Rayden
Also ich hab grad mit der AOK telefoniert und er hat mir das so erklärt: Beim Mutterschaftsgeld wird von 7 Tagen die Woche ausgegangen, also es werden 7 Tage á 13€ berechnet. Man geht mit dem Schein vom FA zur KK, diese fordert beim AG die Bestätigung an, dass der AN mehr als 13€ täglich an Gehalt verdient. Und sobald diese Bestätigung da ist, geht auch das Geld raus. Er sagte, in der Regel geht das ratz-fatz, weil beide Parteien ja wissen, was zu tun ist. Na denn ;) Danke nochmal für die Infos Mädels :)
ok, danke... also hab ich erstmal nur ne kleine "anzahlung" (390,-€) bekommen, der rest nach der geburt. hauptsache wir bekommen des was uns zusteht!!!
Genau, so sehe ich das auch :) Und weißt du, was ich einfach nicht verstehe...?? Also ich war ja noch nie ein Mathegenie, irgendwie muss es bei mir "klick" machen, aber das machts einfach nicht bei der Erklärung... *doofbin* Er sagte, alles was man aufgrund einer vorzeitigen Geburt nicht bekommt, wird hinten drangehangen, also hinten an die 8 Wochen. Sorry, irgendwie check ich das grad nicht. Also mein ET wäre ja der 14.8. , mein Mutterschutz begann also am 3.7. (sonntag). Da ich aber einen KS am 1.8. habe (also 14 Tage vorher), heißt das jetzt, dass mein Mutterschaftsgeld um 2 weitere Wochen verlängert wird? Also bekomme ich nach der Geburt statt für 8 Wochen dann 10 Wochen ausgezahlt?? Also insgesamt dann statt 14 Wochen 16 Wochen Mutterschaftsgeld? Sorry dass ich so doof frage, aber irgendwie kapiere ich das nicht. *kopfkratz*
na ich denke mal dass jedem die 14wochen zustehen, egal ob baby früher kommt oder geholt wird oder nicht. aber da bin ich mir auch nicht so sicher. und mathe war immer mein absolutes hassfach...
mir wurde in der kk eben nur gesagt mit der nachzahlung wenn man über ET geht. ach ich find des alles doof... es muss immer alles so kompliziert sein!
Hum.. oke :)) Na ist ja auch wurscht... eins nach dem anderen, ich werd das mit dem "hinten dran hängen" einfach nicht kapieren, bis es soweit ist... schande eigentlich, mein Mathelehrer (möge er in Frieden ruhen) würd sich glatt an den Kopf fassen... *g*
Also wenn Dein Kind früher kommt (z.b. 2 Wochen vor ET), dann hattest Du ja vor der Geburt nur 4 Wochen MuSchu. Die 2 Wochen die Du vor dem ET sozusagen verloren hast, werden hinten dran gehängt. Das heißt, Du bekommst auf jeden Fall 14 Wochen MuSchu-Geld, egal ob Dein Kind früher kommt.
Aufgrund des KS zahlen sie vorher also nur 4 Wochen? Und danach dann 10 Wochen, so dass das letztendlich doch 14 Wochen sind, nur anderst verteilt?
so hätte ich es auch gemeint aber bin wohl zu doof des zu erklären ;-) in deinem fall wäre es dann so! und nur wenn man überträgt, bekommt man die tage die man über ET geht extra noch bezahlt.
Boah... ich glaub, jetzt ist der Groschen gefallen. Meiomei, ich und meine Logik manchmal *g*
Danke Mädels ![]()
Genau Ninscha.. Man bekommt auf jeden Fall 14 Wochen. Wenn man überträgt bekommt man die übertragenen Tage zusätzlich! Dir geht also nichts verloren wenn Du früher entbindest! Das ist doch das Wichtigste
Also ich habe am Freitag meinen "Nachweis" ausgefüllt bei meinem AG abgegeben der hat das dann in die Hand genommen *freu* (hätte ich gar nicht gedacht, bin ja nur hin um was nachzufragen ;-) - welch ein Service) und ging dann scheinbar gleich raus, denn heute bekam ich nen Schrieb von der KK mit der Bestätigung und der Höhe des Betrags und es ist schon überwiesen worden, mal sehen wanns drauf ist - wahrscheinlich morgen denk ich mal! :-) *freu*. Achja, bin bei der SBK GLG
Ah ok... na die scheinen sich nicht allzuviel Zeit zu lassen. Gut zu wissen, ich danke dir!
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