Monatsforum August Mamis 2022

Wird der ET nochmal geändert?

Wird der ET nochmal geändert?

Mi Mi

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Huhu, Ich denke ein paar sind ja schon weiter als ich und deshalb hattet ihr vielleicht schon das dritte Screenings und mehr FA-Termine… Ich beschäftige mich grad mit den Anträgen und was ich alles so brauche. Bei einigen wie Mutterschaftsgeld oder Elternzeit brauch ich ja noch die ET Bestätigung vom Frauenarzt. Als ich im Mai beim Arbeitgeber meine Elternzeit abgeben wollte meinten sie, dies sei zu früh ich müsste nochmal den genauen ET abwarten? Ist der bei euch nochmal geändert worden? Ich bin etwas verunsichert. Mein nächster FATermin ist genau 7 Wochen vor dem jetztigen ET und falls er vordatiert wird, wird’s eng mit den Anträgen. Vielleicht weiß jemand mehr. Lg und alles Gute


Sternenmama30

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Elternzeitantrag kannst du erst nach Geburt beim Arbeitgeber abgeben. Du benötigst dafür das exakte Geburtsdatum sowie den Namen des Kindes. Ich bekomme dafür immer ein Formular vom Arbeitgeber. Du solltest diesen Antrag 7 Wochen vor Elternzeitbeginn beim Arbeitgeber abgeben. Die Elternzeit beginnt allerdings erst nach deinem Mutterschutz, d.h. du hast nach Geburt zuerst 8 Wochen Mutterschutz bei Einlingen und 12 Wochen bei Mehrlingen. Du hast daher nach Geburt eine Woche Zeit um ihn beim Arbeitgeber abzugeben. Anders sieht es beim Vater aus, falls dieser direkt nach Geburt zusätzlich z.B. die ersten zwei Monate in Elternzeit gehen möchte. Dann muss der Antrag tatsächlich 7 Wochen vor ET bei seinem Arbeitgeber abgegeben werden damit er direkt ab dem ersten Lebenstag in Elternzeit kann. Das Einzige was tatsächlich vor Geburt erledigt werden muss ist das Mutterschaftsgeld. Dafür bekommst du spätestens 7 Wochen vor ET eine Bescheinigung von deinem Gyn. die du dann bei deiner Krankenkasse abgeben musst.


April1

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Hallo, So spät wird der ET nicht mehr geändert. Bis zur 12. Wochen kann der ET noch angepasst werden, danach entwickelt sich jedes Kind individuell (so hat es meine Ärztin mir damals erklärt). Du nimmst für deine Anträge vorerst den errechneten ET (steht im Mutterpass) und dann natürlich den tatsächlichen ET, wenn das Kind geboren ist. Für den Elterngeld-antrag hast du noch Zeit bis nach der Geburt. Du bekommst ja erstmal Mutterschaftsgeld. Lass dich nochmal beraten für die EZ und was dein Partner in seinen EG-Antrag schreiben soll, aber ich würd den berechneten ET nehmen und dann den eigentlichen ET sofort nach Geburt nachmelden. LG


Mi Mi

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Danke euch! In erster Linie gehts mir erstmal um das Mutterschaftsgeld, weil der Frauenarzttermin so knapp an den sieben Wochen vor dem „alten“ ET ist. Und mein Arbeitgeber hat mich eben verunsichert mit seiner Aussage. Bis jetzt habe ich ja auch nur in der 7SSW eine Bestätigung über die Schwangerschaft erhalten. Ich hab mal meine Krankenkasse kontaktiert, was die meint. Vielleicht reicht ja das auch vom Mutterpass.


Krümel22

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Hi aus dem Juli Bus Ich habe mir wegen dem Mutterschaftsgeld voll den Kopf gemacht und versucht es frühstmöglich zu beantragen.... was kam raus? 1 Tag Bearbeitungszeit und in weniger als 1 Woche hatte ich das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor ET. Den Rest gibt es, sobald ich die Geburtsurkunde vorlegen kann. Also Stress völlig umsonst. Das vielleicht mal zur Beruhigung und als Positivbeispiel. GLG


Präriemaus

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Antwort auf Beitrag von Krümel22

Ich hab die ausgefüllte Meldung per Post an die KK geschickt und hatte drei (oder vier?) Tage das Mutterschaftsgeld für die 6 Wochen vor Geburt auf dem Konto. War bei der ersten Geburt auch schon so schnell.


Meins

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Nicht verwechseln. Elternzeit kann man bis 7 Wochen vor Antritt beantragen. Du hast nach Geburtstermin 8 Wochen Mutterschutz, erst dann beginnt die Elternzeit, also hast du mit dem Antrag eine Woche nach dem Geburtstermin Zeit.


Elena.sophia

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Meinst du vielleicht Mutterschutz anmelden? Laut meiner Frauenärztin wird der ET nicht mehr geändert. Die Babys wachsen inviduelle. :)


Mi Mi

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Antwort auf Beitrag von Elena.sophia

Mein den Antrag auf Mutterschaftsgeld :)


Alma2222

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Antwort auf Beitrag von Mi Mi

Hi Der ET wird nicht mehr geändert. Aber du bekommst vom Frauenarzt eine ET Bestätigung, die die Krankenkasse braucht. Der Arzt sollte dir die Bestätigung ca 6 Wochen vor ET geben oder du fragst danach, damit du sie mit dem Antrag an die Krankenkasse senden kannst. Viele Grüße und alles Gute!