Blüte
...Als Beamtin hat man doch weniger Kind-krank-Tage, nur 4 statt 10, oder? Meine ich so gelesen zu haben... Frage, wie macht man das dann ganz praktisch gesehen, wenn man denn ein krankes Kind zu Hause und diese Tage schon genommen hat? Urlaub nehmen geht bei uns ja nicht. Muss man hoffen, dass man einen verständnisvollen Schulleiter hat + spontane Vertretungregelungen findet?
Kann ich dir rechtlich nicht sagen. Aber bei der Großen habe ich im ersten Jahr damals definitiv mehr als vier Tage gebraucht, mit Attest. Ich hab aber auch schonmal in der Schule angerufen und mich wegen des Kindes krank gemeldet, ohne Attest. War auch kein Problem, nehme an dank Schulleitung. Hatte angeboten dir ausfallenden Stunden nachzuholen, musste ich dann aber nicht. Wieso fragst du? Im Moment betrifft es dich ja nicht, oder?
Noch nicht so wirklich. Momentan ist die Kleine ja zu Hause und ich nur einen Tag an der Schule. Aber die Frage kam mir vor kurzem auf, daher hier die Nachfrage.
Ne Freundin von mir hat 7. aber das ist definitiv viiiiiiiiel zu wenig..
Wir haben nur 4 Tage??? Die wären dann schon rum Ich dachte immer, wir hätten auch 10... Naja, im Zweifel melde ich mich selbst krank. Ist zwar nicht erlaubt, aber was soll man sonst machen???
Kommt auf das Bundesland an und ob die schule evtl ne zusätzliche Regelung hat. Wir haben hier 10. Als alleinerziehende hab ich 20.... Dachte mal das wäre viel. Jetzt ist das Jahr gerade mal 4 Wochen alt und ich hab eigentlich schon 13 verbraucht. Von September bis heute sage und schreibe 35 Tage. Hab allerdings das Glück dass ich als Leitung niemandem über mir habe der meine fehltage überwacht und trag mir das meiste nicht mal als fehlzeiten ein.
Hallo aus dem Junibus. Als Beamtin hast du 4 Tage, unter einer bestimmten Einkommensgrenze 7,5 Tage. Ist denn dein Krümel bei dir mit privat versichert? Falls zB über den Papa gesetzlich, dann hat er auch nochmal 10 Tage. Falls bei dir, ist das von seinem Arbeitgeber abhängig, wie "großzügig " er ist. Bei meinem Partner gibt's 5 Tage. Dazu ist sein Arbeitgeber aber nicht gesetzlich verpflichtet. Rein rechtlich darfst du unbezahlten Urlaub nehmen beim Vorliegen wichtiger Gründe (zB Kind krank). Ich nutze Karenztage, die gelten aber nicht fürs Kind, sondern für dich, darfst dann nicht offiziell machen, dass Würmchen krank ist, statt du. Oder du lässt dich von deinem Hausarzt krankschreiben.
Hallo, Ja, das ist ein großes Problem. Mein Mann und ich haben beide im Januar unser Jahresbudget verbraucht. Mich belastet das sehr. Ich habe als Beamtin nur 4 Tage, dabei ist es auch unerheblich wie man versichert ist. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. Unsere Tochter ist bei meinem Mann gesetzlich familienversichert, er hat 10 Tage, ist Angestellter. Es gibt die Möglichkeit unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen, das muss die Schulleitung (und auch das Schulamt )aber genehmigen und sollte vorher schon mal besprochen werden. Alle anderen Möglichkeiten wurden ja schon genannt.
Jeder vernünftige Hausarzt schreibt in dem Fall die Mutter krank notfalls mit einfachem erschöpfungssyndrom. Ich hätte bzw hab da nie ein Problem gehabt. LG nita
Witzig, dass die Frage gerade jetzt kommt - hätte sonst selbst gefragt:-) Ich schieb aber gleich mal noch eine hinterher: die "offiziellen" kindkrank tage - sagt man da einfach "Kind krank" oder ist das mit Krankmeldung fürs Kind? (Hab da so gar keine Ahnung)
Offiziell ist Attest vom KiA, dass Kind auf Grund von Krankheit von XY betreut werden muss. Name und Datum steht drauf. Und dieses Attest legst du in der Schule vor.