Monatsforum August Mamis 2012

Krankenversicherung

Krankenversicherung

mi2911

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Huhu, sagt mal ist man wenn man in Elternzeit ist automatisch noch Krankenversichert oder muss das dann über den Mann laufen ??? Stehe gerade total auf dem Schlauch LG


liani87

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Antwort auf Beitrag von mi2911

Du bist definitiv noch krankenversichert!!!! Ich war erst letzte Woche bei meiner Krankenkasse, weil ich ein paar Fragen hatte. Und die haben mir ein Haufen Broschüren mitgegeben, zum Beispiel auch das das Kind dann über dich läuft. Bin mir 100% sicher. LG


GanzUngeduldige

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Antwort auf Beitrag von liani87

Was mir in dem Zusammenhang gerade einfällt. Wie läuft das dann mit den Beitragszahlungen? Ist man für den Zeitraum befreit? Werden die automatisch vom Elterngeld bezahlt, muss man die dann überweisen?


naphro

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Antwort auf Beitrag von mi2911

Wenn man normal gesetzlich versichert ist, ist man weiterhin pflichtversichert. Wie das ist wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist, weiss ich nicht. Bei meinem Mann wars so in seiner Elternzeit, dass er dann über mich familienversichert war . Ob das umgekehrt dann auch so ist weiss ich nicht.


mamame70

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Antwort auf Beitrag von mi2911

Wenn du jetzt als Mitglied selbst versichert bist, läuft das in der Elternzeit beitragsfrei weiter. Auch deinen Kinder können bei dir familienversichert sein und du zahlst keine Beiträge.


Teddy-bear

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Antwort auf Beitrag von mi2911

Hab grad das zu KV und Elternzeit gefunden: "Krankenversicherung In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Pflichtmitgliedschaft während der Elternzeit aufrecht erhalten, ohne dass aus dem Elterngeld Beiträge zu leisten sind. Als Pflichtversicherte beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichert sind: 1. Eltern in der Elternzeit bzw. 2. Bezieher von Elterngeld während des gesamten Zeitraums des Bezugs von Elterngeld, also auch bei "Verdoppelung" des Auszahlungszeitraumes) Die Beitragsfreiheit erstreckt sich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen z.B. bereits vor dem Elterngeldbezug Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren. Unberührt bleibt daher z.B. die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt aufgrund einer Teilzeitarbeit (über 400 Euro monatlich). Beitragsfrei für die Dauer der Elternzeit sind Pflichtmitglieder, die außer dem Elterngeld keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen haben. Freiwillig versicherte Mitglieder müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen, gegebenenfalls den Mindestbeitrag. War ein Ehepartner als Arbeitnehmer bisher freiwilliges Mitglied, befindet sich nun in Elternzeit und erfüllt die sonstigen Voraussetzungen, kann er in die Familienmitversicherung aufgenommen werden. Privat Versicherte bleiben weiterhin beitragspflichtig privat versichert. Privat Versicherte, die während der Elternzeit Teilzeit arbeiten und mit ihrem Einkommen deshalb unter die Versicherungspflichtgrenze fallen (und damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden), können sich auf Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. Hierzu ist ein schriftlicher, formloser Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse (freie Wahl) erforderlich. Für Beamtinnen/Beamte der Länder bzw. des Bundes bestehen unterschiedliche Regelungen im Beihilferecht; erfragen Sie Näheres bitte bei Ihrer Beihilfefestsetzungsstelle."