mausi87hb
Ist man da eigentlich Krankenversichert? Und wenn ja wie denn wer bezahlt das? Also ich bin bei der Aok und die haben nur letztens gefragt auf wem das Baby laufen soll und ich sagte auf meinen Mann aber sonst nichts... Wäre sehr dankbar für Antworten
guck mal...
Wie sieht während der Elternzeit der Schutz in der Sozialversicherung aus?
Während des Bezuges von Elterngeld oder während einer Elternzeit bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Das Elterngeld selbst ist beitragsfrei. Das bedeutet, dass Pflichtversicherte Krankenversicherungsbeiträge während der Elternzeit nur zu zahlen haben, wenn sie in dieser Zeit Erwerbseinkommen haben, etwa aus einem versicherungspflichtigen Teilzeitjob. Freiwillig Versicherte bleiben dagegen grundsätzlich beitragspflichtig. Der Versicherungsschutz während der Elternzeit umfasst sämtliche Leistungen der Krankenversicherung außer Krankengeld (Ausnahme bei versicherungspflichtiger Teilzeitarbeit).
Auch wenn Sie Mutterschaftsgeld beziehen oder wegen der Kindererziehung zu Hause bleiben (bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes), sind Sie weiterhin arbeitslosenversichert - und zwar beitragsfrei. Dies gilt allerdings nur dann, wenn Sie vorher eine versicherungspflichtige Beschäftigung hatten und diese unterbrochen haben beziehunsgweise wenn Sie vorher eine Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung wie das Arbeitslosengeld bezogen haben. Wenn Sie also im Anschluss an die Elternzeit arbeitslos werden, haben Sie in der Regel auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die soziale Absicherung vom Bezug von Elterngeld beziehunsgweise der Inanspruchnahme von Elternzeit unabhängig. Für die Erziehung von ab dem 1. Januar 1992 geborenen Kindern gelten jeweils die ersten drei Lebensjahre als vollwertige Beitragszeiten, das heißt diese Zeiten werden als rentenbegründende und -steigernde Kindererziehungszeit angerechnet. Daneben werden Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes gewährt.
QUELLE: http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/elternzeit/elternzeit.html 8 (um dem link zu folgen bitte das leerzeichen zwischen der 0 und der 8 entfernen, da kam ein smiley wenn ich das weggelassen hätte ;))
oh super danke!!!!!!!! Die selbe Frage hab ich mir vorhin gestellt!