Bini1985
Guten Morgen
Jetzt hab ich mal wieder eine Frage und zwar wird der Urlaubsanspruch bis zum Ende des MuShu berechnet, d.h. wenn mein MuSchu am 02.10.2016 endet, habe ich dann für 9 oder 10 Monate Urlaubsanspruch, im Internet lese ich eben die Variante, dass auch der Oktober zählt sprich Urlaubsanspruch /12*10, aber lt. unserer Personalleitung habe ich nur bis September ansrpuch.
Ich meine um zwei Tage streite ich mich nicht, aber bin ja doch etwas neugierig, was denn jetzt richtig ist.
Nein du hast auch im oktober Urlaubsanspruch. Sofern deine mutterschutzzeit auch nur einen tag in einem neuen monat ragt,steht dir für den vollen monat urlaub zu
Super vielen Dank für deine Antwort Summerlove
Bei uns ist es so, dass ich für jeden vollen (also abgeschlossenen Monat) 2 Tage Urlaub erhalte. Also für den Oktober würde ich dann keinen mehr bekommen. Aber dafür bekomme ich Urlaub für jeden (auch nur angefangenen) Monat Elternzeit angerechnet - allerdings steht der mir erst nach der Elternzeit zu. Logisch, sonst wäre ich ja kaum noch da. Aber nach der Elternzeit mit meiner ersten Tochter war das wirklich sehr sehr toll. Soooo viele Urlaubstage
Oke für die Elternzeit bekomme ich ja keinen Urlaub, kann lediglich den Urlaub den ich jetzt habe im Anschluss an die Elternzeit nehmen.
Sobald du nur einen Tag anschneidest im Monat hast du Anspruch auf Urlaub für den kompletten Monat.... ! Auch bei Elternzeit deines Mannes.. kommt das Kind zb. am 5.X und er nimmt elternzeit vom 5.X bis 5.Y dann wird kein einziger Tag urlaub abgezogen... Bei mir ist es zb so. Muschu vim 1.7 bis 7.10... urlaubs pro monat 2.5 Tage... 10 x 2.5 = 25 Tage... wären es 9 Monate dann hätte man sogar den 0,5 Monat aufrunden müssen.... hoffe das war verständlich :)
So, habe das an die Personalabteilung weitergeleitet, da mein MuSchu ja bis 02.10.16 geht. dann hätte ich 25 Tage Urlaub. So habe ich lediglich 22,5 bekommen. (30 Tage Jahresurlaub). Jetzt rief mich die Personalabteilung an und sagte, Sie können nichts im Internet finden, wo steht das man den kompletten Monatsanspruch hat, wenn der MuSchu vor dem 15. des Monats endet. Habt ihr irgendwie eine Internetseite für mich wo es schwarz auf weiß steht? GLaube nicht, dass die mit dem Paragraphen zurecht kommt ;-)