Mitglied inaktiv
habe im Moment keinen Durchblick mehr
Kann mir jemand helfen???
Ich habe eben bei der Krankenkasse angerufen, wollte mich informieren wegen dem Mutterschaftsgeld, habe schon verstanden dass ich in der 36 Ssw ein Formular von der FÄ bekommer den ich ausfüllen muß und dann wieder zur KK zusenden muß.
13€ pro Tag von KK und den Rest von der Arbeitgeberin.
Sie sagten ich müßte mich mit der Arbeitgeberin in Verbindung setzen und ihr das mitteilen, und ihr dann auch sagen wie ich es mit der Elternzeit haben möchte.
1. möchte ich nicht mehr mit der Chefe sprechen, da wir uns total verkracht haben, und sie auch froh ist wenn ich dort nicht mehr arbeite.
2. möchte ich selber dort nicht mehr arbeiten, und die vollen 3 jahre Elternzeit nehmen!!!
Ich möchte mit ihr übehaupt keinerlei kontakt mehr haben, ausser schriftlich.
Ich bin jetzt so durcheinander, was muß ich meiner Chefin bekannt geben??
Kann ich das auch in schriftlicher Form machen??
Bis wann muß ihr dann was bekannt geben, wiegesagt, dass ich nicht mehr dort tätig sein möchte beruht auf beiden seiten.
Ich habe in einer Zahnarztpraxis gearbeitet??
Wenn ich in den 3 jahren wieder Schwanger werde, was wir ja wollen, muß ich das dann der Chefin auch mitteilen, wenn es soweit ist??
Es sind doch nur Anträge für Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld, fehlt da nochwas??
ich hoffe ihr könnt mir folgen!!??
Schon mal lieben Dank für die Auskunft und Tips!!!
LG
Alexandra
total klar wenn du nicht mehr mit deinem chef reden möchtest. brauchst du auch nicht. kann dein partner für dich die breife etc schreiben? eine woche nach der geburt des kindes musst du schriftlich deinem arbeitgeber mitteilen, wie lange du elternzeit nehmen wirst. und auf der behörde gibt es ein amt, das für elterngeld zuständig ist. mehr weiß ich auch noch nicht! aber nicht-krank-nur-schwanger hat da bestimmt denn durchblick! die ist super organisiert! frag die mal!
Tja, da war ich wohl zu spät online...wurde ja schon alles gesagt... Aber das wichtigste: auf keinen Fall kündigen! Das kannst während der Elternzeit jederzeit, wenn du was neues hast und ohne zu kündigen kannst die Vorteile (Arbeitgeberzuzahlung zum Mutterschaftsgeld z.B.) noch mitnehmen.
Hallo, du musst dich nicht persönlich mit ihm in Kontakt setzen....schriftlich jedoch unbedingt aber das wird ja kein Problem sein. Du kannst direkt drei Jahre EZ nehmen. Musst du aber nicht. Wenn du während der EZ schwanger wirst solltest du ihm das schriftlich mitteilen -bin aber nicht sicher ob das Pflicht ist-. Wirst du aber in dieser Zeit schwanger und wird das Baby geboren obwohl du noch in Elternzeit bist musst du das mitteilen, weil sich die Elternzeit ja dann verlängert....bist ja dann auch weiter Beitragsfrei krankenversichert und den Vorfteil würde ich ausnutzen.... Grüße
hallo Alexandra, also du kannst den ganzen Kram schriftlich machen und brauchst dich dann nicht mehr persönlich mit deinem Chef auseinander setzten. Die Elternzeit muss vor dem Mutterschutz schon mal grob angesprochen sein. Habe meinem Chef einen Dreizeiler geschickt in dem ich erkläre das ich in den ersten 2 jahren zu Hause bleiben möchte. Den genauen Termin kannst du jedoch erst nach der Geburt des Babys angeben (möglichst innerhalb der ersten Woche nach der Geburt) ebenso verlangen die meisten Arbeitgeber eine Kopie der Geburtsurkunde. Gibt aber für dieses Anschreiben auch einen Vordruck im Internet. Elterngeld (Erziehungsgeld) kann man beim Versorgungsamt beantragen (bei uns in Hessen ist das jedenfalls so), möglichst auch direkt nach der Geburt. Wir haben uns alle Formulare aus dem Internet rausgezogen und schon so weit wie möglich ausgefüllt. Auch das Versorgungsamt verlangt eine Geburtsurkunde. Das Kindergeld kannst du auch direkt nach der Geburt bei der Familienkasse des zuständigen Areitsamtes beantragen (Formulare bekommst du auch im Internet und kannst du jetzt schon fast fertig ausfüllen), auch die wollen eine Geburtsurkunde. Ist aber nicht das Problem, denn wenn dein Mann euer Baby auf der Behörde anmeldet bekommt er die Geburtsurkunde eh in vierfacher Ausfertigung. Habe dann noch einen Zweizeiler für die Krankenkasse aufgesetzt in dem ich meinen Sohn mit anmelde. Das Baby ist zwar von Anfang an mit versichert aber die KK will das meistens noch mal schriftlich haben, plus Kopie der Geburtsurkunde. Hoffe ich konnte dir helfen. Lg Ilona
Da kann man mal sehen, alle super informiert!
Nutz die Vorteile die du durch deinen weiterbestehenden Arbeitsvertrag hast! Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit und solltest du wieder schwanger sein nicht nur erneut Kündigungsschutz sondern wie schon gesagt verlängerten Anspruch auf Elternzeit und kostenlose Versicherung! Wenn ihr dann soweit seid mit eurer Planung kannst du immer noch kündigen, bis dahin besser das Arbeitsverhältnis bestehen lassen!
Alles andere wurde ja ausführlich geklärt! Ich finde es ebenfalls sehr sinnvoll die Anträge vorher auszufüllen und in einem Ordner in die Ecke zu legen, denn schließlich wollen wir ja alle kuscheln wenn unsere Babys da sind! ![]()
Vielen vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen endlich mal einen klaren durchblick zuschaffen. ![]()