Monatsforum August Mamis 2014

Wer bezahlt und wer stellt mich frei wenn es dann soweit ist?

Wer bezahlt und wer stellt mich frei wenn es dann soweit ist?

HappyMama2014

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Hallo ihr Lieben, habe da mal eine Frage. Und zwar geht es darum, ich arbeite in der Gebäudereinigung und ich weiß nicht wie lange ich da arbeiten kann wenn der bauch dann wächst und alles ansträngender wird. wer muss mich freistellen und wer bezahlt mir das dann? Habe meinen Fa gefragt und sie meinte dass sie mich nur krank schreiben kann und sie aber dann lügen müsste weil ich mich ja nicht krank sondern nur körperlich eingeschränkt was die Arbeit angeht. Aber ich bin der Meinung wenn mein Arbeitgeber mich freistellt läuft das ja auf eine Kündigung hinaus was er ja nicht will. Also wer ist für die Freistellung zuständig?


3Zwerge

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Antwort auf Beitrag von HappyMama2014

Deine Gyn kann dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Bspw. Wegen zu hoher körperlicher Anstrengung und und und google einfach mal. Wegen der Bezahlung findet du dank Google auch was. Greift allerdings nur, wenn du angestellt bist, bist du wie ich selbständig, greift das nicht. Leider!


Kirsche1210

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Antwort auf Beitrag von HappyMama2014

Was hast du denn für eine Ärztin?! Die muss sich doch mit Berufsverboten auskennen. Du vekommst ganz normal beim BV sein Gehalt weiter bezahlt. Dein Chef kann dich auch nicht kündigen. Sobald eine Frau schwanger ist greift der Mutterschutz. Wenn du also starke körperliche Tätigkeiten hast und dein Arzt will dir nicht das BV geben, dann kannst du auch zu einem anderen Arzt gehen. Alternativ geht noch, dass dein Chef dich zb ins Büro setzt statt Reinigungen machen zu lassen. Du bist erst kündbar am Westen Arbeitstag nach der elternzeit. Solange hast du Schutz.


Kirsche1210

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Antwort auf Beitrag von Kirsche1210

Es heisst natürlich am ersten Arbeitstag....


HappyMama2014

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Viele Dank für Eure schnellen Antworten. Ihr habt mir schon viel weitergeholfen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von HappyMama2014

Hallo. Ich wurde damals vom Amtsarzt "freigestellt". Du sicherlich von deiner Ärztin. Die ersten 6Wochen bekam ich mein Gehalt vom Arbeitgeber, danach von der Krankenkasse. Das volle Gehalt. LG


Santulan

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Antwort auf Beitrag von HappyMama2014

Also...es gibt soweit ich das mit bekommen hab "das freistellen" da bekommt man nach 6 wochen nur Krankengeld... Ich selbst bin Jugend- und Heimerzieherin und wurde mit bekannt werden meiner SS ins Absolute Beschäftigungsverbot geschickt durch die Amtsärztin. Darf also nicht mehr arbeiten und bekomme weiterhin 100% Gehalt, dies übernimmt die Krankenkasse wohl zu 100% so dass für den Arbeitgeber keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Es gibt aber wohl auch ein " individuelles Beschäftigungsverbot" dies kann Dir dein FA ausstellen, wenn euer beider Wohl in Gefahr ist. Sprich ihn einfach mal darauf an. Bei einem BV bekommt man immer sein Gehalt weiter bis zum Mutterschutz.