Nina2512
Huhu Mädels, ich habe mal ne Frage zum Thema Elterngeld!!!! Und zwar mein Freund ist seit diesem Jahr Selbständig, vor der Selbständigkeit war er geringverdiner , und wir haben Monatlich einen Zuschuss vom Amt bekommen. Jetzt wo er Selbständig ist , bekomme ich ja auch keinen Zuschuss vom Amt weil er überdurchschnittlich Verdient. Ich bekomme Kindergeld und Unterhaltsvorschuss! Steht uns jetzt Elterngeld zu??? Wenn ja was muss ich machen, weil wir sind ja nicht verheiratet....wolen die nur das Einkommen von mir sehen was ich die letzten 12 Monate Bezogen habe , oder wie soll das gehen??? Sorry fürs Fragen!!! Lg Nina
Hiii also soviel ich weiß, ist es vollkommen unerheblich was dein Partner verdient, ausschlaggebend ist dein durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Bzw. das Einkommen von demjenigen der Daheim bleibt. Selbst wenn dein Freund 5 000 monatlich bekommt und du gehst in Elternzeit, steht dir dein Elterngeld zu. LG
Ahh ok.... Danke =))
das Einkommen deines Partners ist wie schon vorher gesagt für dein Elterngeld vollkommen irrelevant. Es spielt nur eine Rolle, wenn er auch Elternzeit machen möchte. Dann muss es für seine Berechnung offen gelegt werden. Aufs Elterngeld wird sein Verdienst auch nicht angerechnet.....
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