Yasso
Hallo ihr Lieben.... Ich habe also heute mit meinen Bezirksleiter geplaudert.... Der mir bestätigte dass ich 4 wochen noch urlaub habe ABER mir nur 14 Tage von denen vorziehen kann.... Der Rest wird nach der Elternzeit rangehangen... Ich habe daraufhin mit meine FÄ gesprochen die mir ein Beschäftigungsverbot auf 4 std gegeben hat... Das heißt ich arbeite ab nächste Woche von 8std auf 4std und das ca. 3 wochen und dann bin ich für 2 wochen in Urlaub und komm in den Mutterschutz rein. Soweit ich weiß ändert sich beim Gehalt dann nichts wegen der 4 std. oder ?
Huhuuuu Das hört sich doch nach einer guten Lösung an! Du hast ein teilweises Beschäftigungsverbot...das Gehalt bleibt das gleiche wie bei deiner Vollbeschäftigung!! Ich hoff, dass es dir hilft und du jetzt nicht denkst, du musst in den vier Stunden schaffen, was du sonst in acht Stunden geschafft hast! Wenn das Beschäftigungsverbot bis zum Mutterschutz geht hast du weiterhin deine vier Wochen Urlaub die du dann an deine Elternzeit anhängen kannst ( natürlich unter Absprache) Genieße die Zeit
Hallo, Schön dass ihr eine Lösung gefunden habt! Das Gehalt bleibt das gleiche. LG
Neun, dein Gehalt bleibt wie bisher. Super. Hätte ich auch gern.