Monatsforum August Mamis 2011

Wird einer von euch...

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nach 1 jahr mutterschutz/mutterschaaftsgeld arbeitslosengeld beantragen oder hat das schon bei einem kind vorher gemacht??? ich werde für 1 jahr das MuGeld beantragen und danach für ca 6 monate ALG beantragen, da mein freund dann noch ein halbes jahr ausbildung macht (unser krümel war ja nicht geplant) kurze erklärung: mein freund ist nach 3 jahren fernbeziehung zu mir gezogen und hat dadruch eine 2te ausbildung angefangen, da er in seinem erlernten beruf keine arbeitsstelle bekommen hat. nun frage ich mich, wie das denn berechnet wird, also wieviel ungefähr steht mir zu, nachdem ich ja "nur" mutterschaftsgeld bekommen habe...und mein freund nur eine ausbildungsvergütung bekommt....??? kennt sich iwer damit aus??? also kann mir UNGEFÄHR sagen was mit zusteht? vielen dank erstmal :)


_yakari_

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Mit deinem Freund hat das eigentlich wenig zu tun. Was hast du denn vor der SS gemacht? Das Arbeitslosengeld berechnet sich eigentlich zu 65% von deinem letzten Netto- Verdienst.


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also ich glaube, dass es auf basis deiner letzten stelle berechnet wird. du musst aber dem arbeitsmarkt wirklich zur verfügung stehedn, sprich eine betreuungsstelle für den kleinen zu haben. bzw, wenn du nur teilzeit zur verfügung stehst, bekommst du auch nur für die stunden das arbeitslosengeld. also bei uns ist durch umstellung der steuerkarte das geld azsgeglichen, weil ich wenn nur teilzeit arbeiten würde. und dann bleibe ich bei 100 € unterschied lieber bei meinem Kind. musst du echt mal durchrechnen wie es bei der umstellung der steuerklasse ist. gibm al bei google gehaltsabrechnung ein und nimm den link von der süddeutschen zeitung. bei uns stimmt der bis auf 10 €. war gut für die planung. ist eben bei jedem eine andere situation. ausserdem hab ich letztens gelesen, dass es ab 2013 betreuungsgeld geben soll. dann wären es eh nur 4 monate die wir überbrücken müssten


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also ich bin NICHT GEKÜNDIGT!!!! ich habe noch meine arbeitsstelle, aber dadruch das wir uns nicht geteiltes mutterschaftsgeld leisten können, wurde mir das ALG vorgeschlagen, damit wir nicht komplett ohne geld dastehen!!! mein arbeitgeber zahlt ja in der elternzeit nichts für mich! und der partner, wenn er mit im haushalt lebt, wird mit angerechnet! also kann ich davon ausgehen, dass mein ALG aus meinen letzten 12 monaten verdienst berechnet wird?!?


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Genau 65% von deinem letzten Netogehalt durch Deinen Arbeitgeber. Aber NUR!!!!!, wen du auch demArbeitsmarkt zu 100% zur Vefügung stehst. Angenommen Du hast vorher 40 Stunden die Woche gearbeitet und im Monat 2000€ verdient, würdest Du 1300 € ALG bekommen. Wenn Du aber nur noch 20 Stunden die Woche arbeiten kannst, weil mehr die Kita oder was auch immer nicht klappt, dann bekommst du nur 650 €. Dann ist es egla, was du vorher verdient hast. Es wird dann eben prozentual angepasst. Und Du musst natürlich gekündigt sein um ALG zu bekommen. Bist du es nicht, bekomms du auch nichts. Da dein AG dich ja zurück nehmen könnte. Falls Du selbst kündigst, gib es glaube ich sogar noch eine 3 monatige Sperrung udn du bekommst erst ab dem 4 Monat Geld.


Ani.N

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,,,musst du doch gekündigt werden. wenn du selbst kündigst hast du ja die 3 monate sperre. ansonsten wenn du noch in einem (ruhenden) arbeitsverhältnis, also elternzeit, stehst steht dir kein ALG zu soviel ich weiß. Oder????


