ZooeyLila
Hallo zusammen, ich habe eine Frage: ich nehme 16 Monate Elternzeit. Dann gehe ich ab Jan. 2014 wieder arbeiten. Mein Arbeitsvertrag endet Ende Oktober 2014. Ich habe 3 Fragen dazu, ich kenn mich nicht aus und falls jdm. die Antwort weiss, würde ich mich über antworten freuen: 1)In dem halben Jahr wo ich kein Elterngeld mehr bekomme, bekomme ich dann ja gar nichts, oder? 2)Was wäre aber z.B., wenn ich alleinerziehend leben würde und dann ja gar kein Geld (durch meinen Mann) haben würde, bekommt man dann Arbeitslosengeld (für Miete etc.) oder wie? 3) Wenn ich 2014 doch nicht arbeiten gehe, sondern mein Kind weiter zu Hause betreue und dann mein Vertrag im Oktober endet, bekomme ich danach Arbeitslosengeld? Danke.
Hallo , ich nehme ein Jahr Elternzeit also bis August 2013 da mein Vertrag aber am 31.12.12 endet bin ich nach meiner Elternzeit erstmal Arbeitslos ich muss mich spätestens 3 Monate vor Ende der Elternzeit bei der Arge melden. Sollte ich dann tatsächlich Arbeitslos sein bekomme ich für ein Jahr ALG 1 dies wird berechnet anhand des Gehalts der letzten 24 Monate vor Beginn des Mutterschutz. So sagte man mir das bei der Arge den da hab ich mich letzte Woche erkundigt weil ich auch nicht wusste wie das dann ist . Liebe Grüße Antje
Hi Antje, danke für deinen Beitrag. In deinem Fall ist es mir klar geworden, aber nochmal eine Frage, ich steig da echt nicht durch: Also wenn ich jetzt direkt kündigen würde, würde ich nach der Elternzeit auch Arbeitslosengeld bekommen, oder? Wenn ich 2014 nicht arbeiten gehe, nicht kündige, aber auch kein Elterngeld bekomme, bekomme ich dann ALG?
Hallo , also das kann ich dir so leider nicht sagen ich weis das man wenn man selbst kündigt ohne triftigen Grund eine 3 bis 6 Monatige Sperre vom ALG bekommt Wohngeld also Mietzuschuß und die ganzen anderen Hilfen kannst du aber jeder Zeit beantragen auch während der Elternzeit ich glaub Grundsicherung heißt das. Wie gesagt ich weis leider nicht wie es ist wenn du selber kündigst mein Vertrag läuft aus weil er befristet ist. am besten du rufst mal bei der ARGE an die können das alles sehr gut erklären und es ist ganz unverbindlich. Liebe Grüße
Aaalso, du kannst dein Elterngeld auf 2 Jahre Auszahlungszeitraum splitten lassen, du bekommst dann mönatlich zwar nur halbes Elterngeld aber das dann für 2 Jahre. Ab dem 13. Lebensmonat deines Kindes wird auch kein Einkommen mehr an das Elterngeld angerechnet. Alternativ kannst du auch ein Jahr volles Elterngeld beziehen und für die verbleibenden 4 Monate dann staatliche Leistungen wie Wohngeld / Kindergeldzuschlag oder im Notfall Hartz4 beantragen. Wenn du deinen Arbeitsvertrag ohne triftigen Grund kündigst ( triftig währe z.B. fehlender Kinderbetreuung) wirst du eine Sperre bekommen. Wenn du dort nicht mehr arbeiten willst wäre es das Einfachste wenn du deine Elternzeit ausweitest bis der Arbeiutsvertrag ausgelaufen ist, dann bekommst du auch keine Sperre. Um Arbeitslosengeld zu bekommen musst du jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und demzufolge auch eine verlässliche Betreuung für dein Kind haben. Ist das der Fall dann bekommst du auch Arbeitslosengeld 1. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen undverschwinde so unbemerkt wie ich gekommen bin ;-)