Mitglied inaktiv
Hatte gedacht, dass uns das noch nicht betrifft, da die Babys ja in 2010 geboren werden. Aber nein, es gilt das Datum nach dem Muschu und das liegt dann in 2011! Wir sind echt gearscht........ Hab mich voll aufgeregt!!!! Und die Väterzeit die eingeführ werden soll, die kommt dann erst 2012. Überhaupt sind die bei Kürzungen immer ganz schnell und bei Verbesserungen dauert es ewig. Scheiß Politik!!!!
Dubbie - wo hast Du das genau her? Ich war am Montag bei der Beratungsstelle für Schwangere und dort wurde mir gesagt, dass uns die Elterngeld-Kürzung nicht betrifft, da unsere Kinder im Jahr 2010 geboren werden. Es gilt das Geburtsdatum. LG Monika
das hab ich gar nicht mitbekommen ich dachte, dass überhaupt nur um 2 % gekürzt wird. na dann hoffen wir mal, dass die babys noch in 2010 kommen. lg marlen
Ich habe bei der Stadt Hannover -Jugendamt- angerufen, dort wo man auch das Elterngeld beantragt, da ich noch mehr fragen hatte. Und die hat mir definitv gesagt, dass nicht das Geburtsjahr ausschlaggebend ist, sondern das Datum des Eintritts in das Elterngeld. Also ab 2 Monate nach der Geburt. Finde das auch komisch! Aber wer weiß ob die Tussi nun wirklich ganz sicher Recht hat, sie hat das jedenfalls behauptet. Falls sie sich irrt, würde ich mich echt freuen. Zumal ich das vorher auch dachte, dass es erst für in 2011 geborene gilt. Wir werden wohl noch mehr recherchieren müssen, bis wir das 100 %ig wissen.......
Auf jeden Fall um 4 % auf 65 % (vorher 69 %) also hier in Hannover. Ob das in anderen Bundesländern anders sein kann, weiß ich nicht. Wie gesagt, laut der Sachbearbeiterin ist das Geburtsjahr nicht ausschlaggebend. Da ja nicht das Baby das Elterngeld bekommt sondern die Mutter und die kriegt es erst nach dem Mutterschutz. Z. B. bei mir ET 10.12. dann Elterngeld ab 11.02.2011. Auch wenn das Baby per KS am 2.12.2010 geholt wird. Das hat sie mir schon so berechnet.......
Seht mal hier: http://www.elterngeld.net/aktuelles.html Demnach hätte Dubbie Recht und wir gehören tatsächlich auch zu denjenigen, die das gekürzte Elterngeld bekommen. Verstehe ich nicht, warum mir die Beraterin am Montag dann etwas anderes mitgeteilt hat.
Seht mal hier: http://www.elterngeld.net/aktuelles.html Demnach hätte Dubbie Recht und wir gehören tatsächlich auch zu denjenigen, die das gekürzte Elterngeld bekommen. Verstehe ich nicht, warum mir die Beraterin am Montag dann etwas anderes mitgeteilt hat.
ja das stimmt, aber hier steht wiederum nicht, dass das EG gekürzt wird. übrigens waren es 67% nicht 69% also würde um 2 % gesenkt, nicht um 4 % lg marlen
das stimmt - 2%
so ein mist. riesenmist. und dann noch die anrechnung an hartz 4, schönen dank auch CDU wähler dieser nation.
denn da ich auf 400€-basis arbeite, kriege ich kein mutterschutzgeld und müsste dann ab geburt elterngeld bekommen, also da ich am donnerstag entbinde, ab dann....wenigstens mal ein vorteil...ist nämlich echt doof, wenn man in den 14 wochen mutterschutz gar kein gehalt bekommt...
kenne. das. aber warum hast du kein Mutterschutzgeld beim BVA beantragt? Das ist ganz einfach und man bekommt wenigstens bisschen was.
mal einschleich, darunter steht aber auch NUR kürzung von 67% auf 65% ab einem Nettoeinkommen von über 1240 euro.....oder wie ist das jetzt gemeint???
also ich blicke jetzt gar nicht mehr durch....
ich finde es auch kompliziert, aber ich meine im Spätsommer schon mal gehört zu haben erst ab nem Einkommen (Netto) über 1200 euro,das nur da die Kürzung besteht, ach alles mist.....bei Kürzungen sind sie immer schnell.....
Ich hab sogar Mutterschutzgeld bekommen als ich arbeitslos war. Also DA drauf würd ich mich mal nicht verlassen. lg
hält sich im Grossen und Ganzen in Grenzen - jetzt natürlich die Kürzung bei einem Einkommen über 1240 EUR gemeint. Sind ja 2%, also m.E. nicht gerade die Welt. Ist natürlich nicht schön, aber wir können damit leben.
Klar bekommst du MU-Geld. Musst es nur woanders beantragen. Bekommst 210 €. Also doch kein Glück. Aber du bekommst ja eh nur den Mindestsatz von 300 €.