Chrizy
Guten morgen ihr lieben!
Ich befass mich gerade so ein bisschen mit sämtlichen Anträgen, die man so stellen kann - z.B. Elterngeld und sowas...
Ich bin überfordert.
Und bei mir kommt erneut die Frage auf: Wie ist das mit dem Sorgerecht?
Ich bin mit dem Kindesvater schon lang nicht mehr zusammen, verheiratet sind und waren wir auch nie.
Hab ich jetzt von vorn herein das alleinige Sorgerecht für den kleinen Wurm?
Muss ich das mit dem Kindesvater zusammen irgendwo bestätigen?
Würd mich freun, wenn mir jemand helfen kann und das weiß!
Liebe grüße an euch!=)
Hast Du! Es sei denn, Ihr beantragt das gemeinsame Sorgerecht separat vor dem Jugendamt! Das würd ich aber an Deiner Stelle nicht machen, wenn Ihr bereits getrennt seid.... Die Vaterschaftsanerkennung findet beim Standesamt statt. Dorthin geht Ihr einfach gemeinsam und er beurkundet unter Vorlage seines Persos, dass er der Vater ist.
Geburtsurkunde muss der Kindsvater auch zum Standesamt mitnehmen. Die Vaterschaftsanerkennung kann aber auch beim Jugendamt erfolgen auch ohne Sorgerechtsteilung. Je nachdem was für Euch näher ist, oder wo die Sprechzeiten besser passen.
Du hast das alleinige Sorgerecht. Die Vaterschaftsanerkennung müsste er unterschreiben(beim JA oder Standesamt),den dann ist es auch eichter wegen Unterhalt. Solltet ihr so verstritten sein,das er das nicht "freiwillig" macht,dann geh zum Jugendamt und sag das er sich weigert die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben.Dann machen die das und du bekommst von denen einen Unterhaltsvorschuss wenn dein baby da ist,bis alles geklärt ist.
Danke für die Antworten! =)
Habt mir wirklich geholfen
Euch noch ne schöne Rest-Kugelzeit ![]()