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jetzt habt ihr mich aber verunsichert. ich war im april bei pro familia und die dame dort hat mir gesagt, dadruch das ich 2 jahre elternzeit nehmen und nur 1 jahr MuGeld beziehe, würde ich arbeitslosengeld bekommen, da mein arbeitgeber nicht für mich zahlt und ich natürlich auch nicht ohne geld dastehen soll.... ich denke ich rufe mal beim arbeitsamt an, nicht das wir kurz vor gleich ohne geld dastehen..... aber DANKE trotzdem :)


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Vielleicht gibt es da auch eine Sonderregelung. Ich weiss, das man in der Elterzeit 30 Stunden arbeiten darf. Aber mit ALG in der Zeit bin ich dann echt überfragt. Sagst du uns mal was das Arbeitsamt gesagt hat? Ich werde nämlich auch 2 JAhre Elternzeit beantragen. Wir würden es zwar über die Steureklasse ausgleichen, aber wenn es noch andere Möglichkeiten gibt wäre ja schon interessant


Rayden

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Kann sein, dass ich was verwechsle, aber ich kann dir erzählen, wie es bei mir ist. Ich nehme 1,5 Jahre Elternzeit, nach 1 Jahr gehe ich wieder in Teilzeit arbeiten. In dem einen Jahr beziehe ich Elterngeld + Kindergeld und durch das JobCenter wird mir aufgefüllt, was mir fehlt, damit ich über die Runden komme. Denn viel ist das nicht, es ist weniger als mein normales Nettogehalt und wie soll man von dem Geld zwei Leute durchbringen, statt einer Person. Mein Freund bezieht momentan nur BaföG. Man hat - soweit ich das verstanden habe bei der Beratung - zwei Möglichkeiten: Zu dem Eltern- und Kindergeld noch Wohngeld und Erziehungsgeld beantragen. Zu dem Eltern- und Kindergeld noch Zuschuss vom JobCenter beantragen. Es gibt auch Rechner im Internet, wo man sich ausrechnen lassen kann, in welchem Fall man mehr Zuschüsse bekommt - entweder Wohngeld oder JobCenter. Am besten ist wirklich, du fährst mal dahin und lässt dich eingehend beraten, die rechnen das dort für dich aus und sagen dir, was für dich/euch vorteilhafter ist. LG Rayden


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alsoooooo: hick hack.... und ihr habt recht, ich würde ein ALG bekommen, sondern Hartz4. jetzt habe ich rumtelefoniert und die eine dame meinte, ich soll erst in einem 3/4 jahr kommen und mich beraten lassen, da sich die gesetze ständig ändern und was heute gesagt wird morgen nicht mehr gelten muss... also sitze ich auf heißen kohlen und habe kaum einen überblick...und grad wo wir so oder so schon nicht das geld zum rausschmeißen haben, total doof. ich hoffe nur die frau von pro familia hatte mir ihrer berechnung ETWAS recht, laut ihr würden uns für die zeit ca 200€ monatlich fehlen. das hat sie aus den gehältern von uns beiden ausgerechnet... mal schaun, doof ist es trotzdem, da ich jetzt etwas angst habe, das die rechnung gar nicht stimmt und uns mehr geld fehlen wird und wir das erst kurz vor gleich erfahren werden....


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das ist ja echt richtiger mist. und wenn du tatächlich harzt iV bekommst und mal diesen rechner von rayden suchst!? Scheint ja quasi in Härtefällen bzw. Grenzfällen wirklich wichtig zu sein. Aber wenn sich das ständig ändert, kann es ja jetzt nur beruhigen. Nur wenn Du Harzt 4 bekämest, kriegst du dann nicht sogar noch andere Zuscxhüsse, sodass sich das auf´sgleicht. Wohngeld udn so. Kenne mich da leider nicht so aus. das erste jahr ist ja erst mal gesichert und wer weiss was sich dann ergibt. Drück Dir die Daumen.