Monatsforum August Mamis 2011

Sorry Mädels, muss euch enttäuschen ... MUTTERSCHUTZ

Sorry Mädels, muss euch enttäuschen ... MUTTERSCHUTZ

Kiesel84

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Hab das Posting unten grade gelesen....Das stimmt leider nicht so ganz mit der drangehängten Mutterschutz-Zeit... Hatte das während meiner Ausbildung und hab auch grade nochmal nachgeschlagen. Wenn das Baby nur zwei Wochen früher kommt wird die Zeit nicht hinten drangehängt! Nur wenn das Baby ein Frühchen ist, mit Attest auch nur, wird die Zeit hinten dran gehängt, ansonsten bleibts bei den acht Wochen danach! siehe § 6 MuSchG Ich persönlich find das auch doof, denn meine Maus ist von Anfang an größer, aber der ET wurde nicht geändert, weils halt einfach ein großes Baby ist und wahrscheinlich nicht früher kommt...aber sagen wir mal es käme zwei Wochen früher, wären einfach die zwei Wochen Mutterschutzgeld schwups...


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von Kiesel84

nein, wenn ein frühchen kommt wird die zusätzliche zeit vom frühchensein hintendran gehängt man bekommt in jedem fall 14 wochen mutterschaftsgeld.


Kiesel84

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Antwort auf Beitrag von Kiesel84

Ja, das stimmt, es gibt dann 12 Wochen danach+die Tage, aber wenn keine Frühgeburt vorliegt nur 8 Wochen Mir gehts jetzt nicht darum recht zu haben gell, aber ich hab mal hier einen Auszug aus der Broschüre des Bundesministeriums für Familie etc...rausgeschrieben: ...bei Frühgeburten oder Mehrlingsgebrten zwölf Wochen nach der Entbindung. Bei einer Frühgeburt verlängert sich nach der Geburt die Schutzfrist auch noch um den Zeitraum, der vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnte. Etwas anderes gilt, wenn eine Frühgeburt im medizinischen Sinne nicht vorliegt, aber die Geburt vor dem errechneten Geburtstermin stattfindet. In diesem Fall verkürzt sich die tatsächliche Schutzfrist vor der Entbindung.


Mummy030511

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Antwort auf Beitrag von Kiesel84

Sorry ich schleich mich mal ein ... ich hab nochmal im Mutterscgutzgesetz gelesen ... Man bekommt die Tage die man nicht in Anspruch genommen hat hinten drangehängt... hier findet man das .. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=3264.html Mutter schutzfrist und Mutterschaftsgeld Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.


Kiesel84

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Antwort auf Beitrag von Mummy030511

vor allem wenns zum Wohle meines Portmonaies ist Ja, dieser Formulierung nach würde ich auch auf diesen Rückschluss kommen, in meiner Broschüre steht halt (wie oben abgetippt) was anderes... danke für den Link. Dann gibts ja doch noch Hoffnung...ich werds dann auch auf jeden Fall versuchen!


Rayden

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Antwort auf Beitrag von Kiesel84

Ich bekomme ja meinen KS auch 2 Wochen vor dem ET und mir hat die SB von der KK gesagt, dass man auf jeden Fall die Zeit, die vorher nicht in Anspruch genommen wurde, hinten drangehangen wird... Puh... ich dacht grad echt, na toll.... :/ ;)


Kiesel84

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Antwort auf Beitrag von Rayden

sorry war nicht meine Absicht, will ja nicht dass dein Mäuschen vor Schreck jetzt schon "rausplumpst" Mein Baby ist jetzt voll durcheinander, erst erzählt die Olle da draußen "schön drin bleiben, schön drin bleiben" und jetzt "kannst rauskommen Schätzchen, komm raus spielen"


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Kiesel84

@Kiesel84 Nein, sie klauen dir die Mutterschutzzeit und das Geld nicht. Es liest sich so, wenn man es so verstehen möchte, ist aber nicht so. :-) Es ist vielmehr so, dass damit ausgesagt werden soll, dass man nur die 12 Wochen nach der Geburt für bescheinigte Frühchen bekommt, es anderenfalls bei den 8 Wochen verbleibt, auch wenn das Kind z. b. zwei Wochen eher zur Welt kommt. Die Zeit davor wird dir sowohl bei bescheinigten Frühchen, als auch bei Kindern vor dem errechneten ET hinten dran gehängt. Faktisch.bedeutet dies: Bescheinigtes Frühchen: 18 Wochen Mutterschutz (6 Wochen vor, 12 Wochen danach) Vor ET, aber nicht bescheinigtes Frühchen: (6 Wochen vor, 8 Wochen danach) Beide: Die Zeit vor dem ET wird immer hinten dran gehängt, da hierdurch keine Nachteile entstehen dürfen. Bester Beweis, dass das Gesetz funktioniert: Jede Krankenkasse zahlt mit Einreichen der Bescheinigung über den voraussichtlichen ET für die ersten 6 Wochen Muschugeld und nach Einreichen der Geburtsurkunde für die restlichen 8 Wochen. Sollten sie dir was anderes gesagt haben, ist diese Aussage falsch und jemand wusste nicht genau Bescheid :-)


HHGirl1707

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Antwort auf Beitrag von Kiesel84

Mir wurde heute von meiner KK gesagt,dass ich erst Mutterschaftsgeld bekomme,wenn ich die Geburtsurkunde eingereicht habe....hätte mein Freund nicht nen Abschlag von seiner Firma bekommen,hätte wir jetzt am 1. keine Miete etc zahlen können...echt toll! Bin bedient...aber da ist auch das letzte Wort noch nicht gesprochen....


keinnamemehrfrei

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Antwort auf Beitrag von HHGirl1707

oh was ist das denn für ein mist? bei welcher kasse bist du? das darf doch wohl nicht wahr sein. bei rayden ist es ja auch so das sie erst nur vier wochen bekommt, selbst das ist ja schon unnormal. aber du kriegst doch nichts desto trotz noch den anteil vom arbeitgeber, das ist doch eh der großteil oder?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von keinnamemehrfrei

Das ist echt mies. Finde das auch nicht so toll, vor allem wenn man irgendwann längst über Termin ist. Angenommen zwei Wochen drüber, dann kommt das Kind und dann reicht man die Bescheinigung ein und bis das manchmal bearbeitet und dann angewiesen ist noch mal ne Woche. Also drei Wochen später erst Geld. Dafür zahlen sie sofort für die 8 Wochen. Soll dann wohl der Ausgleich sein. :-/ Ich denke in der Regel ist der Arbeitgeberbetrag höher, kann aber ja rein theoretisch auch nur das Mutterschaftsgeld letztlich sein was man erhält. Schon ein wenig blöd :-/