Monatsforum August Mamis 2022

Kündigung in der SSW

Kündigung in der SSW

Srbije

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Hallo Leute, ich habe heute, zwei Tage nach der Abgabe meiner Krankmeldung, eine Kündigung per WhatsApp aufgrund eines angeblichen gestörten Vertrauensverhältnisses erhalten. Auf Nachfrage äußerte er, dass ihm das Zitat: „feilschen“ am Lohn nicht passt. Ich hatte vor 2 Monaten eine Lohnerhöhung gefordert. Die schriftliche Kündigung Käme in den nächsten Tagen per Post. Jetzt bin ich total verunsichert ob er das darf? Er weiß noch nichts von der SSW. Zum einen möchte ich nach so einer Aktion nicht mehr dort arbeiten, zum anderen stellt mich doch schwanger sicher niemand ein. Hat jemand Tipps, was ich tun soll? Danke im Voraus.


ucaldra

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Antwort auf Beitrag von Srbije

Hallo Du hast ab dem Tag der Kündigung 2 Wochen Zeit ihm die SWS mitzuteilen, dann greift dein Kündigungsschutz. Dass du da jetzt nicht mehr arbeiten möchtest ist verständlich, aber nimm dich erstmal den Kündigungsschutz mit und mach dich direkt auf die Suche nach einem neuen Job. Bei dem hast du übrigens auch Kündigungsschutz sobald der Vertrag unterschrieben ist und du musst bei einer Bewerbung auch nichts davon dem AG mitteilen. Kannst natürlich auch bei dem jetzigen bleiben, Elternzeit beantragen und erst nach der Geburt nach einem neuen suchen. Ärgert deinen AG vermutlich noch mehr LG, Chiara


Nieschen

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Muss einem der Arbeitgeber vor Kündigung nicht auch zuerst abmahnen? Ich denke das ganze wäre zusätzlich zum MuSchG auch anfechtbar.


Aixoni

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Hey, Lass dir die Schwangerschaft möglichst zeitnah bestätigen und verweise dann auf deinen Kündigungsschutz, auch wenn du eigentlich nicht bleiben willst. Der Kündigungsschutz besteht auch, wenn der AG noch nicht von der Schwangerschaft weiß. Wichtig ist nur, dass sie an dem Tag, an dem die Kündigung ausgesprochen wurde, bereits bestand. https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/kuendigungsschutz-waehrend-der-schwangerschaft#:~:text=Der%20K%C3%BCndigungsschutz%20f%C3%BCr%20schwangere%20Arbeitnehmerinnen,1%20MuSchG). Vergiss nicht, dass das Angestelltenverhältnis sehr wichtig für dein späteres Enterngeld ist. Einen neuen Job kannst du immernoch versuchen während der Schwangerschaft zu finden oder dann eben ggf. zum Ende der Elternzeit neu suchen.


Bashra

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Antwort auf Beitrag von Srbije

Wenn du heute zb erfährst das du schwanger bist und dir der FA das bescheinigt, dann wirkt der Kündigungsschutz sogar zwei Wochen Rückwirkend!