Mango76
Hallo Mädels,
mir schwirrt gerade durch den Kopf, dass mein Partner ja die ersten 2 Monate Elternzeit nehmen könnte. Wie wird denn dann nun die Elternzeit gerechnet für mich, wenn ich dann drei Jahre nehmen möchte. Ist der Geburtstag des Kindes ausschlaggebend , oder der erste Tag, wo ich in Elternzeit gehe (Nach Mutterschutz und nach 2 Monaten die der Partner ja genommen hat) ????????
Wenn mein Baby am 15.08.12 geboren wird und ich danach in Mutterschutzfrist (8 Wochen bin) , müsste ich theoretisch Mitte Oktober die Arbeit wieder aufnehmen und dann eben erst ab Mitte Dezember in die Elternzeit (drei Jahre geplant) gehen. Geht das ?????? Bitte helft mir!!!!
Grüßle
Mandy
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Achja, und bin ich dann von Mitte Dezember 2012 bis Mitte Dezember 2015 in Elternzeit, oder wie wäre es dann ???????????????? Grüßle Mandy
Also die 8 Wochen Mutterschutz zählen schon als Elternzeit! So wurde es uns auf der elterngeldstelle erklärt...mein Mann bleibt die ersten 2 Monate zu Hause und ich gehe genau ein Jahr nach der Geburt wieder arbeiten...somit sind die bezahlten 14 Monate für beide rum. Wie das bei 3 Jahren ist weiß ich nicht genau aber auf dem elterngeldantrag gibt es doch eh nur die Optionen Auszahlung auf 1 oder auf 2 Jahre
Naja, es geht auch nicht um das Elterngeld (nicht nur). Mir geht es ausschließlich darum , wie lange ich von der Arbeit zu Hause bleiben kann , da wir für drei Jahre ab 2013 in die USA (berufl. Gründe durch meinen Mann) gehen. Ich möchte ja mein Arbeitsverhältnis nicht extra kündigen müssen , weil ich ja bei Rückkehr nach Deutschland wieder arbeiten gehen möchte. ;) Hoffe ist nicht zu kompliziert!! Grüßle Mandy
Also ich verstehe dich schon aber muss man die 3 jahre Elternzeit dann extra aufm Amt beantragen oder nur beim Arbeitgeber? Vielleicht kann dir ja das Jugendamt/die elterngeldstelle telefonisch weiter helfen?! Bleibt euer Hauptwohnsitz in Deutschland? So einen Job möchte ich auch haben der Amerika ermöglicht ;-) seid ihr schon mal dort gewesen? In welchen Teil geht es denn?
Extra muss man (glaub ich) nichts beantragen. Eben die Elternzeit /Erziehungsjahre (3 jahre für mich) für den Arbeitgeber und für das Elterngeld (beantrage ich ein Jahr) bei der Elterngeldstelle. Mein Mann ist Berufssoldat und wird für drei Jahre dorthin versetzt und Hauptwohnsitz bleibt nicht Deutschland. Bekomme aber trotzdem Elterngeld , weil die Steuerpflicht ja in Deutschland bestehen bleibt und der (deutsche) Arbeitgeber meines Mannes ihn ins Ausland entsendet hat. Mein Mann war schon öfter (Lehrgänge) dort , ich leider noch nicht. Grüßle Mandy
So wie ich es verstanden habe, gilt Mutterschutz schon als Elternzeit, d. h. du müsstest ab Geburtstag des Kindes plus drei Jahre rechnen - d. h. also, dass du ab August 2015 wieder arbeiten gehen müsstest.
Na das hab ich mir schon gedacht :((((((( Schade. Ich dachte , ich kann die Elternzeit noch ein bisschen nach hinten raus schieben. Danke für Deine Antwort Grüßle Mandy
Nee, leider funktioniert das nicht. Die Elternzeit beginnt mit dem Geburtstag des Kindes und endet dann auch. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit und splitte das Geld. D.h. ich bekomme 20 Monate Elterngeld und die 4 Monate ist das gesplittete Mutterschaftsgeld.
Anrecht auf Elternzeit hast du bis einen Tag vor dem 3. Geburtstag deines Kindes. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt zählt zur Elternzeit, ihr wäret dann halt beide in Elternzeit (könnt aber auch beide Elterngeld für die Zeit beantragen). Du kannst aber bis zu 12 Monate von deiner Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt legen. Für den späteren Zeitpunkt darf dein Kind aber nicht älter als 8 Jahre alt sein. Zum Beispiel Elternzeit bis zum 2. Geburtstag deines Kindes und dann nochmal ein Jahr wenn es im ersten Schuljahr ist oder so. In deinem Fall könntest du also nach der Mutterschutzfrist (die aber schon zur Elternzeit zählt!) für die 2 Monate, die dein Mann zuhause ist und Elterngeld bekommt, wieder arbeiten gehen und die Zeit hinten dran (ab dem 3. Geburtstag deines Kindes) hängen. Jedoch muss dein Arbeitgeber zustimmen! Wenn du nach den 2 Monaten Elternzeit von deinem Mann eine Betreuung für dein Baby hättest, könntest du dir sogar die Zeit bis ihr nach Amerika geht aufsparen (halt bis zu 12 Monate, aber das müsste doch eigentlich reichen) und diese Zeit ab dem 3. Geburtstag deines Kindes nehmen. Aber der Arbeitgeber muss wie gesagt zustimmen. Oder dein Mann nimmt Elternzeit bis ihr nach Amerika geht (Er hat ja genausogut Anrecht auf Elternzeit), dann hättest du eine Betreuung fürs Baby, er bekommt Elterngeld und du gehst arbeiten. Sobald ihr nach Amerika geht tauscht ihr dann. Du gehst in Elternzeit und kannst bis 2 Monate nach dem 1. Geburtstag volles Elterngeld oder bis zum 2. Geburtstag halbes Elterngeld bekommen. Nach dem 3. Geburtstag nimmst du dann die Monate (bis zu 12) die du nach dem Mutterschutz arbeiten gegangen bist, noch hinten dran. Dann hättet ihr die Amerikasache mit Elternzeit abgedeckt. Ich weiß sehr kompliziert. Wenn du noch Fragen hast, meld dich einfach nochmal bei mir!!! Liebe Grüße tingelmaus