mama-von-jenny-und-angelina
Hallo Mädels, ich hab da mal ne Frage zum Elterngeld. Ich bin ja Tagesmutter und verdiene aber nicht mehr als 400€ im Monat. Da man ja als Tagesmutter als selbstständig gilt, muß ich ja meinen Mutterschutz vor der Geburt nicht nehmen oder, das heißt ich kann arbeiten solange es geht? Nun meine Frage: Mein Mann möchte 2 Monate Elternzeit nehmen. Aber ich darf eigentlich die 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten oder? Das würde heißen er kann die ersten zwei Monate keine Elternzeit nehmen weil ich eh nicht arbeiten darf oder wie? Oder kann ich nach der geburt wieder arbeiten? Ich meine ich arbeite als Tagesmutter ja eh zu Hause und das ist ja auch nicht körperlich anstrengend weil ich nur ein Kind zu Hause betreue, dann. Ich hoffe es kann mir jemand helfen. LG Diana
Liebe Diana, bei Angestellten ist es so: die 6 Wochen vor der Geburt ist ein relatives Beschäftigungsverbot - d.h. wenn die Mutter freiwillig darauf verzichtet darf sie arbeiten. Die 8 Wochen nach der Geburt ist ein absolutes Beschäftigungsverbot - d.h. die Mutter darf, auch wenn sie es so wollte, nicht arbeiten. Dies gilt aber bislang - meines Wissens nach - nur für Angestellte. Hier nochmal ein recht gutes Link dazu: http://www.handwerk-nrw.de/beratung/gruender-und-unternehmer/frauen-im-handwerk-selbstaendigkeit-und-mutterschutz/selbstaendigkeit-und-mutterschutz-finanzielle-unterstuetzung-vor-und-nach-der-entbindung.html Dein Mann kann aber unabhängig davon ob Du nach der Geburt arbeitest oder nicht, natürlich die 2 Monate Elternzeit direkt anschliessend an die Geburt nehmen. Denn es ist sehr wohl möglich, dass Frau in Mutterschutz ist und der Mann in Elternzeit, oder aber das später dann beide zusammen in Elternzeit sind. Hier kannst Du eine Broschüre runterladen die Deine Fragen bzgl. Elterngeld / Elternzeit beantworten sollte: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html Hoffe ich konnte Dir helfen, Reka