr es doch eh beide! Sorry für die Frage (vielleicht auch etwas naiv von mir), aber wenn du jetzt shcon über eine eventuelle Trennung nachdenkst, sollte man dann heiraten? (die wortwahl ist etwas unglücklich, aber mir fällt nichts besseres ein)
Also das eine hat schon einmal mit dem anderen nichts zu tun. Allerdings verstehe ich auch nicht so ganz, warum ihr kein geteiltes Sorgerecht habt. Denn es ist doch sein Kind. An der Stelle Deines Freundes wäre ich irgendwie ziemlich enttäuscht. Er soll anerkennen, dass es sein Kind ist, aber hat keinerlei Rechte. Sorry, dass ist nun nicht böse gemeint, aber vielleicht solltest Du darüber nochmal nachdenken. Und wie das jetzt mit dem Nachnamen ist, weiß ich nicht so genau. Unsere Kleine hatte damals meinen Namen und 6 Monate später haben wir geheiratet und sie bekam da natürlich auch den Namen des Vaters. Bei meiner Freundin sollte das erste Kind den Namen des Vaters haben. Irgendwas ist aber schief gelaufen und sie hatte den Namen der Mutter. Sie haben das dann nachträglich ändern lassen, mussten dafür aber ordentlich Geld bezahlen. Da würd ich einfach nochmal nachfragen. LG Silke
Hallo! Wir waren auch vor ein paar Wochen auf dem Jugendamt und haben gleichzeitig die Vaterschaftsanerkenung und die elterliche Sorge geregelt. Ich persönlich finde auch, dass wenn der Vater das Kind anerkennt, er auch seine gesetzlichen Rechte haben soll. Beim Nachnamen wird unser Kleiner auf jeden Fall erst mal meinen bekommen, da wir vorerst nicht heiraten werden - finde es blöd, wenn ich zum Arzt oder so gehe und mein Kind heißt dann anders als ich. Wenn man innnerhalb von 5 Jahren heiratet, dann wäre es angeblich kein Problem und auch kostenfrei den Nachnamen zu ändern. LG
So die Dame im anderen Ort und Jugendamt war nun sehr nett,
der Termin bleibt zum Glück der gleiche.
Nur anderer Ort hihi habe ihr auch gleich gesagt das das Sorgerecht nicht geteilt werden soll.
Denn ihr habt ja Recht, warum soll der Partner die Vaterschaft anerkennen und das Sorgerecht nicht bekommen?
also geht es jetzt so seinen Gang das wir beide gleichberechtig für unseren Zwerg sorgen werden...
der Name ist so, das der zwerg gleich den vom Papa bekommen kann aber er könnte auch meinen noch bekommen, hi hi da wir ja nicht(noch nicht) verheiratet sind...
Wir denken auch nicht über eine Trennung nach um Gottes willen nur ich stand schon mal kurz vor knapp vor meiner Hochzeit und habe sie dann gekänzelt, deswegen warte ich jetzt gern ab bis der Mann ganz romantisch mir einen Antrag macht.
Also ich danke euch vom ganzen Herzen
lg jana