HappyMama2014
Da ich es nicht mehr genau weiss, ab wann gibt man den schein fuer mutterschaftsgeld bei der kk ab? Und wegen dem kinder und elterngeld, wann beantragt man das alles? Erst nach geburt o. Schon vorher? Und wenn man verheiratet ist, muss man da eine vaterschaftsanerkennung beim jugendamt machen o. Wird er automatisch als vater eingetragen? Waren bei meiner ersten tochter noch kein ehepaar und da hatten wir es beantragen muessen. Danke fuer eure antworten. :) Ps. Sorry fuer die Fehler, mit dem Tablet laesst es sich doof schreiben.
Guten morgen ;) Ich probiere mal-meine alle Antworten zu kennen... Also die Bescheinigung gibt es 7 Wochen vor voraussichtlichem Et. Würde die Praxis aber dran erinnern-denken nicht alle von selber dran. Anträge kannst du vorher holen und soweit ausfüllen, abgeben aber erst nach der Geburt denn du brauchst ja Namen und Geburtsdatum des Kindes... Und wenn ihr jetzt verheiratet seit ist dein Mann "automatisch" der Vater-es sei denn ihr gebt etwas anderes an (wovon ich nicht ausgehe) Hoffe ich konnte dir helfen und lasse mich gerne korrigieren falls etwas nicht stimmt...Lg
Jup soweit kann ich das auch nur bestätigen!!!
Den Antrag für Mutterschaftsgeld gibst du mit der Bestätigung des Beginns bei der Krankenkasse ab. Das Lohnbüro füllt dir das vorher aus, Ansonsten müsst ihr ja zum Standesamt nach der Geburt und da gibt es dann die Urkunden zu den Anträgen noch.
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