Monatsforum August Mamis 2011

Mutterschutz Geld?

Mutterschutz Geld?

rine1504

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hey ihr lieben, in der zeit von den 6 wochen vor und 8 wochen nach der geburt wer zahlt da? die krankenkasse oder das geschäft und wieviel? bekommt man das voll oder auch nur einen prozentsatz??


Sinsiria

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Antwort auf Beitrag von rine1504

Huhu du, ich kann dir nur sagen, wie es bei arbeitenden ist. Wie es bei arbeitslosen ist, weiß ich nciht. Also man bekommt von der KK max. 13,- EUR am Tag. Den Rest zahlt dein AG, also soviel, dass du dein normales Gehalt wieder hast. Und dann nach den 14 Wochen kommt dann das Elterngeld. LG Sinsiria


milliHH

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Antwort auf Beitrag von rine1504

so viel ich weis bekommen arbeitslose gar kein mutterschutzgeld sondern gehn vom "nichts tun" in die elternzeit.... wir bekommen zwar kein geld vom amt aber ich bekomme auch kein mutterschaftsgeld weil ich nicht gearbeitet habe, momentan sorgt mein mann für den kompletten lebensunterhalt...


falous

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Antwort auf Beitrag von milliHH

dann bekommst du nichts offiziell aber du kannst einen einmal betrag beantragen das so um die 200 euro sind beim amt! habe ich gelesen daher kann ich dir keine weiteren infos geben


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von rine1504

Unten stehend die Infos zum Mutterschaftsgeld, welches Du, wenn Du vorher gearbeitet hast und krankenversichert bist, bei der KK beantragen musst. Hier die Infos, die die BARMER herausgegeben hat: Mutterschaftsgeld Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor der Entbindung) in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis steht und gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst, darf aber 13 Euro nicht überschreiten. Verbleibt eine Differenz, übernimmt diese der Arbeitgeber. Das Mutterschaftsgeld wird in der Regel sechs Wochen vor der Geburt, den Entbindungstag und acht Wochen (bei Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Geburt gezahlt. Auch wenn das Beschäftigungsverhältnis mit Zustimmung der dafür zuständigen Behörde aufgelöst worden ist, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wenden Sie sich dann am besten an die Gesundexperten in Ihrer Geschäftsstelle. Sie können Ihren Antrag auf Mutterschaftsgeld online ausfüllen und ausdrucken. Wir benötigen dazu nur eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über den voraussichtlichen Tag der Entbindung und Ihre Unterschrift. Selbstverständlich senden wir Ihnen den Antrag auch gerne zu. Gruss Katrin


sonnenschein11

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Antwort auf Beitrag von rine1504

also wie es bei AN ist, sthet ja schon oft geschrieben (13 € KK und Rest AG), aber wie es bei Müttern ohne Arbeit ist, da kenne ich mich nicht aus. LG sonnenschein11


Cassie83

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Antwort auf Beitrag von rine1504

Also Mütter ohne Arbeit haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In meiner letzten SS war ich ohne Arbeit und habe kein Mutterschaftsgeld bekommen.


kleineHexe02

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Antwort auf Beitrag von Cassie83

Also, laut DAK bekommen auch Arbeitslose Schwangere genau das Geld was sie als Arbeitslosengeld hatten...Du bist ja beim Arbeitsamt "angestellt"...Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und fragen. VLG Anne P.S. Meine Beraterin hat mir auch gesagt, das die Krankenkasse eintritt sobald ich im Mutterschutz bin und das kann es ja nicht sein das die eine KK das macht und die andere KK nicht...da sind ja auch gesetzl. Bestimmungen...


Cassie83

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Antwort auf Beitrag von kleineHexe02

Hmm.. das weiß ich jetzt nicht. Ich war damals nicht arbeitslos gemeldet - und war bei Männe familienversichert. Deshalb hab ich wohl nix bekommen.


Chantell

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Antwort auf Beitrag von rine1504

Ich habe heute mal bei der DAK angerufen und nachgefragt ob mir Mutterschutzgeld zusteht trotz arbeitslosigkeit..da ich Arbeitslosengeld 1 beziehe würde das in höhe der bezogene leistung nach berechnet..muss vorher zum FA mir so eine bescheinigung des et holen und 7 wochen vorher bei meiner Krankenkasse abgeben...lg