Monatsforum Dezember Mamis 2010

HILFE --> Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

HILFE --> Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber

Mitglied inaktiv

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Hallo zusammen!!! Da ich ja mein 1. Baby bekomme, habe ich von den ganzen Formalitäten keine Ahnung. Was Kinder- und Elterngeld angeht, so kann ich das ja eh erst beantragen, wenn das Baby da ist und wir die Geburtsurkunde in den Händen halten. ABER was ist mit Elternzeit und damit meine ich nicht die Zeit, wo man Elterngeld bezieht, sondern diese Schutz/ Erziehungszeit, die bis zu 3 Jahre andauern kann. Muss ich das schriftlich meinem AG mitteilen??? Wenn ja, wann? Gibt es irgendwelche Vordrucke? Muss ich das auch noch woanders angeben, ob ich 1, 2 oder 3 Jahre in diese Zeit gehen möchte!? Das ist absolutes Neuland für mich und ich versuche mich vor sowas immer zu drücken!! Also, wenn da jemand bescheid weiß, würde ich mich über Hilfe freuen!!! Danke Euch, Eure mimaje


thesecond

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Ja, das musst du beim Arbeitgeber angeben. Und zwar 6 oder 7 Wochen vor Beginn, also am Besten in der ersten Woche nach Geburt. Da ich Beamtin bin, gibt es für mich natürlich Vordrucke ;) Ob es für Arbeitnehmer welche gibt weiß ich nicht, aber ich bin sicher Google kann dir da helfen! Die Firma meines Mannes wollte für die 2 Partnermonate nur ein formloses Schreiben. Wichtig ist, dass die genauen Daten drinstehen und die kann man ja erst nach der Geburt angeben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von thesecond

Man kann ja bis zu 3 Jahre in diese Zeit gehen... Was ist denn, wenn man sich dann entscheidet doch nicht so lange fern zu bleiben??? Wenn ich z.B. sage: ich gehe für 2 Jahre, möchte dann aber kurzfristig doch nach 1 Jahr wieder arbeiten ..... kann ich das so einfach machen??? Oder bin ich an diese Zeit gebunden???


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von thesecond

Du mußt Deinem AG 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit (also 1 Wo. nach der Geburt) in einem formlosen Schreiben mitteilen, wie lange Du Elternzeit nehmen möchtest. lg


Mitglied inaktiv

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Das kommt auf Deinen AG an, ob er schon vor Ablauf der von Dir beantragten Elternzeit eine Stelle für Dich hat. Also am besten schon vorab mit Deinem AG besprechen, ob die Möglichkeit besteht, schon vor Ablauf der Elternzeit z. Bsp. stundenweise zu arbeiten. lg


Mamae2004+2010

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Hallo! Ich war bei der Beratungsstelle für Schwangere und dort hat man mir gesagt, dass ich den Antrag auf Elternzeit durchaus auch schon jetzt vorab abgeben kann. Dann schreibst Du als Datum den voraussichtlichen ET mit, den Dein AG bei Bedarf (falls das Baby dann doch wann anders kommt) eigenhändig abändern kann. Das ist erlaubt! Den Antrag hat mein Chef mir ausgestellt. Ich denke, den hat sein Steuerbüro aufgesetzt. Frag' doch einfach Deinen Chef, ob er einen Vordruck für Dich hat. Ansonsten schreibst Du es einfach selbst formlos. Wichtig darauf: Dein Name und der voraussichtliche ET und natürlich die Dauer der Elternzeit. Was die Dauer anbelangt, so würde ich Dir empfehlen vorerst 2 Jahre zu schreiben, denn verlängern kannst Du immer leichter, als verkürzen. Zum Verlängern dann einfach rechtzeitig (7-10 Wochen vor Ende der Elternzeit) den AG schriftlich informieren. LG Monika


Mojo77

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Hallo, habe mit meinem Arbeitgeber vor meinem Mutterschutz abgeklärt, dass ich erstmal 1 Jahr beantrage! Schriftlicher Antrag und Geburtsurkunde soll ich dann 6-7 Wochen vor Beginn der Elternzeit einreichen! Und falls ich dann doch noch 1 Jahr dranhängen möchte, kann ich das 7 Wochen vor Ablauf des ersten Jahres schriftlich verlängern! Ob man verkürzen kann, wenn man 2 Jahre beantragt hat, weiß ich leider nicht! Am besten kannst du das mit deinem Arbeitgeber besprechen! Schon alles ziemlich kompliziert dieser ganze Schriftkram!!!! LG, Jenny


mausi87hb

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Ich habe denen einfach einen Brief geschickt, wo ich das rein geschrieben habe und habe um Rückantwort gebeten... und habe 2 jahre geschrieben und wenn ich verlängern will kann ich das einfach so...oder auch verkürzen. Nimmst du nur 1 Jahr kannst du nicht verlängern. Warum? Keine ahnung!


Fuchsina

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Antwort auf Beitrag von mausi87hb

Elternzeit muss man nicht beantragen, sondern beim AG lediglich anzeigen. Sprich, der AG hat - anders wie bei einem Antrag - nicht die Möglichkeit "nein" zu sagen. Die Anzeige der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor deren Beginn erfolgen, wenn Du also vor der Geburt gearbeitet hast, dann spätestens 1 Woche nach der Geburt. Du musst Dich bei der Anzeige auf die ersten 2 Jahre festlegen. Sprich, zeigts Du nur 1 Jahr an, dann verzichtest Du damit konkludent auf das 2. Jahr, eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des AG möglich. Zeigst Du 2 Jahre an, kannst Du dann aber auch nicht - meines Wissens nach - einfach so wieder nach 1 Jahr zurückkehren, auch da muss der AG zustimmen. Aber eigentlich sollte man - jetzt nicht vom juristischen her - es schon vorher mit dem AG klären, wie lange man weg sein möchte, denn schliesslich muss er ja irgendwie für eine Vertretung sorgen und muss wissen, wie lange diese Vertretung genötigt wird. Die Anzeige ist übrigens formlos, d.h. Du schreibst "Lieber AG, hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich von der Zeit xx (oder ab Geburt des Kindes) bis xy Elternzeit nehmen werde. " Dann am Besten von AG quitieren lassen oder per Einschreiben mit Rückschein zusenden.