Schlomo77
Ich bin gerade daran, den ganzen Papierkram zu regeln. Jetzt bin ich mir unsicher, wie das mit der Elternzeit ist... Auf jeden Fall werde ich 12 Monate daheim bleiben (wo es Elterngeld gibt) danach kommt es zum einen darauf an, ob das Geld von meinem Mann reicht und ob ich ggf einen Krippenplatz bekommen kann.. den kann ich hier in unserem Dorf frühestens beantragen, wenn der Kleine 12 Monate alt ist. Je nach dem muss ich die Elternzeit auf 18 oder 24 Monate verlängern (mit 2 Jahren hat man bei uns auf jeden Fall Anspruch auf einen Kiga-Platz). Ist es sinnvoll erst mal ein Jahr zu beantragen und dann ggf zu verlängern? Und muss der AG der Verlängerung zustimmen?? Wenn ich gleich 24 Monate beantrage, dann kann es sein, dass ich vorher (also nach 12 oder 18 Monaten) nicht zurück an meinen Arbeitsplatz kann (so ging es zumindest einer Kollegin)... Bin jetzt unsicher, wie ich es mache - wie macht ihr das denn???? Schon mal vielen Dank!!!
Oh .. hm also bei mir ist es einfach, mein Vertrag läuft nächstes Jahr am 30.9 aus von daher werd ich bis dahin Elternzeit beantragen und mit ein bissel Glück auch vorher schon wieder anfangen teilzeit zu arbeiten .. aber erstmal schauen ist ja mein 1. baby.
Ist dein Betrieb denn so klein? Weil größere Betriebe müßen dir auch in der Elternzeit Teilzeitarbeit ermöglichen und somit wärst du ja dann auch bei den 2 Jahren Elternzeit "gerettet".
Oder aber du beantragst nur 1 Jahr und wenn du dann keinen Krippenplatz hast nimmst du dir ne Tagesmutter.
Aber eine Frage hab ich noch: Ab welchem Alter bieten sie denn jetzt bei dir Krippenplätze an? Bin nämlich ein bischen irritiert das du ihn erst dafür anmelden kannst wenn er 1 Jahr alt ist. Wenn die Krippenplätze eh erst ab 18 Monate angeboten werden ist es ja klar das du entweder so lange Elternzeit beantragen mußt oder dir ne andere Lösung überlegen mußt.
Hmm ich befürchte ich war jetzt keine Hilfe
Verwirrte Grüße
also ich würde die 3 jahre beantragen und zu schrieben das du im fall das es einen platz gibst du dann mit 30 stunden nach einem jahr wieder arbeiten möchtest!das kannst du eigentlich schon nach dem mutterschutz!
Schwierige Situation, aber bedenke bei der Planung, dass solltest du nur ein Jahr beantragen, dein Arbeitgeber die Zustimmung zum Nehmen des zweiten Jahres der Elternzeit verweigern kann und dann müsstest du quasi nach einem Jahr erst mal wieder arbeiten gehen. Beantragst du gleich zwei Jahre, kannst du zunächst, wie schon geschrieben, bis 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen, auch woanders und du kannst dann sogar immer noch auf das dritte Jahr verlängern, ohne das es der Zustimmung deines Arbeitgebers bedarf. Ich würde glaube ich eher das Risiko eingehen im schlimmsten Fall während der Elternzeit woanders zu arbeiten als zwangsweise wieder Vollzeit beim jetzigen Arbeitgeber. Außerdem, so lange du in Elternzeit bei dem jetzigen Arbeitgeber bist, unterliegst du dem Sonderkündigungsschutz, so dass er erst einen langen weg gehen müsste, um dich überhaupt kündigen zu können. Geschweige denn von den Arbeitszeiten die dann voll in deinem Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ist kompliziert und auch im Moment ein wenig länger geworden ,sorry :-) LG
Ich würde auch die 2 Jahre beantragen und gleich reinschreiben, dass Du evtl. wieder Teilzeit während der Elternzeit arbeiten möchtest! Ob das dann alles klappt ist ja wieder was anderes, aber die Option hast Du dann! Noch ein Tip (wer nicht die 3 Jahre voll ausschöpft): Bedenkt, wenn ihr nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen wollt, dass ihr dann rein theoretisch am 2. Geburtstag eures Kindes euren 1. Arbeitstag habt! Also lieber ein oder 2 Tage mehr beantragen! Grüßle, Bine
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