Babyle
Kann mich mal jemand aufklären? Ich bleibe ja nach der Geburt 2 Jahre daheim... nun haben wir uns überlegt das mein Mann auch 1 Monat Elternzeit nimmt... müssen wir das dann gleich mit beantragen? Und wieviel vorher müssten wir dem AG bescheid geben? Er bleibt ja nach der Geburt 3 Wochen daheim (Urlaub) da ist sein Chef sehr sozial und flexibel hat hald selber 4 Kinder die jüngste 6 Monate... und da er gerade den Handwerksmeister macht und er den Urlaub brauch wären 4 Wochen Elternzeit echt praktisch (irgendwann im Sommer) um Urlaub zu sparen (dann bleibt was für dir Prüfungen über)... kennt sich da jemand aus oder ist vom Fach??? Danke und LG
7 Wochen vorher muss er es spätestens beim AG beantragen, der Kündigungsschutz wg. Erziehungsurlaub graift aber erst 8 Wochen vorher...also hat er genau eine Woche zum beantragen, wo er auf der sicheren Seite ist. Will er "nur" 1 Monat Erziehungsurlaub oder auch Elterngeld für die Zeit? Da gibts nen Extra Zettel im Antragsformular für die Partnermonate...
Nee dann schon in der Zeit wo er auch Elterngeld kriegt ganz auf sein Gehalt verzischten ist nicht so toll... gibts da ne gute Internetseite? Wenn man googelt kommt so viel... und ja nur einen Monat länger würde nicht gehen (arbeitstechnisch)
http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383 da wird das Geld beantragt, sind also die wohl zuverlässigsten Informationen dazu...
danke dir. ich hasse diesen Papierkram
Also das ist die für Ba-Wü zuständige Bank...aber die Regelungen gelten ja Bundesweit. Nur das Antragsformular kann etwas anders aussehen...
Schon rein geschaut echt super die Seite, danke... ist das Richtige Formular wir wohnen ja in BaWü...
aber um das Partner - Elterngeld zu bekommen, muß der Partner nicht 2 Monate zuhause bleiben?
Einer der beiden Partner muss mindestens 2 Monate zuhause bleiben...wenn die Frau 12 bleibt, dann ist die Vorraussetzung abgegolten und der Mann kann auch nur einen nehmen...
Die Seite ist echt super - wie findest du die immer? Aber um die Parntnermonate zu bekommen, muß der Partner 2 Moante Elternzeit machen! Ein Elternteil kann längstens für 12 Monate Elterngeld beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (bis zu 30 Wochenstunden sind gestattet) ausübt. Anspruch auf zwei weitere Monate (Partnermonate) besteht für die Eltern nur dann, wenn auch der andere Elternteil für zwei Monate nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Außerdem muss sich bei einem der Elternteile zwei Monate lang das Erwerbseinkommen verringern (zum Beispiel durch Arbeitszeitreduzierung während der Elternzeit oder im Mutterschutz). Ist zum Beispiel nur ein Elternteil vor der Geburt des Kindes erwerbstätig gewesen, kann nur dann insgesamt für 14 Monate Elterngeld bezogen werden, wenn dieser Elternteil mindestens zwei Monate lang keine Erwerbstätigkeit ausübt oder diese einschränkt. Ein vor der Geburt des Kindes erwerbstätiger Elternteil kann ausnahmsweise für die gesamten 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn mindestens für 2 Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt, und mit der Betreuung des Kindes durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls im Sinne des § 1666 Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches verbunden wäre oder die Betreuung durch den anderen Elternteil insbesondere wegen schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung unmöglich ist.
für die zusätzlichen Partnermonate...wenn aber insgesamt nur 12 in Anspruch genommen werden, dann kann er auch nur einen nehmen....kriegt sie halt nur 11 gezahlt... könnte aber auch 2 nehmen und während dessen Teilzeit arbeiten... Und ich meine das wäre ein schlupfloch, da da steht "Ein Elternteil kann mindestens 2, höchstens 12 Monate"...es steht nicht explizit drin, dass der andere Elternteil dann auch mindestens 2 Monate muss, oder?
Ja das stimmt - das könnte funktionieren! Ich hatte es nur so verstanden, dass er es zusätzlich zu ihrem Elterngeld, bekommen will und dann müssen es wieder 2 Monate sein - aber nicht zusammenhängend!
Wegen dem Elterngeld muss man 2 Monate Elternzeit nehmen, allerdings nicht unbedingt zusammenhängend. Aber Geld bekommt man nur bis zum 14 Monat. Bescheid geben muss man 7 Wochen vorher, finde das gerade bei Männern echt schwer, kann man eigentlich nur vom ET ausgehen. Mein Mann bekommt aber gerade über die Feiertage kein frei und Elternzeit würde dann auch blöd aussehen. Deswegen nimmt er wahrscheinlich im Feb. Elternzeit .