Simone883
Hallo Mädels, mein Mann und ich haben letztes Jahr die Lohnsteuerklassen gewechselt, dass ich mehr Elterngeld bekomme. Sprich ich hab die 3 und er die 5 genommen. Da ja die letzten 12 Monate an Einkommen zählen, wollte ich mal fragen, ob da auch das Mutterschutzgeld dazu zählt, zu den letzten 12 Monaten? Ich frage deshalb, weil wir ja dann wieder wechseln wollen, dass er die 3 bekommt, wenn ich in Elternzeit bin. LG Simone
Ich kenn mich damit nicht aus, da ich kein MuSchG bekomme. Aber habe das hier ergoogelt: http://www.elterngeld.net/elterngeld-kalendermonate.html Daraus würde ich ersehen, dass die MuSchG-Monate rausfallen aus der Elterngeldberechnung. Ansonsten auf der Elterngeldstelle mal anrufen und nachfragen. LG
Glaube fast nicht das dieser Wechsel euch was bringt als verheiratetes Paar wird euer Eltergeld wohl eh versteuert, google mal danach.....
Hab von einigen gehört das sie ihr blaues Wunder erlebt haben
Mein mann ist steuerklasse 3 und ich 5. hatte 1 Jahr Elterngeld, und wir mussten wegen dem Progressionsvorbehalt 900€ steuern nachzahlen.
am besten das elterngeld auf 2 jahren auszahen lassen
Bei verheirateten macht es Sinn es sich auf zwei Jahre auszahlen zu lassen damit nicht so viel nachgezahlt werden muss. Am besten du befragst euer Steuerbüro dazu mal oder das Fimanzamt.
Klar muss man steuern nachzahlen, dafür bekommt man aber auch mehr Elterngeld! Der Wechsel lohnt sich immer, man sollte aber monatlich etwas weg legen weil man nen Teil zurück zahlen muss i.d.R.
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