Mamae2004+2010
Guten Morgen Ihr Lieben! Ich habe vom Arbeitgeber noch den Antrag auf Elternzeit vor mir liegen. Und ich sollte ihn diese Woche noch ausfüllen und zurückschicken. Ich zögerte noch, weil ich ursprünglich "nur" 2 Jahre Elternzeit nehmen wollte, der AG aber im letzten Gespräch "durch" die Blume angekündigt hat, dass er künftüg eher auf Vollzeitkräfte setzen will. Für mich klang das, dass ich also keine Chance mehr habe, dort wieder einzusteigen. Also habe ich nun überlegt, ob ich doch die vollen 3 Jahre beantrage. Es wäre doch Quatsch, 2 Jahre zu nehmen, dann die Kündigung zu bekommen und falls keine andere Arbeit "hergeht", mich arbeitslos zu melden. Dann lieber 3 Jahre und im 3. Jahr in Ruhe nach einer Alternative suchen. Was meint Ihr dazu? Wie würdet Ihr das machen? Hier übrigens die Fragen/Antworten, die ich Frau Bader gestellt habe. Für den Fall, das jemand ähnliche Fragen hat: 1. Der Mutterschutz zählt mit zur Elternzeit - richtig? 2. Für wie lange kann ich (angestellt; unbefristeter Vertrag) Elternzeit beantragen? 3. Kann ich die Elternzeit nachträglich kürzen oder verlängern? 4. Bin ich während der gesamten Elternzeit krankenversichert? 5. Wenn der AG jetzt schon durch die Blume ankündigt, dass er für mich nach der Elternzeit keinen Arbeitsplatz mehr hat, empfiehlt es sich doch eher gleich Elternzeit für den längsten Zeitraum zu nehmen - oder? 1. Ja 2. 3 Jahre 3. Verkürzen nur mit Zusdtimmung vom Ag, Verlängern mit Zustimmung des AG und ohne, wenn Sie urspr. mind. 2 Jahre beantragt hatten 4. Ja 5. Ja Da der Mutterschutz mit zur Elternzeit zählt, frage ich mich, ob ich nun in dem Antrag auf Elternzeit als Beginn den 12.11. angeben soll, wenn ET der 24.12. ist. Das heißt, dass 3 Jahre Elternzeit nicht automatisch mit dem 3. Geburtstag des Kindes enden, sondern früher. Ist das korrekt? Außerdem frage ich mich, wie man sich vom Datum her festlegen soll, wenn man gar nicht weiß, wann das Kind tatsächlich auf die Welt kommt. Wer weiß Rat? Danke! Monika
also, auf jeden fall musst du den antrag auf elternzeit erst 7 wochen vor antritt abgegeben haben. d.h. du hast nach der geburt dafür noch eine woche zeit. nur dann kannst du auch die genauen daten angeben. der mutterschutz vor der geburt zählt nicht zur elternzeit! nur die 8 wochen danach!!! ich würde mir da vom arbeitgeber auch keinen druck machen lassen. gib den antrag ab, wenn das baby da ist. die 8 wochen mutterschutz stehen dir ja automatisch zu. dafür muss man nichts (außer ggf. das mutterschaftsgeld) beantragen. elternzeit beantragst du dann eben eine woche nach geburt und das datum des beginns ist auch erst der tag 8 wochen nach geburt und nicht der geburtstermin! ich hoffe ich konnte dir etwas helfen!
Ja, natürlich konntest Du mir helfen. Lieben Dank! Ich warte also bis zur Geburt und erst danach trage ich die Zeiten ein und gebe den Antrag ab. Macht ja auch mehr Sinn, nachdem auf den Antrag steht, ich soll die Geburtsurkunde beilegen. Du schreibst: elternzeit beantragst du dann eben eine woche nach geburt und das datum des beginns ist auch erst der tag 8 wochen nach geburt und nicht der geburtstermin! Das ist aber dann widersprüchlich mit der Aussage von Frau Bader, dass der Mutterschutz auf die Zeit angerechnet wird. Ich müsste dann doch tatsächlich Elternzeit (inkl. Mutterschutz) ab Geburtstag des Kindes eintragen. Und nicht wie Du schreibst, der Tag 8 Wochen nach Geburt. ??? Bin jetzt doch leider noch verwirrt... LG
hallo, habe mich auch schon umfassend mit dem thema befasst. Also du musst ab dem Geb des Kindes Elterngeld beantragen, bekommst es aber erst nach dem Muschu Geld. Das ist das eine, unabhängig davon ist die elternzeit bei deinem AG zu sehen. Diese beginnt, wenn du das so willst, direkt nach dem Muschu und da du die elternzeit 7 wochen vor beginn beim ag anmelden musst, reicht somit eine woche nach geburt. Soviel zu den Daten eintragen. Falls du noch Fragen hast schreib mir einfach, ich war hier auch bei ner Beratung und bin um einiges schlauer und kaann dir sicher tipps geben, wenn noch was ist lg Daniela
nee, so verwirrend ist das gar nicht! also: du hast nach der geburt 8 wochen mutterschutz. danach beginnt die elternzeit. diese kann 3 jahre lang sein, abzüglich der 8 wochen mutterschutz. trotzdem beginnt die elternzeit eben erst nach 8 wochen! mit dem elterngeld ist es genauso. das kann man ja 12 monate bekommen + 2 partnermonate. also insgesamt 14 monate. bei der frau wird aber das mutterschaftsgeld (8 wochen nach der geburt) darauf angerechnet, so dass man im endeffekt nur 10 monate elterngeld bekommt. da das mutterschaftsgeld aber mehr ist, ist das kein nachteil! jetzt verstanden?
Oh super, dass ihr das Thema ansprecht. Wollte auch immer die ganze Zeit wegen der Elternzeit fragen, wann diese beantragt werden muss. Vielen Dank für die Infos! Hat mir super weitergeholfen! LG von Jenny
Ja!!! Aber Elterngeld kann ich - bei Bedarf - auch auf 2 Jahre splitten lassen, soviel ich weiß. Ist dann zwar monatlich weniger, aber ich bekomme es länger. Danach dann würde ich Landeserziehungsgeld beantragen. LG
ja, das kannste natürlich auch machen...