ukw1984
Hallo Zusammen, ich habe mal eine Frage und hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Entbindungstermin meines Kleinen ist 30.08.12, Beginn Mutterschutz ist daher der 19.07.12. Ich habe noch 22 Tage Resturlaub und daher wäre Beginn meines Urlaubs ab 19.06.12. Heute kommt jetzt unsere Personalabteilung zu mir und behauptet, da ich ja ab Ende der Mutteschutzfrist (Stand jetzt 25.10.12) in Elternzeit gehe, müssten Sie mir 1/12 pro Monat des Jahresurlaubs abziehen. Was bedeutet (28 Urlaubstage habe ich, 28/12 x 2 (Monat November und Dezember)). Könnt ihr mir helfen ob diese Rechnung stimmt? Ich danke euch schon jetzt. LG Ukw
Das stimmt. Du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Die Monate November und Dezember werden dir abgezogen. Also 28 Tage/ 12 Monate und Du hast deinen monatlichen Urlaubsanspruch, x 2 Monate die sie Dir abziehen. Bei mir versuchen sie gerade den kompletten Urlaub zu streichen, da ich ja im Beschäftigungsverbot bin und sie der Meinung sind, dass mir, wenn nur Urlaub bis zum Mutterschutz zu steht. Begründung: "Ich könne nicht beides haben und Beschäftigungsverbot ist gleich krank." Mal schauen, was sie sagen, wenn sie sich schlau gemacht haben.
Die Logik versteh ich jetzt nicht ganz. Wenn denn Arbeitgeber der Meinung ist Beschäftigungsverbot = krank dann ändert das doch nichts an Deinem Urlaubsanspruch. Denn Krankheit reduziert den Urlaub ja nicht. Urlaubsanspruch hat man prinzipiell solange man sich im Beschäftigungsverhältnis befindet. Mutterschutz zählt als Beschäftigungsverhältnis. Allerdings weiß ich nicht, ob der Zeitraum des Beschäftigungsverbotes als Beschäftigungsverhältnis zählt. Von der Bezeichnung her beißt es sich ja schon.
Ich verstehe die Logik auch noch nicht so ganz und bin ganz gespannt. So steht es im Mutterschutzgesetz: Urlaubsanspruch Auch während der Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.
ich bin sehr begeistert, dass sie jetzt damit anfangen.
ich freu mich schon so lange drauf endlich frei zu haben und zähle schon seit langem die rest-arbeitstage und jetzt sowas ![]()
HUHU ich hatte gerade die gleiche Frage gestellt im Oktoberforum und haba dann mit meiner Personalabteilung telefoniert und ich bekomme 11 monate vollen urlaub á 3 tage also 33 Mein Mutterschutz geht bis in den November rein ET ist der 2.10 muss nur die 3 tage im Dezember her geben weil da Elternzeit ist. So ich würde jetzte denken das du die tage die du im NOV/ Deznebr hast abgeben musst wären 4 bzw beim aufrunden ja 5 tage so wie es bei mir ist.