Monatsforum August Mamis 2015

Arbeitsvertrag unterschrieben. ..

Arbeitsvertrag unterschrieben. ..

nita83

Hallo ich habe heute meinen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben wenn auch mit schlechtem Gewissen. Da ich ja hoffe dort erst nach meiner elternzeit zu beginnen.so oder so ist es nun erstmal eine sorge weniger. Finanzielle steh ich damit auch gerade in Sachen elterngeld besser da. die vom Arbeitsamt meinte manchmal muss man auch zuerst an sich denken. und so ist es auch. Ich werde natürlich wenn am 20.1 alles super ist mir den nächsten Termin am 2.1 geben lassen und dann das bv damit sie finanziell wenigstens keine Nachteile hat. Lg nita


Puschi83

Antwort auf Beitrag von nita83

Herzlichen Glückwünsch,wo fängst du an? Oder hast festvertrag unterschrieben?


Charley90

Antwort auf Beitrag von nita83

Auch von mir herzlichen Glückwunsch


Wolke3004

Antwort auf Beitrag von nita83

Hallo Nita, wieso stehst Du denn in Sachen Elterngeld besser da? Ich dachte dass wird auf das letzte Jahr berechnet? Na dann hoffe ich für Dich das dass alles gut geht :-)


Puschi83

Antwort auf Beitrag von Wolke3004

Ja jetzt sind es ja nur noch knapp 5-6 Monate die noch rein zählen bis zum mutterschutz


Wolke3004

Antwort auf Beitrag von Puschi83

Ok, dann lieg ich ja nicht falsch. Hier ist nun der Arbeitsvertrag unterschrieben - aber dann sofort mit BV anfangen/einsteigen, das habe ich doch jetzt richtig verstanden...oder?


LadyFLo

Antwort auf Beitrag von nita83

Gratuliere. Wenn du eh ein BV bekommst - dann nn Buter bei die Fische Süße. Wann müsstest Du anfangen? wenn das BV in der Tasche hast - erklär deienr Chefin auch warum du das so gemch thast- sieht ja dann dass du schon SS warst al sdu unterschrieben hast. wenn sie nett ist versteht sie es und du kannst in 2 Jahre da voll einsteigen.


Puschi83

Antwort auf Beitrag von LadyFLo

Du hast doch schon einen großen bauch? Hat das noch keiner gesehen?


nita83

Antwort auf Beitrag von nita83

Ich habe einen festvertrag bekommen. Die letzten 12 Monate werden für das elterngeld genommen also die paar Monate bis zur Geburt auch und wenn ich nur alg 1 oder Krankengeld bekommen hätte wäre es natürlich weniger als jetzt zum diese chefin sich an den Mindestlohn hält was mein letzter chef nicht getan hat. wie gesagt bin froh das es so ist . Lg nita


Kokuznuz

Antwort auf Beitrag von nita83

Super, dass alles in trockenen Tüchern ist Nita!


nita83

Antwort auf Beitrag von nita83

Ich werde ihr erklären das ich unterschrieben habe weil ich ja nicht sicher gewesen bin das es hält noch sind die 12ssw nicht um anfangen müsste ich am 3.2.also bei 11+2 und da meine späteste fg ja in der 11ssw war bin ich zwar schon über die ersten fg drüber aber noch lange nicht raus .und im Gegensatz zu allen anderen liegen meine Chancen wegen der Anzahl der fg ja deutlich schlechter. Und beim letzten Mal hab ich es gesagt den Vertrag nicht unterschrieben und zwei Wochen später stand ich ohne baby und ohne job da.und so will ich diesmal nicht. Dann hab ich wenigstens den besseren job auch wenn ich wieder gesagt hoffe erst nach meiner elternzeit zu beginnen. Lg nita


Sarah_

Antwort auf Beitrag von nita83

das mit dem Elterngeld stimmt aber so nicht, meine Liebe! Es wird das Kalenderjahr vor Geburt zur Berechnung heran gezogen, nicht ein rechnerisches Jahr (Juli-Juli) sondern komplett 2014!


Puschi83

Antwort auf Beitrag von Sarah_

Es zählen doch die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz


Puschi83

Antwort auf Beitrag von Puschi83

Bei mir von August 14 bis Juli 15


Lasuena

Antwort auf Beitrag von nita83

http://www.kindergeld.info/elterngeld/hoehe-und-berechnung.html


Hasenbande

Antwort auf Beitrag von nita83

Das freut mich für dich


Löwenkind15

Antwort auf Beitrag von nita83

Hallo Nita, herzlichen Glückwunsch zum unterschriebenen Arbeitsvertrag, aber wenn du jetzt ein BV bekommst, dann zählen doch nicht die 12 Monate vor dem Mutterschutz, sondern die letzten 12 Monate vor dem BV. LG


Sarah_

Antwort auf Beitrag von nita83

hey, tut mir leid, hab da mal wieder was durcheinander geworfen... Ich bin Selbstständig, daher wird bei mir das KJ 2014 berücksichtigt, nichts aus 2015. Dachte das wäre bei allen so... SORRY FÜR DIE FALSCHAUSSAGE!