nono78
Hallo Ihr Lieben, ich habe eine Frage: Ich bekomme meine Bescheinigung vom Arzt erst Anfang Juli, bin dann aber schon knapp 2 Wochen im Mutterschutz (ab 22 Juni). Somit kann ich diese Bescheinigung natürlich nicht pünktlich bei der Krankenkasse abgeben. Bekommt man das Mutterschaftsgeld rückwirkend nachgezahlt oder wie ist das? Meine Ärztin meinte, dass Anfang Juli noch ausreichend sei. Aber ohne diese Bescheinigung bekomme ich ja weniger Geld für diesen Monat. sonnige Grüße nono
Normalerweiße steht auf der Bescheinigung vom FA das genaue Datum drauf, ab wann du im MuSchu bist. Bei dir also der 22.Juni. Auch wenn er es dir später ausstellt. Somit müsstest du auch das Geld rückwirkend bekommen.
Ich würde mal den Arzt fragen, warum er dir die erst so spät gibt. Weil ausstellen darf er die bis zu 7 Wochen vorher, steht so auch extra drauf. Wenn er wegen Urlaub das nicht selbst machen kann/will, dann soll das seine Vetretung machen. Weil, nicht nur du hängst zwischen den stühlen, auch dein Chef. Zudem dauert es ja auch noch etwas, bois die KK sich die Auskunft bei deinem AG geholt hat und dann erst auszahlt.
wenn ich am 27.07 in mutterschutz bin wann muss ich den dann beantragen?
Also meine Fa sagte Sie können es mir erst in der 33. Ssw ausstellen da die Krankenkasse sonst auch gerne mal die Schreiben zurück sendet, ich hab auch nächste Woche einen FA Termin in der 32.Ssw und darf somit schön eine Woche später nur wegen dem Schreiben nochmal hin ,Sie meinte aber auchdas es später gehen würde Sie darf nur nicht vor den 7 Wochen das Schreiben ausstellen ![]()