Monatsforum Dezember Mamis 2011

Habe gekündigt bevor ich von der ss wusste...

Habe gekündigt bevor ich von der ss wusste...

Gea

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Habe gekündigt bevor ich von der ss wusste... und muss jetzt in der 19ssw neuen Job anfangen oder ich bin den Rest der ss arbeitslos. Fühle mich der neuen Firma gegenüber total unwohl, kann es da ja erst sagen wenn ich angefangen habe => 1.7. Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand einen Tip? Grüße, Gea


Baeca

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Ich würde dort anrufen und die Karten auf den Tisch legen...dann sollen die entscheiden. Bis die Probezeit vorbei ist, sieht man es sicherlich schon, so lange wirst dus nicht verstecken können....und während der Probezeit darfst du auch als Schwangere gekündigt werden, da hast du leider keinen besonderen Schutz. Das würde es für alle Beteiligten total unangenehm machen... Bis zum 01.07 würd ich damit nicht mehr warten.


Mitglied inaktiv

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Du hast bereits in der Probezeit Kündigungsschutz!!! Du kannst ganz normal am ersten Tag deinen neuen Arbeitsplatz antreten und zeitgleich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren!! Er kann und darf dich nicht aufgrund der SS kündigen! Hast du beim neuen Arbeitgeber einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag? Mach dir keinen Kopf, du bist rechtlich gesehen auf der sicheren Seite... Genieß deine Schwangerschaft! Solltest du noch Fragen zu dem Thema haben, melde dich, kenne mich ein wenig damit aus :)


Mitglied inaktiv

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Soweit ich informiert bin, genießt man in der Probezeit kein Kündigungsrecht, auch nicht als Schwangere ... hier auch nochmal nachzulesen ... http://www.kinder-aktuell.de/recht-sicherheit/schwangerschaft-probezeit-kuendigung-1213/ Ich glaube, ich würde auch eher die Karten auf den Tisch legen (allerdings erst, wenn du dort angefangen ahst und die diche in bisschen kennen, das bessert bestimmt die Chancen), blöde Situation. Zurück geht ja wahrscheinlich auch nicht mehr und ich befürchte fast, das man am 1. Juli zu Arbeitsbeginn bestimmt auch schon was sieht ... LG


Gea

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Hi Möchtegernschwanger, vielen Dank für deine Antwort, gut zu wissen das der Kündigungsschutz schon greift! Hab einen unbefristeten Vertrag mit ner Probezeit von 6 Monaten, also die würde theoretisch bis Jan gehen... man muss aber kündigen und das geht nicht?! Fühl mich nur total schlecht mit der Situation, weil ich ja weiss das es auch für den Arbeitgeber total beschissen ist... aber hab nur die alternative arbeitslos zu sein für die Zeit und das gepaart mit der anschließenden Elternzeit funktioniert finanziell nicht :-( Befürchte auch, dass man am ersten Tag dann schon was sieht... (also ich mein eigentlich freu ich mich auf den Babybauch, nur eben für diese eine Situation währs besser wenn noch nicht so schnell...) Aber ist wahrscheinlich immer so, dass es nicht passt. Wie haben eure Arbeitgeber reagiert? Viele Grüße, Gea


Mitglied inaktiv

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Hier hab ich dir was kopiert... Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt nach nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch schon während der Probezeit. @ Qantia: Das was du sagst gilt nur wenn ein Ausbildungverhältnis besteht... Ich war 4 Jahre lang Personalratsbeisitzende und JAV-Vorsitzende der AOK BaWü, ich kenne mich aus! LG


Gea

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Sag mal, kannst du mir dann auch sagen was währe, wenn ich schon bevor ich dort anfange was sage? Also den unterschriebenen Vertrag hab ich auf jeden Fall, ist nur die Frage ob der reicht, oder ob ich das Arbeitsverhältnis tatsächlich angetreten haben muss damit der Kúndigungsschutz greift? Würde meinem neuen AG gerne schon jetzt reinen Wein einschenken...


Mitglied inaktiv

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Das kann ich dir leider nicht sagen, da kommt´s drauf an, was im Vertrag steht, das ist ganz individuell. Es gibt Verträge, da ist eine Kündigung vor Beginn zulässig, bei anderen ist es ausdrücklich ausgeschlossen... Klar wäre es besser vor vorn herein die Wahrheit zu sagen, aber das fehlende Geld werden Sie dir für deine Ehrlichkeit nicht schenken. Problem bei der Sache ist nämlich die Elterngeldberechnung... Wenn du Arbeitslosengeld 1 bekommst, wird das dir nicht angerechnet. Beispiel: D. H., wenn du in den letzten 12 Monaten 6 Monate Alg 1 bezogen hast, dann wird gerechnet: 6x dein Netto + 6x 0 Euro (wegen Alg1) und das ganze : 12 Monate. Wenn du also ca. 1000 Euro netto hattest, dann rechnen die 6x 1000 Euro plus 6x 0 Euro : 12 Monate und das ganze X 67% = 335 Euro Elterngeld. Wenn du aber bis vor Beginn Mutterschutz arbeitest und wie im obigen Bsp. durchgehend ca. 1000 euro netto hast, dann gekommst du das DOPPELTE Elterngeld! Also überleg dir gut, ob du zu ehrlich sein willst... Du bist nicht verpflichtet es vorher dem neuen Arbeitgeber mitzuteilen, mach es aber direkt am ersten Arbeitstag! Dann greift bereits an diesem Tag der besondere Kündigungsschutz. Ich an deiner Stelle würde am ersten Tag noch vor Arbeitsbeginn in der Personalabteilung aufkreuzen und die Schwangerschaft melden. Sorry dass es so lang geworden ist, aber ich möchte dir nur über die Nachteile aufklären, die eine gut gemeinte Ehrlichkeit mit sich ziehen würde... LG


Gea

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Vielen Dank für deine ausführliche Antwort, auch wenn es nicht das ist was ich hören wollte, weiss ich jetzt trotzdem was ich tun werde... Danke & schönen Sonntag noch! Gea