Tueddy
Huhu Ich habe gerade mal festgestellt, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für die Vorsorgeuntersuchungen freizustellen, d.h dass das quasi Arbeitszeit ist... Toll, mir wurde immer gesagt ich muss die Stunden vor bzw nacharbeiten, aber nicht über die8,5 Stunden kommen darf... Das war dann auch nicht immer einfach, dafür dann Stunden aufzubauen... Jetzt bin ich echt sauer, kann ich mir die Stunden nachträglich gutschreiben lassen? (Gleitzeit) LG
Ja war bei mir genauso! Ärgerlich! Ich glaube im Nachhinein geht das nicht mehr aber weiß ich auch nicht :(
Ich glaub das gibt es nur wenn du garnicht anders zum arzt kommen kannst,also quasi von morgens bis abends arbeitest. also von 8-18 uhr z.b. Mein fa hat 1 tag in der woche sogar bis 19 uhr auf. aber ich hab ja eh nen BV,von daher...
Wir lassen uns eindeutig zuviel gefallen ;)... Ich arbeite von 8-18:30 wo der FA bis 18 uhr aufhat... An den anderen Tagen, wo der bis 16 Uhr aufhat, arbeite ich bis 16:30uhr..
Dann trifft das auf dich zu,wenns net anders geht musst du es ja während der arbeitszeit machen
Von 8.00 bis 18.30 ist doch deutlich über 8,5 std. Das darf doch laut muschg gar nicht sein, es sei denn du machst 2 std pause und dann kannst du theoretisch in der zeit zum arzt. Ich fürchte also, dass das mit der vorsorgge während der arbeitszeit in deinem fall nicht greift
Bei mir trifft das zu. Ich arbeite ja als Springer an verschiedenen Schulen und zwei von drei haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich keine Krankmeldung brauche, wenn ich mal nur morgens einen Termin bekommen kann, sondern dafür freigestellt werde. So versuche ich weiter nachmittags zu gehen, wenn ich keine Ganztagsbetreuung habe, aber habe auch kein schlechtes Gewissen mehr, wenn ich mal vormitags einen Termin hag (z.B. die Diabetesberatung, wo ich jetzt hin muss, ist immer nur Mi und Do vormittags) Liebe GRüße SANDRA
ich hab mal bei meiner KK nachgefragt, gerade, weil ich auch gehört hab, dass der Arbeitgeber mich freistellen muss. Das heißt nur, dass er dir nicht verweigern darf dorthin zu gehen, nicht, dass es bezahlte Arbeitszeit ist und du dafür keinen Urlaub oder Überstunden nehmen musst. Sprich, er darf zum Beispiel nicht sagen, dass so viel gerade los ist und du den Termin wann anders machen sollst.