Monatsforum August Mamis 2011

Hallo zusammen..kleine frage

Hallo zusammen..kleine frage

Giulii92

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Also ich habe meine ausbildung jetzt abgebrochen und muss mich ja arbeitslos melden.. war heute auch beim amt und es war so unangenehm ohh man..egal auf jeden fall war ich dann auch noch bei einem falschen was gar nicht für mich zuständig ist da ich u25 bin soo muss dann am montag dahin.. jetzt meine frage ehmm muss ich dann arbeitslosen geld beantragen oder kann ich das weil ich will ja nur 1 jahr pause machen und in der zeit mir eine neue ausbildungsstelle suchen jetzt weiss ich nicht wie es ist mit dem elterngeld oder so wird das dann verrechnet oder ich habe davon echt keine ahnung eigentlich will ich das geld ja nicht aber ich brauche es ja.. kennt sich da vielleicht einer aus?? Liebe Grüße


dunklerHimmel

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Antwort auf Beitrag von Giulii92

Beantrage es auf jedenfall. Musste das jetzt auch machen, weil mein arbeitsvertrag am Sonntag ausläuft. Wenn du bereits nen Jahr gearbeitet hast bekommst du arbeitslosengeld 1 bis zum Mutterschutz und bist dann raus aus dem Bezug. Dann auf jedenfall Hartz 4 beantragen, da wird dann aber das Elterngeld angerechnet. Da du aber deine Lehre selbst abgebrochen hast, kann es passieren, dass du eine Sperre von 3 Monaten bekommst.


Jenny-AC

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Antwort auf Beitrag von Giulii92

Also nur vorweg ich bin mir nicht zu 100% sicher mit dem was ich dir jetzt antworte. 1. Du mußt Arbeitslosengeld beantragen das du aber nur bekommst wenn du min. 12 Monate gearbeitet hast sonst Hartz IV 2. Es kann sein das du ne Sperre bekommst beim Arbeitslosengeld, weil du selbst gekündigt hast 3. In das Elterngeld zählen die letzten Monate die du gearbeitet hast mit rein, wie sich das dann aber genau rechnet weiß ich nicht, aber ich habe hier schon öfter gelesen das man min. 300€ Elterngeld bekommt auch bei Hartz IV (auch wenn sich das dann vermutlich wieder aufs Hartz IV anrechnet ) LG Jenny


falous

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Antwort auf Beitrag von Giulii92

du kannst kein arbeitslosengeld beantragen da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst.also gibt es direkt hartz 4 und da wird das elterngeld mitberechnet!Dazu musst du dann wohngeld,unterhalt vielleicht noch erziehungsgeld beantragen!


Giulii92

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Antwort auf Beitrag von falous

ich habe über 1 jahr gearbeitet und das mit der sperre stimmt mit den 3 monaten aber das gilt nicht fürs elterngeld.. ehmm ja ich werde da mal montag hin gehen und mit dem wohngeld wäre ja auch nicht schlecht ohh man mir ist sowas so unendlich peinlich..mich hat es heute so überwindung gekostet da hin zu gehen aber gut frewiwillig habe ich ja nicht gekündigt..aber erstmal danke für eure hilfee