Mitglied inaktiv
Hallo, also mein regulärer ET ist der 08.12.2011! Jetzt sagte meine Ärztin, dass ich doch eine Woche weiter bin also 01.12.2011 und da das Kind per Kaiserschnitt geholt werden muss (habe schon 2 Kinder per Kaiserschnitt bekommen) verschiebt sich der ET nochmal um ca. 9 Tage vorne! Meine Frage ist nun, wie wirkt sich das auf die Mutterschutzfrist (8 Wochen) nach der Geburt aus??? Habe zwar schon 2 Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren, aber irgendwie kommt mir diese Schwangerschaft vor als wäre es meine Erste. Vielen Dank LG
Für den Mutterschutz ist es eigentlich egal, welcher ET da steht in der Bescheinigung. Ich würde jetzt den ET 1.12. nehmen und nicht noch den ET vordatieren lassen wegen KS. Du kriegst auf jeden Fall 14 Wochen Mutterschutz. Wenn du eben nicht ganz 6 Wochen vor der Geburt hattest, werden es dann danach mehr als 8 Wochen. Ich krieg ja auch einen KS, lasse meinen ET aber nicht deswegen vordatieren. Beate
Du bekommst ja in der 34 Woche eine Bescheinigung für die KK, da steht der ET drauf. Kommt das Kind eher, wird die Zeit hinten drangehangen. Eigentlich ändert man den ET aber nur in den ersten 12 Woche, da sich die Kinder da nach "Schema" entwickeln, später ist die Entwicklung individuell. War bei 28+5 beim US und da war der Zwockel auch ca 1 Woche weiter von der Entwicklung, ändert aber nichts am ET.
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich bin immer noch baff, dass jetzt auf einmal alles so schnell geht
LG
Deine FÄ darf den ET nicht mehr abändern. Das ist nur bis zur 12. SSW erlaubt, da sich in dieser Zeit alle Babys gleich entwickeln, danach entwickelt sich jedes anders. Von daher bleibt als ET der 08.12. stehen (übrigens ist das auch mein ET).
Sollte der Kaiserschnitt z.B. am 01.12. stattfinden, beginnt ab diesem Tag dein 8-wöchiger Mutterschutz.
Eigentlich ist es ungewöhnlich,dass der ET so spät noch geändert wird.Unser Kleine ist von der Größe her rund zwei Wochen weiter und trotzdem bleibt mein ET bestehen,einfach weil die Entwicklung ab der 20.SSW sehr individuell ist. Den Schein bekommst du eh erst sieben Wochen vor dem ET und wenn dein Doc den geändert hat,dann eben eine Woche früher.Wie das beim KS weiß ich nicht,aber ich denke,dass das Geld dann auch mit dem Tag gezahlt wird,wenn das Kind kommt. LG,Anja
...kommt das Kind VOR dem ET (wie z.B. bei mir durch KS), dann ist der Mutterschutz nach der Geburt so lang, dass es insgesamt dann 14 Wochen sind. Kommt das Kind NACH dem ET hat man einfach Glück, weil man dann auf jeden Fall noch 8 Wochen im Mutterschutz ist, auch wenn man vorher schon länger als 6 Wochen zu Hause war. LG, Beate
Danke für diese Info! Ich war gerade dabei immer unsicher, wie die richtige Regel ist. Wieder was gelernt!