Monatsforum Dezember Mamis 2011

Frage zur Elternzeit

Frage zur Elternzeit

Chrissi1988

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Hallo ihr Lieben, ich habe diesen Beitrag schon in das Allgemeine Forum geschrieben, aber da konnte mir bisher noch keiner helfen... darum hoffe ich auf eure Unterstützung. Ich bin gerade dabei den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber auszufüllen. Nun stellt sich aber für mich die Frage, AB WANN ich die Elternzeit beantrage Erstmal ein paar Daten: Beginn Mutterschutz 27.10.11. ET 08.12.11 Ich möchte am 02.01.13 wieder mit der Arbeit beginnen. Wie trage ich nun korrekt meine Elternzeit ein? Vom 27.10.11 - 31.12.12 oder Vom 08.12.11 - 31.12.12 (wobei ich ja nicht weiß, ob mein Baby wirklich zu diesem Termin entbunden wird).


Fumoli

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

Oh, bin gespannt auf die Antworten, das weiß ich nämlich auch nicht. Oooooder ist es vllt so, dass man den Antrag erst nach der Geburt abgibt und dann auch noch die 8 Wochen Mutterschutz abziehen muss?? Nee, ab der Geburt ist ja schon Elternzeit oder? Oh man ...


rumpelpudding79

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

Hallo Chrissi, ja diese Frage stellt sich mir auch. Bin da auch sehr unsicher. Man kann ja nie so genau sagen wann das Wichtelmännchen denn nun wirklich kommt . Also ich glaub ich fülls aus mit dem Datum des ET, denn der Mutterschutz hat ja mit der Elternzeit in dem Sinne nix zu tun. Noch dazu würde dir diese Zeit ja dann auch flöten gehn, oder? Bin ehrlich gesagt auch überfragt . Lg ilona


Chrissi1988

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

Puuh... da bin ich ja mal froh das ich nicht die einzige bin, die davon keine Ahnung hat. Ich habe so einen Musterantrag im Internet schon gefunden. Da steht drauf: " Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber abgeben." Also kann ich mir nicht vorstellen, das ich den Antrag erst nach der Geburt abgeben muss. Außerdem steht noch drauf, dass man den VORAUSSICHTLICHEN Entbindungstermin angeben soll. Menno... das ist alles so kompliziert... vielleicht gibt es unter uns ja eine Expertin für sowas


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

also wenn ich das richtig weiß, dann beginnt deine Elternzeit mit der Geburt deines Babys. Da du das aber noch nciht weißt, kannst du das ja nur unter vorbehalt ausfüllen! denn wenn das kind früher kommt, kannst du das was dir vorher fehlt anhängen - sodass du auf jedenfall 14 wochen mutterschutz hast. kommt dein kind später hast du zeit "gewonnen" und erst dann beginnen die 8 bizw 12 wochen Mutterschutz nach der geburt. mir wurde gesagt, dass man ein ein paar Wochen vor der Geburt nochmal den Termin vom FA bestätigen lassen muß...!?! Du bekommst auch Elterngeld direkt bei Geburt des kindes nicht erst nach den 8 bzw 12 wochen mutterschutz... also eigentlich kriegt man "nur" 10 bzw 12 monate elterngeld statt 12 bzw 14 monate Aber können die dir von der Personalabteilung da nicht weiterhelfen? die machen das doch nciht zum ersten mal oder? hilft dir das?


Chrissi1988

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Ja hat mir etwas weiter geholfen. Danke!! Habe das auch gerade mal bei Google eingegeben und da wurde geschrieben, dass die Elternzeit definitiv ab Geburt gilt. Also ist das anscheinend alles richtig was du geschrieben hast. Zur Sicherheit werde ich mich morgen mal mit meinen Kollegen der GKV in Verbindung setzen. Ich selber arbeite ja bei einer privaten Versicherung. Hoffentlich können die mir das nochmal alles so bestätigen.


jauw

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

das thema habe ich zurzeit auch und noch vieles mehr mich macht das alles langsam verrückt.kann dier da auch net helfen sorry. bye


Fidelia

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Also, ich habe das Thema ja gerade erst letztes Jahr gehabt. Soweit mir gesagt wurde, gilt als Start der Elternzeit der Tag der Geburt. Mutterschutz vorher wird da nicht einberechnet. Ich wollte ein Jahr Elternzeit nehmen und das hieß dann laut Verwaltung bis zum 1. Geburtstag. Den definitiven Antrag kann man erst nach der Geburt abgeben und es stimmt, dass der Zeitplan knapp ist, da es 7 Wochen vor Beginn passieren soll. Bedeutet also de facto man hat eine Woche Zeit, so dass man alles fertig haben sollte und nur noch die Geburtsurkunde dazu packen muss. Ich habe das mit meiner Verwaltung so geklärt, dass ich vorher schriftlich informell erklärt habe, wie lange ich in Elternzeit gehen will (mit voraussichtlichem Entbindungstermin) und dann nach der Geburt direkt den Antrag mit Geburtsurkunde eingereicht habe. Da waren dann die 7 Wochen vorher auch nicht mehr so wichtig, aber das muss man erfragen. Ich hoffe, das hilft Euch ein bisschen.


Chrissi1988

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Antwort auf Beitrag von Fidelia

Hätte ich deinen Beitrag eher gelesen, hätte ich mich gar nicht mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen müssen. Genauso haben sie es mir gerade auch erklärt. Ich danke dir!!!


Chrissi1988

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

Ich habe gerade mit meiner gesetzl. Krankenversicherung telefoniert und mit einer netten Dame telefoniert. Diese sagte mir, dass ich noch keinen Antrag auf Elternzeit abgeben kann, da ich ja noch nicht weiß, wann das Baby geboren wird. Dieser Antrag wird also erst nach der Geburt beim Arbeitgeber abgegeben. In der Regel reicht es dem Chef nämlich vorerst aus, wenn man den ungefähren Zeitraum nennt. Schriftlich benötigt er es also erst nach der Geburt. Auch noch wichtig: Mit Beginn des Mutterschutzes muss man sich von der FÄ eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET ausstellen lassen und diesen bei der Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung darf nicht früher als 7 Wochen vor dem voraussichtlichen ET und keinesfalls nach dem ET ausgestellt werden. Alles weitere (Geld während Mutterschutz etc.) regelt dann die Krankenkasse und man muss sich um nichts weiteres kümmern. Ich hoffe das wir jetzt alle etwas schlauer geworden sind!


solaje74

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Antwort auf Beitrag von Chrissi1988

Du kannst denn Antrag erst fertig ausfüllen wenn das Kind geboren ist....Weis ich weil ich das schon öfter machen musste von Berufswegen