Monatsforum August Mamis 2017

Mutterschutz

Mutterschutz

Tatonka

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Hallo ihr lieben Wie sieht es denn mit dem Mutterschutz aus, ab wann kann ich den beantragen? Kann ich das jetzt schon? Habe angst das ich es verschwitze Mein ET ist der 9.8 aber mein Mutterschutz geht nach dem 4.8 weil mein erster ET der 4.8 war ( hat mein FA gesagt) LG


Skorpion86

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Ist der Mutterschutz nicht automatisch 6 Wochen vor der Entbindung? Ich habe bei meinem AG nur eine Bescheinigung abgegeben wo drauf stand vorläufiger ET 26.08. Und letzter Arbeitstag 14.07.


JolinasMama

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Du bekommst ein paar Wochen vor Beginn des Mutterschutzes einen Zettel vom FA, das läuft zumindest bei mir automatisch


Tatonka

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Antwort auf Beitrag von JolinasMama

Und den muss ich dann an den Arbeitgeber weiter geben?


Tatonka

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Ich hatte irgendwo gelesen das ich das 7 Wochen vorher beantragen muss ...Deswegen frage ich


Giulia.A

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Huhu nein den musst du zur Krankenkasse schicken das musste ich jedenfalls.. Kann auch immer anders sein frag mal beim nächsten Termin nach :)


Tiii

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Das mit den 7 Wochen vorher ist die Elternzeit... Also 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes - also spätestens eine Woche nach der Geburt musst du Elternzeit beim AG beantragen. Für den Mutterschutz bekommst du um die 33. Woche eine Bescheinigung für die KK. Damit beantragst du dann das Mutterschutzgeld...


Tatonka

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Ahhhhhh genau elternzeit upps das meinte ich doch


Liesi2013

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Habe leider keinen MuSchu , aber ich glaube auch, dass du vom FÄ einen Zettel bekommst :)


JolinasMama

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Antwort auf Beitrag von Tatonka

Elternzeit kannst du erst beantragen wenn dein Baby geboren ist! Du brauchst dafür das genaue Geburtsdatum :)


amissa

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Antwort auf Beitrag von JolinasMama

Nicht wirklich, kannst das auch vorher machen und reinschreiben "ab geburt, voraussichtlich...", so hab ich das auch gemacht. Vaeter muessen ja auch die frist einhalten und koennen deshalb erst mal nur so eine vage angabe machen, wenn sie ab geburt in elternzeit wollen