Monatsforum August Mamis 2012

Elternzeit - achtung etwas lang ;)

Elternzeit - achtung etwas lang ;)

LarasMum82

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Hi - ich habe da mal eine Frage bezüglich Länge der Elternzeit. Meine derzeitige Situation ist folgende: Ich habe bereits eine 6jährige Tochter die dieses Jahr in die Schule kommt. Ende Juli erwarte ich meinen ersten Sohn. Mit dem Vater des Kindes bin ich nicht verheiratet. Seit November 2011 bin ich jetzt wegen der Schwangerschaft krank geschrieben und erhalte bis zum Beginn meines Mutterschutzes Krankengeld. Dann gibt es ja für 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss bis zum Nettogehalt vom Arbeitgeber. Dann würde ja die Elternzeit beginnen. Derzeit wohne ich mit meinem Freund und den dann beiden Kids in Niedersachsen. Werden aber Ende dieses Jahr oder Anfang nächstes Jahr definitiv nach Hessen ziehen. Das heisst für mich das ich jetzt schon weiss das ich nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurück gehe. Mein Arbeitgeber weiss davon aber noch nichts. Mein Problem ist jetzt - wie mach ich das mit der Elternzeit? Wenn ich 1 Jahr nehme dann müsste ich ja theoretisch nächstes Jahr Oktober wieder meinen Job antreten. Hätte also bis dahin Zeit mir in Hessen eine neue Stelle zu suchen und meine alte Stelle zu kündigen und bekomme auch 1 Jahr volle Höhe Elterngeld oder? Oder soll ich lieber 2 Jahre nehmen für den Fall das ich nicht gleich eine Stelle bzw. Kindergrippenplatz finde? Mein Arbeitgeber darf mich ja während der Elternzeit nicht kündigen. Wenn ich aber selbst während der Elternzeit kündigen würde, ohne eine neue Stelle zu haben, kann ich dann eine Sperrzeit vom Arbeitsamt bekommen? Arbeitslosengeld würde mir ja dann aber zustehen oder? Denn Elterngeld bekomm ich ja dann nach 1 Jahr nicht mehr. Sorry - ist etwas lang - aber ich hoffe ihr habt vielleicht Tips für mich.


Wuselmama

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Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Ich habe keinerlei Ahnung, wäre aber auch für Antworten dankbar, da ich mit dem Gedanken spiele nach der Elternzeit den Arbeitgeber zu wechseln... LG Nici


GanzUngeduldige

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Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Wie das mt der Kündgung ist, weiß ich so genau auch nicht. Aber Du kannst doch erstmal 1 Jahr nehmen. Wenn absehbar ist, dass das nicht reicht, kannst Du doch immer noch verlängern. Du musst ja erst 3 Monate vorher Deinen Arbeitgeber über Planungsänderungen informieren. Eventuell ist es auch nicht schädlich, wenn Du ihm von Deiner Planung erzählst. Du kostest ihn in der Elternzeit meines Errachtens ja nicht. Da kostest Du ja den Staat (-: Dann kann er Deinen Ersatz schonmal fester einplanen. Zur Not frag doch nochmal jemanden, der sich damit etwas besser auskennt. Es muss da ja auch Beratungsstellen geben.


tingelmaus

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Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Ich würde auch erstmal 1 Jahr nehmen und bevor die Verlängerungsfrist abläuft weitersehen. Mit dem Geld musst du dann sehen, ob du genug über hast um ein 2. Jahr zuhause zu bleiben oder ob du schon eine Stelle hast. Bei nur 1 Jahr bist du freier in deinen Entscheidungen. Der Arbeitgeber ist ja verpflichtet dich für ein halbes Jahr weiterzubeschäftigen, daher bin ich mir nicht sicher ob du bei Kündigung deinerseits Arbeitslosengeld bekommen würdest. Wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst, bekommst du weniger Geld im Monat(die Hälfte) und verlagerst das Problem nur nach hinten. Du kannst dir das Geld bei 1 Jahr ja auch so einteilen, dass du ein 2. Jahr zuhause bleiben kannst oder ob du schon nach 1 1/2 Jahren eine Stelle hast oder wie auch immer. Liebe Grüße tingelmaus


shade1983

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Huhu! Ich würde auch erstmal ein Jahr nehmen und dann ggf. verlängern. Allerdings bedeutet 1 Jahr Elternzeit, dass du am Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten müsstest (bei 2 Jahren entsprechend am 2. Geburtstag), da der Mutterschutz nach der Geburt angerechnet wird - auch auf das Elterngeld. Geht die Mutter gleich nach dem Mutterschutz in Elternzeit bekommt sie quasi nur 10 Monate Elterngeld und -zeit, wenn sie 1 Jahr nimmt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur derjenige, der unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommen ist. Das würde in deinem Fall ja nicht zutreffen, daher würde es wohl eine Sperre geben. Vielleicht kannst du ja eine Abfindung aushandeln? LG


mamame70

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Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Du kannst auch das volle Elterngeld für 1 Jahr nehmen und trotzdem 2 Jahre Elternzeit beim AG einreichen. Dann musst du nicht kündigen, ohne neue Arbeit gefunden zu haben. Wenn du dann schon nach einem Jahr Arbeit am neuen Wohnort findest, muss allerdings dein alter AG zustimmen, dass du wechselst. Von daher würde ich offen mit ihm über deine Umzugspläne sprechen.


naphro

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Antwort auf Beitrag von LarasMum82

Ehrlich? Ich würde 3 Jahre beantragen. Du kannst Deine Elternzeit jederzeit kündigen und selbst wenn Du dir das Elterngeld auf 2 Jahre ausbezahlen lässt, kannst Du Dir vor Ablauf des ersten Jahres das Geld komplett überweisen lassen (so hab ich das bei meinem zweiten Sohn gemacht). Und wenn du sowieso weisst dass du da nicht wieder hingehst.... Das gibt Dir genügend Zeit und auch die Ruhe Dir einen neuen Job zu suchen. Und wie gesagt, sollte Dir nach 1,5 oder 2 Jahren einfallen wieder zu arbeiten, kannst Du Deine Elternzeit kündigen. Während der Elternzeit hatte ich einen zusätzlichen Arbeitsvertrag der nur während der Elternzeit gültig war. Danach hat mein normaler Arbeitsvertrag wieder gezogen. Aber kannst ja jederzeit mal bei einer Elterngeldstelle nachfragen und Dich erkundigen.